33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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V-31Verschiedenes
Antragsteller/innen:Wolfgang Stather u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:s. auch T-01/02

Keine Rente mit 67 - Rentenkürzung durch die Hintertür verhindern - fließende Übergänge in den Ruhestand ermöglichen - Schutz vor Altersarmut verbessern

Nur ein Viertel der über 60-Jährigen hat in Deutschland ein sozialversichertes Beschäftigungsverhältnis.

In der Altersgruppe der 63- und 64-Jährigen, die also  in der Nähe der Regelaltersgrenze liegen, sind die Zahlen klar: Die Vollzeitbeschäftigtenquote sinkt auf 9,2% (63 Jahre) und 6,3% (64 Jahre).  Trotzdem wird an dieser gesellschaftlichen Realität vorbei an der Rente mit 67 festgehalten, die „Wirtschaftsweisen“ wollen nun gar  die Rente ab 69.

Obwohl es auch schon heute möglich ist, nach Erreichen des 65. Lebensalters weiterzuarbeiten und dies rentenmäßig deutlich belohnt wird, tun dies nur ca. 3% der Erwerbstätigen; zumeist Frauen im Westen, die es aufgrund ihrer Erwerbsbiographie müssen.

Tatsache ist , dass die weitaus überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen vorzeitig in Rente geht und dafür deutliche Rentenabschläge in Kauf nehmen muss.

Der Grund hierfür ist, dass sich die Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert haben.

Die Mehrheit der Beschäftigten leidet unter Stress und der Entgrenzung der Arbeit, die psychischen Erkrankungen haben in der Arbeitsunfähigkeitsstatistik Platz 1 erobert. Hinzu kommt der rasante technologische Wandel, der oftmals ältere Arbeitnehmer überfordert. Altersgerechtes Arbeiten kann nur gelingen, wenn zuvor die Arbeitsbedingungen schon so human waren, dass die ArbeitnehmerInnen nicht schon verbraucht beim Einstieg in das altersgerechte Arbeiten ankommen.

Deshalb unterstützen wir die Kampagne Gute Arbeit, weil es um nachhaltiges Leben und Arbeiten vor der Rente geht.

Überdurchschnittlich hohe Renten beziehen heute vor allem Männer in ununterbrochener Erwerbstätigkeit in Vollbeschäftigung. Viele Frauen haben in der Vergangenheit diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Die längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zugunsten von Kindererziehung und Pflege von Angehörigen reduziert die eigenen Rentenansprüche für Frauen zum Teil erheblich. Sie sind zudem überdurchschnittlich oft in Teilzeit oder im Niedriglohnsektor beschäftigt, der Lohnabstand zu Männern liegt auch bei gleicher Bildung immer noch über 20 Prozent. Die  unterschiedlichen Belastungen von Männern und Frauen müssen viel stärker als bisher angegangen werden, wenn wir  flexible Zugänge zur Rente ins Auge fassen. Es darf nicht vergessen werden, dass körperliche Belastungen am Arbeitsplatz nicht nur Dachdecker oder Bauarbeiter, sondern auch  Frauen betreffen, die als Verkäuferin, Sekretärin, Putzfrau oder Krankenschwester und oft in niedrig qualifizierten Tätigkeiten harte körperliche oder psychisch belastende Arbeit leisten müssen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach wie vor Frauen den größten Teil der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege Angehöriger übernehmen – häufig neben einer Erwerbstätigkeit.

Von daher wissen wir: Die Rente mit 67 geht an den tatsächlichen Verhältnissen vorbei. Sie ist in Wahrheit ein reines Rentenkürzungsprogramm.

Eine Anhebung der Regelaltersgrenze wäre nur vertretbar, wenn durch Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen, der Anerkennung beitragsäquivalenter Erziehungs- und Pflegezeiten, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes sich die Arbeitswelt insgesamt tatsächlich so verändert, dass lohnabhängige Arbeit über das 65. Lebensjahr hinaus für die Mehrheit der Beschäftigten realisierbar und akzeptabel ist.

In Wirklichkeit ist die Veränderung des Renteneintrittsalters der Versuch, eine Antwort auf den demographischen Wandel zu geben und die finanzielle Situation der Rentenversicherung zu stabilisieren.

Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung wird die durchschnittliche Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 um weitere drei Jahre steigen. Die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate werden dazu führen, dass sich das Verhältnis der Alten zu den Jungen in den nächsten Jahrzehnten stark erhöht. Dies stellt die Gesellschaft und die Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Es braucht daher Reformen, die dafür sorgen, dass unser Alterssicherungssystem auch unter den sich verändernden Bedingungen nachhaltig funktioniert. Eine Rentenreform muss zudem sicherstellen, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt werden, denn es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit am Bau, in der Altenpflege oder Universitätslehre tätig war und ob jemand mit 15 Jahren oder erst mit 30 Jahren in das Berufsleben eingestiegen ist.

Dem Wandel der Erwerbsarbeit mit prekären und atypischen Beschäftigungsverhältnissen muss  Rechnung getragen werden, damit niemand im Alter ein Leben in Armut fürchten muss.

Eine Reform des Alterssicherungssystems muss auch den speziellen Bedürfnissen von Frauen gerecht werden.

Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird bereits ab 2012 ein erhöhtes Risiko für  Altersrenten mit Rentenabschlägen mit sich bringen. Ein noch größerer Anteil  von älteren Arbeitnehmern als bisher wird vorzeitig mit Rentenabschlägen in Rente gehen müssen.

Die Schwäche der Rentenversicherung und die zunehmende Altersarmut wird auch von  der Ausweitung des Niedriglohnsektors,  zunehmender Leiharbeit, fehlenden Mindestlöhnen und  der Zunahme von unterbrochenen Erwerbsbiographien verursacht. Gerade auch Jüngere werden im Vergleich zu Älteren keine wirklich bessere Bilanz der erwerbsbiografischen Belastung aufweisen, denn sie haben lange prekäre Berufseinstiege und in der Folge auch lückenhafte Versicherungsbiografien. Gute Arbeit sieht anders aus. Diese Faktoren verunsichern die Menschen schon heute und verursachen die Altersarmut von morgen.

Forderungen

1.Bürgerversicherung auch in der Rente

Eine solidarische Rentenpolitik kann nur durch einen Systemwechsel finanziert werden. Deshalb wollen wir auch bei der Rente eine umlagefinanzierte Bürgerversicherung. In die Rentenversicherung sollen alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Dies gilt auch für Selbstständige, Beamte und Bundestagsabgeordnete, die bisher eine eigenständige Versorgung haben. Alle sollen mit allen Einkünften, auch mit Kapitaleinkünften, Mieten und Pachten, in die Rentenversicherung einzahlen. Damit den eingezahlten Beiträgen nicht uneingeschränkte Ansprüche gegenüber stehen, soll das sogenannte Äquivalenzprinzip begrenzt werden. Möglich wird dies durch eine Deckelung der Renten und durch die Einführung einer Höchstrente.

2. Fließende Übergänge in den Ruhestand

Bündnis 90 / Die Grünen tritt für einen humanen Übergang vom Berufsleben in die Rente ein, ohne existenzielle Ängste und arbeitsrechtliche Zwangsmaßnahmen. Der bisherige starre Übergang in die Rente entspricht nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Situation.

Nur weil wir alle älter werden, muss keineswegs die Lebensarbeitszeit ausgedehnt werden. Es gilt, das Ältersein als einen Lebensabschnitt zu begreifen, der voller Chancen und Möglichkeiten zur Entfaltung ist, gerade weil die Zwänge der Arbeitswelt nicht mehr gelten. Dies kann aber nur gelingen, wenn dies ohne Existenzsorgen möglich ist.

Wer aber in seiner beruflichen Tätigkeit Erfüllung findet und dies auch im Alter leisten kann und will, soll hierzu die Möglichkeit haben.

Die Arbeitsbelastung ist individuell und auch in den verschiedenen Branchen und Berufsgruppen sehr unterschiedlich. Deshalb muss eine solidarische Rentenversicherung die individuelle  Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Belastbarkeit berücksichtigen. Das Erreichen einer abschlagsfreien Rente muss nicht unterschiedslos für alle ausgestaltet werden.

