25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Anne Franke u.a. |
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| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: |
EU-Agrarreform – gerecht und grün gestalten, die bäuerliche Landwirtschaft erhalten
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2014 muss gerechter und grüner werden. Hier werden Weichen gestellt für gesunde Ernährung und ihre Sicherstellung für Millionen von Menschen EU- und weltweit, für die Exis-tenz von Millionen landwirtschaftlicher Betriebe und Arbeitnehmern, für den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie lebenswerter und vitaler ländlicher Räume in Europa. Wir unterstützen die Vorschläge des EU-Agrarkommissars, die erste Säule der EU-Agrarzahlungen zu „begrünen“ („Greening“). Das Berechnungskriterium für 30% der Direktzahlungen bleibt die Fläche, gekoppelt an Umweltmaßnahmen.
Für den weitaus größeren Teil, nämlich 70%, muss es aber ein grundlegend besseres Berechnungskriterium geben:
Arbeitsbedarf statt Fläche
Das einzig wirklich gerechte und entscheidende Kriterium für die Berechnungen der europäischen Agrarsubventionen kann und muss der Arbeitsbedarf sein. Nur damit gelingt es, die bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten und den ländlichen Raum zu stärken. Die Berechnung nach der Fläche war geeignet, um von der Überproduktion, die zu Milchseen und Butterbergen führte, wegzukommen, ist aber - wie wir alle wissen - nur ein Behelf. Wenn Agrarsubventionen überhaupt aufrecht erhalten werden sollen, dann muss das Kriterium Arbeitszeitbedarf eine wesentlich größere Rolle spielen als im Kommissionsentwurf, aber auch im bisherigen Grünen Entwurf.
Wir wollen einen Paradigmenwechsel weg von der ungerechten Flächenprämie nach dem Motto „Wer viel hat, dem wird viel gegeben“ hin zur Berechnung der Prämien nach Arbeitszeit.
Das Kasseler Institut für ländliche Entwicklung e. V. kam in der Studie „Bindung der Direktzahlungen an Arbeit - Wirkungsabschätzung von drei alternativen Reformvorschlägen“1 zu folgendem Fazit:
„Eine Landwirtschaft, die in Bezug auf Energie und Klima, Umwelt, Wasser und Biodiversität umweltfreundlich und ressourcenschonend wirtschaftet und Tiere artgerecht hält, ist eine arbeitsintensive Landwirtschaft. Würde die Stärkung der Arbeit statt der Fläche die Basis der Förderpolitik zukünftiger EU-Agrarpolitik sein, würden viele der heute in Angriff genommenen Ziele und entsprechenden Programme vom Grundsatz her gestärkt.“
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)/Bayern schlägt ein neues Berechnungsmodell vor, das in der ersten Säule zu 70% den Arbeitsbedarf als Grundlage der Berechnungen nimmt. Im bisherigen Vorschlag von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos kommt der Arbeitsbedarf nur bei der Deckelung (ab 150.000 oder 300.000€) zum Tragen. Dies hätte keinerlei Wirkung im Sinne auf eine Umverteilung hin zu den kleineren Betrieben. Die Berechnung nach Arbeitsbedarf würde nur auf weniger als ein Prozent der deutschen Betriebe wirken, und auch nur dann, wenn diese ungeschickt genug sind, die Kappung durch Betriebsteilung oder Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft zu umgehen. Es ist sogar anzunehmen, dass – gemäß Prof. Borchardt, Direktor der EU-Direktion für Direktzahlungen – die Deckelung im letzten Moment als undurchführbar zurückgenommen wird, weil die Obergrenzen willkürlich und nicht ausreichend begründbar, somit rechtlich angreifbar sind.
Das neue AbL-Modell legt die Berechnungen des standardisierten Arbeitsbedarfs von Prof. Bahrs zu Grunde, die künftig nach Vorschlag des Bauernverbands Grundlage für die Beitragsbemessung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sein sollen. Diese Berechnungen führen wegen des enthaltenen Degressionsfaktors bei arbeitsintensiven Betrieben, wie z.B. Milchviehhaltern, zu wesentlich höheren Versicherungsbeiträgen (siehe Tabelle, Berechnung der AbL), die die kleinen Bauern schnell zur Hofaufgabe zwingen werden. Die Umstellung auf dieses Versicherungsberechnungsmodell soll Schritt für Schritt in den nächsten zwei Jahren erfolgen. Die AbL nimmt nun logischerweise die gleichen Berechnungen als Kriterium für die Agrarförderungen der ersten Säule. Da aber einerseits die Greeningkomponente als sehr wünschenswert und sinnvoll erachtet wird und andererseits eine Vollförderung nach dem Arbeitsbedarfsmodell das Pendel zu stark zu Gunsten der arbeitsintensiven, kleinen Betriebe ausschlagen lassen würde, als dass es eine Chance auf Durchsetzung hätte, schlägt die AbL vor, nur 70% über das Kriterium Arbeitsbedarf zu berechnen. Die restlichen 30% sollen, wie im Entwurf vorgesehen, nach Fläche mit Greeningkomponente berechnet werden.
