33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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D-02-485Mehr Demokratie ist die Lösung
Antragsteller/innen:Agnes Krumwiede u.a.
Gegenstand:Mehr Demokratie ist die Lösung - Netzpolitik
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu D-02

D-02, Seite 11, Zeilen 485-487, „und die Möglichkeit der Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern, die wir verbraucherrechtlich verankern wollen.“

streichen.

Begründung:

  1. Die Forderung nach allgemeiner Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern ist nicht tragbar. Eine Partei, die den Mindestlohn und Mindestabsicherungen fordert, darf bei der Gestaltung des digitalen Wandels nicht das Recht von Urheberinnen und Urhebern auf angemessene Entlohnung ihrer Arbeit beschneiden. Die Einführung einer Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern würde Dritten ermöglichen, sich durch den Weiterverkauf von Immaterialgütern, an deren Entstehung sie/er in keiner Weise beteiligt war, an eine unbegrenzte Anzahl von Userinnen und Usern zu bereichern, ohne dass die jeweiligen UrheberInnen daran beteiligt werden. Die Umsetzung dieser Forderung hätte verheerende Auswirkungen auf die Allgemeinheit sowie die UrheberInnen und KünstlerInnen. Der einseitige Vorteil für die KonsumentInnen, einer Verbilligung von Immaterialgütern, wäre nach kurzer Zeit aufgebraucht, spätestens wenn der Markt zusammengebrochen ist. Die Forderung, eine Möglichkeit der Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern verbraucherrechtlich zu verankern, ist daher nicht realitäts- und praxisstauglich.
  2. Beim Kauf z.B. einer CD, Schallplatte, DVD, Download, Streaming, Lizenz etc. mit beliebig urheberrechtlich geschützten Inhalten, erhalten die UrheberInnen, ProduzentInnen, KünstlerInnen etc. der darin verkörperten Immaterialgüter ihren Anteil am Verkaufspreis. Die Einnahmen tragen wiederum zur Finanzierung des Lebensunterhalts und zur Produktion neuer Immaterialgüter bei. Den UrheberInnen, KünstlerInnen, VerwerterInnen etc. ist selbstverständlich zumutbar, dass die/der KäuferIn Kopien anfertigt, diese weitergibt und das Original, bzw. die Originalkopie, weiterverkauft. Gerechtfertigt ist der Weiterverkauf durch den überwiegenden Nutzen der Privatkopie und dem Interesse der Allgemeinheit am freien Warenverkehr. Urheberrechtlich spricht man von der Erschöpfung des Erstverbreitungsrechts.
  3. Eine allgemeine Erschöpfung der Rechte nach dem Erstverkauf gibt es dagegen aus gutem Grund nicht. Würde der Weiterverkauf der „Privatkopie“ erlaubt – egal ob von einer Original-CD oder einem Download angefertigt, dann müsste ein Käufer nur noch die Erstveröffentlichung eines Werkes abwarten und könnte sofort mit Kopien des Originals zu deutlich günstigeren Preisen in Konkurrenz zu jedem Geschäftsmodell treten, sei es Online oder Offline. An den Einnahmen aus dem Weiterverkauf wären UrheberInnen und KünstlerInnen nicht beteiligt. Reinvestitionen in die Schaffung neuer kultureller Güter werden dadurch folglich nicht getätigt.

In letzter Konsequenz müsste jedes digitalisierte Werk nur noch ein einziges Mal mit Beteiligung der UrheberInnen verkauft werden, danach entstünde ein von der Produktion von Immaterialgütern entkoppelter Markt – wie der Schwarzmarkt heute, nur diesmal legalisiert – an dem weder UrheberInnen, KünstlerInnen und ProduzentInnen beteiligt sind. Die Produktion von Kulturgütern käme nach und nach zum Erliegen, oder müsste von MäzenInnen oder vom Staat finanziert werden. Die Freude der an kulturellen Gütern Interessierten wäre von kurzer Dauer, denn irgendwann würde unweigerlich der Markt zusammenbrechen.

AntragsstellerInnen: Agnes Krumwiede (KV Ingolstadt), Dorothea Steiner (KV Osnabrück-Stadt), Kai Gehring (KV Essen), Markus Kurth (KV Dortmund), Katja Keul (KV Nienburg), Eva Leipprand (KV Augsburg-Stadt), Dr. Christine Fuchs (KV Ingolstadt), Christian Höbusch (KV Ingolstadt), Prof. Dr. Jean-Pol Martin (KV Ingolstadt), Joachim Siebler (KV Ingolstadt), Maria Segerer (KV Ingolstadt), Sabine Pakulat (KV Köln), Carsten Werner (KV Bremen Mitte/Östliche Vorstadt), Bärbel Röhner (KV München-Stadt), Elmar Gillet (KV Rhein-Erft), Dr. Christian A. Möller (KV Koblenz), Christoph Stolzenberger (KV Heinsberg), Michael Hack (KV Wetterau), Jürgen Huber (KV Regensburg), Verena Osgyan (KV-Nürnberg-Stadt) u.a.

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