  • Auch wer nicht als erwerbsgemindert anerkannt ist, sollte  als langjährige BeitragszahlerIn vorzeitig in Rente gehen können. In Zukunft soll, wer 45 Versicherungsjahre hat, unabhängig vom Alter eine Rente ohne Abschläge beziehen können.
  • Wir wollen älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr durch eine Teilrente mehr Möglichkeiten eröffnen, indem sie entsprechend der individuellen Situation mögliche Kombinationen von Erwerbstätigkeit und Rentenbezug freier als bisher selbst wählen können. Die Zeit ihrer Erwerbsarbeit sollen sie verlängern können, wenn dem nicht gesundheitliche Gründe entgegenstehen oder auch kürzen, wenn ihre Tätigkeit gesundheitsbelastend war. Die skandinavischen Länder haben mit dieser Kombination gute Erfahrungen gemacht mit dem Ergebnis, dass die Menschen im Durchschnitt länger arbeiten, aber nicht notwendigerweise Vollzeit.  Die Anhebung der Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente durch die große Koalition war ein großer Fehler, der rückgängig gemacht werden muss, denn in manchen Berufen können die Beschäftigten nicht gesund alt werden. 
  • Die Anhebung der Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente durch die große Koalition war ein großer Fehler, der rückgängig gemacht werden muss, denn in manchen Berufen können die Beschäftigten nicht gesund alt werden. Weniger als die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden genehmigt.  23% aller Rentenzugänge sind ErwebsminderungsrentnerInnen, hiervon erhalten aber nur 15% eine volle Erwerbsminderungsrente, die anderen nur eine Teilrente. Von 100 ArbeitnehmerInnen körperlich besonders belastender Berufe wie beim Bau, die in Rente gehen, sind 41% ErwerbsminderungsrentnerInnen, bei den Dachdeckern und Gerüstbauern sind es 59%.
  • Wir wollen neue Altersteilzeitmodelle. Diese müssen an Erfahrungen der bisherigen Altersteilzeit anknüpfen, sei es im sogenannten „Blockmodell“, sei es mit „echter“ Teilzeitregelung. Dazu brauchen wir einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind aufgefordert, mit tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen individuelle Übergänge zu ermöglichen.
  • Betriebliche Altersversorgung sollte Pflicht für jedes Beschäftigungsverhältnis werden. Insbesondere für prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind überproportional Altersbezügeansprüche zu entwickeln. Diese Systeme sind so zu gestalten, dass entstandene Ansprüche beim Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses mitgenommen werden können. Die Beschäftigten müssen zudem die Möglichkeit haben, Teile ihrer Gehaltserhöhung für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Die betriebliche Altersversorgung ist stärker als bisher steuerlich zu fördern.
  • Wer länger arbeiten will, soll auch länger arbeiten können. Wir verlangen, dass tarifvertragliche oder einzelarbeitsvertragliche Regelungen, die das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses mit Eintritt in das Rentenbezugsalter vorsehen, aufgehoben werden.

3. Eigenständige Rente für Frauen

Vor allem Frauen sind von Altersarmut bedroht. Deshalb wollen wir eine deutliche Steigerung der Frauenerwerbsquote, aber nicht wie bisher durch Minijobs und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, denn diese verschärfen die Altersarmut von Frauen.

In Lebenspartnerschaften sollen eigenständige Rentenansprüche aufgebaut werden können. Dazu fordern wir ein Rentensplitting schon vor Rentenbeginn, das für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften verbindlich ist und von Lebenspartnern in anderen Lebensgemeinschaften freiwillig gewählt werden kann. Die gemeinsamen Rentenanwartschaften sollen monatlich je zur Hälfte individuell den Rentenkonten gut geschrieben werden.

4. Schutz gegen Armut im Alter

In den nächsten Jahren wird die Altersarmut stark ansteigen, wenn nicht gegengesteuert wird. Zwar bezogen im Jahr 2009 nur 2,4 Prozent der über 65-Jährigen Grundsicherung im Alter, im Vergleich dazu bezogen 9,1 Prozent der 15- bis 65-Jährigen Leistungen aus dem SGB II, aber die Prognosen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gehen davon aus, dass im Jahre 2025 bereits jeder zehnte alte Mensch auf Grundsicherung angewiesen sein wird. Das bedeutet, dass sich der Anteil der Bedürftigen vervierfachen wird!

Für Langzeitarbeitslose, die ALG II beziehen, werden seit dem Sparpaket der Bundesregierung keine Rentenanwartschaften mehr aufgebaut: Altersarmut ist damit vorprogrammiert: Langzeitarbeitslose gehören nach allen Prognosen zu jenen Versicherten, die zu den untersten 20 Prozent der nach Alterseinkommen geschichteten Haushalte gehören werden.