Wir beschließen daher, dass sich die Grünen auf allen möglichen Ebenen für ein gerechteres, grüneres Agrarförderungssystem einsetzen, bei dem neben dem Greening der ersten Säule ein Paradigmenwechsel zur Berechnung nach Arbeitsbedarf erfolgen muss. Die zweite Säule muss in ihrer Höhe unangetastet erhalten bleiben.
Begründung:
Die derzeitige Bemessung der Zahlungen der ersten Säule an der Fläche lässt den, je nach Betriebsorganisation und Bewirtschaftungsform, unterschiedlichen Umfang der erbrachten gesellschaftlichen Leistungen, völlig unberücksichtigt.
Die größten und rationellsten Betriebe erhalten derart hohe Summen, dass sie höhere Pachtpreise und niedrigere Verkaufspreise akzeptieren können.
Die Gelder fließen dadurch an den aktiven Landwirten vorbei, direkt in die Taschen der Verpächter und Händler. Pro Arbeitstag kann ein durchrationalisierter Ackerbaubetrieb mehr als 800 € Direktzahlungen bekommen, während ein bäuerlicher Betrieb mit z.B. 20Ha und 25 Milchkühen nur auf ca. 27 € kommt.
Die Bemessung der Direktzahlungen nach Normarbeitszeiten, analog zum neuen Beitragssystem der Berufsgenossenschaften, würde arbeitsaufwändigere, bäuerliche Produktionsmethoden, kleinstrukturierte, vielfältig organisierte Betriebe, benachteiligte Gebiete, Grünlandbewirtschaftung und die daraus entstehenden ökologischen, sozialen und kulturellen Leistungen begünstigen. Damit könnte dem Trend zur weiteren Industrialisierung der Landwirtschaft und damit zu maschinengerechten Landschaften und Massentierhaltungen entgegengewirkt werden. Bei von der EU-Kommisssion vorgeschlagenen Obergrenze und Kappung müssten die eingesparten Gelder, wieder über zusätzliche Reparaturprogramme verteilt werden, bei der Bemessung nach Normarbeitszeiten kämen sie direkt dort an, wo die gesellschaftlichen Leistungen erbracht werden.
Natürliche und strukturelle Benachteiligungen eines Betriebes, sowie gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Natur- Tier- und Klimaschutz erfordern durchwegs einen höheren Arbeitsaufwand. Deshalb erscheint uns die Berechnung der Direktzahlungen anhand der betriebsspezifischen Arbeitszeiten als geeigneter Maßstab für die tatsächlich erbrachten, öffentlichen Leistungen.
Die Frage der Betriebsgröße, ob es sich um Familien- oder Fremdarbeitskräfte oder Maschinenringarbeit handelt, bleibt ohne Bedeutung.
Als Datengrundlage dient das neue, arbeitszeitbasierte Beitragssystem der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Dieses beweist die Machbarkeit ohne bürokratischen Mehraufwand. Professor Bahrs von der Uni Hohenheim hat dazu in einer fachlich qualifizierten und wissenschaftlich abgesicherten Studie die Arbeitszeiten für alle landwirtschaftlichen Produktionsverfahren ermittelt.2
Eine Berechnungseinheit (BER) bei der Berufsgenossenschaft entspricht nach Prof. Bahrs.10 Stunden = 1 Arbeitstag
Für einen Arbeitstag hat die AbL einen Förderbetrag von 60 € angenommen.
In der deutschen Landwirtschaft werden ca. 90 Millionen Arbeitstage geleistet. Dafür stehen insgesamt ca. 5,4 Milliarden € zur Verfügung. Das ergibt 60 € pro Arbeitstag und bei 250 Arbeitstagen im Jahr 15.000 € pro Arbeitskraft, und damit genau die Hälfte des außerlandwirtschaftlichen Vergleichslohns in Deutschland, der Rest sollte über die landwirtschaftliche Produktion zu verdienen sein. Der Bezug zu dem außerlandwirtschaftlichen Lohnniveau würde auch eine Anpassung an die abweichenden Verhältnisse der übrigen EU-Länder ermöglichen.
