25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | BuVo |
|---|---|
| Gegenstand: | Formalia |
| Anmerkungen: |
Wahlverfahren für die Wahl zum Bundesschatzmeister/zur Bundesschatzmeisterin
(analog Wahlverfahren Bundesvorstand)
Die Wahl zum Bundesschatzmeister/zur Bundesschatzmeisterin ist geheim und wird schriftlich durchgeführt.
- Der Bundesschatzmeister/Die Bundesschatzmeisterin nach § 14 Ziffer (2) 1-3 der Satzung wird im Einzelwahlverfahren gewählt.
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich nur ein Mal vor. Die Vorstellungszeit für Kandidaten/Kandidatinnen beträgt 10 Minuten.
- Während der Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten können Meldungen für Fragen an die kandidierenden Personen bei der Antragskommission schriftlich eingereicht werden. (Name, Kreisverband, Frage und Adressat). Das Präsidium verliest pro KandidatIn maximal 5 gezogene Fragen. Zur Beantwortung der Fragen stehe den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten 5 Minuten zur Verfügung.
- Danach beginnt der Wahlgang. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
- Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt.
- Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.