Auch durch die Zunahme unterbrochener Erwerbsbiographien, die Ausweitung des Niedriglohnsektors, die steigenden Zahlen von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen mit geringen Einkommen und ohne bzw. unzureichender Alterssicherung steigt das Risiko der Altersarmut an.

Deswegen ist ein besserer Schutz vor Altersarmut durch ein umfassendes Konzept notwendig.

  • Wir streben neben der Grundsicherung im Alter, die allen älteren Menschen mit nicht ausreichendem Einkommen zu steht, eine steuerfinanzierte Garantierente als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung an nach schwedischem Vorbild für alle mit mindestens 30 Versicherungsjahren. Die Garantierente soll so hoch sein, dass sie und die selbst erworbenen Rentenansprüche zusammen die Grundsicherung übersteigen. Bei höheren eigenen Rentenansprüchen wird der Garantierentensockel langsam abgeschmolzen. Garantierentenbezieher sind dadurch keiner Bedarfsprüfung ausgesetzt. Eigene Rentenansprüche erhöhen auf jeden Fall das Alterseinkommen, so dass es sich im Unterschied zur heutigen Regelung auch für Geringverdiener lohnt, einer rentenversicherten Tätigkeit nach zu gehen.
  • Darüber hinaus wollen wir dafür sorgen, dass die Menschen möglichst ausreichende eigene Ansprüche aufbauen. Gerade atypische Beschäftigte, Frauen und Solo-Selbstständige leiden nicht nur unter ihren unsicheren Jobs, sondern auch unter ihrer lückenhaften Absicherung. Soziale Absicherung darf nicht mehr nur ein Privileg des „Normalarbeitsverhältnisses“ sein. Durch die Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung werden unterbrochene Versicherungsbiographien geschlossen.
  • Der Niedriglohnsektor muss verringert werden, insbesondere durch die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Prekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse sind einzudämmen.

5. Rentenkürzung durch Rentenabschläge verhindern

Über Jahrzehnte wurden ältere Beschäftigte frühzeitig und häufig gegen ihren Willen aus ihren Jobs gedrängt. Noch immer werden bereits 50-Jährige als zu alt für das Erwerbsleben eingestuft und systematisch ausgesteuert. Sie alle müssen erhebliche Rentenabschläge in Kauf nehmen, die sich durch die Verschiebung des Renteneintrittsalters weiter erhöhen. Auch wenn in Deutschland die Erwerbsquoten Älterer und der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 60 Jahren seit 2000 gestiegen sind, ist ihr Anteil immer noch sehr gering, werden Stärken und Potenziale des Alters in unserer Gesellschaft gegenwärtig noch nicht in ausreichendem Maße erkannt, gefördert und genutzt. Es sind Anstrengungen notwendig, um hier einen grundlegenden Wandel zu erreichen. Berufliche Weiterbildung, alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze sowie Gesundheitsförderung sind daher das Gebot der Stunde.

Die Entscheidung, vorzeitig in den verschiedenen Formen in Rente zu gehen, soll frei getroffen und nicht durch gesundheitliche Belastungen erzwungen werden.

6. Weiterbildung und Qualifizierung

Geringe und veraltete Qualifikationen sind ein Grund dafür, dass ältere Arbeitslose besondere Schwierigkeiten haben, eine neue Stelle zu finden. Trotzdem nehmen sie nur unterproportional an Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungen teil. Dazu trägt auch das Bildungsgutschein-System der Arbeitsförderung bei, das vor allem Ältere, Geringqualifizierte und MigrantInnen außen vor lässt.