Dieser Berechnungsvorschlag der AbL-Bayern entspricht weitgehend der Forderung unserer Grünen EU-Abgeordneten nach einer „….degressiven Gestaltung der Direktzahlungen nach der Betriebsgröße, bei der die objektiven Kriterien der Beschäftigung und der Anwendung nachhaltiger Verfahren berücksichtigt werden;“
30 % der Direktzahlungen sollten ab 2013 als Ausgleich für die neuen ökologischen Auflagen („Greening“) wie dreigliedrige Fruchtfolge, Umbruchverbot bei Grünland und ökologischen Schwerpunktflächen, als einheitliche Flächenprämie in Höhe von ca. 100 Euro pro Hektar bezahlt werden.
70 % der Direktzahlungen sollten als Vergütung für die gesellschaftlichen Leistungen bezahlt werden. Diese sind in der Regel mit höherem Arbeitsaufwand verbunden. Normarbeitszeiten sind daher als Maßstab gut geeignet, die ökologischen, sozialen und kulturellen Nebenleistungen der bäuerlichen Wirtschaftsweise darzustellen.
Berechnung der Direktzahlungen für verschiedene Verteilungsmodelle
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Betriebsart benötigte Arbeitstage (nach Prof. Bahrs)
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Einheitliche Flächenprämie 320 € pro Ha
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100 % Arbeitszeit = 60 €/Arbeitstag
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30 % Fläche
70 % Arbeitszeit 100 €/Ha + 42 €/ATag |
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500 Ha Ackerbau
185 Arbeitstage (pro Arbeitstag)
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160.000 €
(865 €)
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11.100 € | 57.770 € |
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50 Ha + 50 Milchkühe
339,5 Arbeitstage
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16.000 €
(47 €)
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20.370 € | 19.259 € |
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20 Ha + 25 Milchkühe
237 Arbeitstage (pro Arbeitstag)
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6.400 €
(27 €)
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14.220 € | 11.954 € |
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10 Ha Ackerbau
13,3 Arbeitstage (pro Arbeitstag)
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3.200 €
(241 €)
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798 € | 1.558 € |
Obiges Berechnungsbeispiel zeigt deutlich, wie ungerecht und uneffektiv im Sinne von „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ derzeit verteilt werden.
Eine 100 % Umstellung auf die Basis Arbeitszeit würde für große Ackerbaubetriebe einen zu großen Umbruch bedeuten.
Das Plus von ca. 5400 EUR für den 20 Ha Betrieb mit 25 Milchkühen (30%: 70% ) halten wir für unbedingt notwendig, um die vielen Nebenerwerbsbetriebe ( Bayern: mehr als 50% ) zu veranlassen, diese Betriebsform nicht nur als Übergangslösung, sondern auch als Zukunftsperspektive zu sehen. Nur wenn der landwirtschaftliche Zweig neben dem nichtlandwirtschaftlichen z.B. Fremdenverkehr, einen angemessenen Beitrag zum Familieneinkommen erbringt, wird er auch in der nächsten Generation weitergeführt werden. Zudem ist es auch wichtig, den in diesen Betrieben tätigen Menschen die Wertschätzung ihrer Arbeit zu zeigen, anstatt Mitleidszahlungen zu leisten, für vermeintliche Benachteiligungen, die größtenteils erst durch die unangemessene Subvention der Großstrukturen verursacht wurden.
Tabelle aus dem Gutachten von Prof. Bahrs, Hohenheim, zum bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab für die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen.
Die Tabelle kann man hier herunterladen:
http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/393/393706.tabelle_im_v34.pdf
1 http://www.kasseler-institut.org/fileadmin/kasins/KI-Wirkungsabschaetzung-Bindung-Direktzahlungen-an-Arbeit_-2011-07-19.pdf
2 http://www.lsv.de/spv/14_aktuelles_presse/01_pressemeldungen/meldungen/Bundeseinheitlicher_Beitragsma__stab_in_der_LUV.pdf
Seite 42 und 43.
AntragstellerInnen: Anne Franke MdL Bayern, Adi Sprinkart MdL Bayern, Birgit Raab LAK Ländl. Raum Bayern KV Ansbach, Alfons Kuhles KV Mettmann, Helmut Ronstedt KV Starnberg, Hans Gerhardt KV Starnberg, Werner Lettmaier KV Lindau, Rosi Steinberger KV Landshut, Andreas Fuchs KV Augsburg, Stefan Schmidt KV Neumarkt, Gert Mulert KV Starnberg, Florian Duday KV Starnberg, Kevin Akpomuje KV STa, Sebastian Pohl KV Sta, Dr. Ursula Burkhardt KV Roth, Jens Rindermann KV Sta, Eric Reinartz KV STa, Walburga Mörtl-Körner KV Traunstein, Dr. Hans Christoph KV Passau Land, Roswitha Schwimmer KV Starnberg. u.a.