Deshalb muss die Förderung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen über das SGB II und das SGB III mehr als bisher auf Ältere und Geringqualifizierte zugeschnitten und die Anzahl der Angebote massiv erhöht werden. 1 Million Menschen in Deutschland sollen bis 2013 zusätzlich von einer Ausweitung der Weiterbildungsmaßnahmen profitieren. Erforderlich dafür ist die Umsteuerung von Mitteln in der Arbeitsförderung sowie die Rücknahme der von der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

7. Gute Arbeit

Die Arbeitsbedingungen von vielen Beschäftigten führen zu ausgeprägten gesundheitlichen Belastungen, die eine längere Lebensarbeitszeit erschweren, insbesondere steigende mentale Belastungen durch erhöhte Verantwortung, geringe Einflussnahme auf die Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte, einseitige körperliche Beanspruchung ohne ausreichende Ruhepausen und Entlastungsmöglichkeiten sowie Stress, Verunsicherung und Entwertung des eigenen Arbeitsvermögens durch lange Phasen von atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse. Der erhöhte Verschleiß von Beschäftigten darf nicht weiterhin in Kauf genommen werden. Arbeit darf nicht krank machen. Wir wollen, dass ArbeitnehmerInnen ihr Arbeitsleben in guter Verfassung beenden und gesund in die Rente eintreten.

Das Leitbild einer flexibel und umfassend einsetzbaren ArbeitnehmerIn wird häufig den körperlichen und gesundheitlichen Belastungsgrenzen besonders der älteren ArbeitnehmerInnen nicht gerecht. Gesundheit – auch in der Arbeit – ist ein Menschenrecht, nicht nur mit Blick auf das Rentenalter sondern auch mit Blick auf ein gesundes Leben im Ruhestand. Gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen sind eine Grundvoraussetzung, damit Beschäftigte ihre Potenziale entfalten und langfristig ihre Arbeitskraft erhalten können. Hier werden Frauen oft vernachlässigt. Von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden Frauen kaum erreicht. Je nach Betriebsgröße richten sich nur 7,5 bis 10,1 % der Maßnahmen gezielt an Frauen.

  • Es gilt, Arbeit, Arbeitsinhalte und Arbeitszeiten alters- und alternsgerecht zu gestalten, so dass Ältere ihre vorhandenen Potenziale und Kompetenzen optimal einbringen können. Betriebliche Gesundheitsförderung, ein strategisches Personalmanagement inklusive langfristig angelegter beruflicher Förderung und eine möglichst belastungsarme Arbeitsplatzgestaltung sind dafür wichtige Eckpunkte. Um die Beschäftigten länger in den Arbeitsprozess einbinden zu können, müssen die Unternehmen die Arbeit für ältere Arbeitnehmer der geänderten Leistungsfähigkeit anpassen. Beschäftigte, die auf Grund ihres Alters, eines Unfalls oder einer Krankheit ihrer regulären Arbeit nicht mehr in gewohntem Maße nachkommen können, benötigen eine auf sie zugeschnittene Arbeitsbedingungen, Hilfsmittel bzw. Assistenz.
  • Bessere Kontrolle und Ausbau der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Unsichere Arbeitsbedingungen sind abzubauen.
  • Die Sozialversicherungen sind aufgefordert, neue Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu entwickeln, um insbesondere kleine und mittelständische Betriebe bei der alternsgerechten Personalplanung zu begleiten.
  • Maßnahmen zur Stressreduzierung am Arbeitsplatz müssen konsequent verfolgt werden. Betriebliche Gesundheitsförderung darf sich nicht nur auf Rückenschutzprogramme und Angebote zur individuellen Stressbewältigung beschränken sondern muss sich den Herausforderungen eines immer komplexer werdenden Erwerbsarbeitslebens stellen.
  • Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie zur Stressprävention am Arbeitsplatz in einer nationalen Strategie. Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Betriebe müssen hier gemeinsam an einem Strang ziehen.
  • Weiterentwicklung und Ausbau von selbstbestimmterer Arbeitszeitgestaltung durch Langzeitkonten, Teilzeitoptionen oder temporäre Freistellungen. Dadurch kann sich vielen Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, sich weiterzubilden, sich an der Gesundheitsvorsorge zu beteiligen und mehr Zeit mit Familienangehörigen zu verbringen.
  • Ausweitung der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräterates  bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation.

8. Beschäftigungsförderung Älterer

Über Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung hinaus muss die betriebliche Förderung, die Anreize zur Beschäftigung von Älteren setzen sollen, verbessert werden.

  • Für all diejenigen Langzeitarbeitslosen, die auf absehbare Zeit keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben - unter ihnen auch viele Ältere - wollen wir mit dem sozialen Arbeitsmarkt eine langfristige Perspektive schaffen, ohne das Ziel ihrer Integration in den ersten Arbeitsmarkt aufzugeben.
  • Wir wollen in unseren gesellschaftlichen Zusammenhängen auf die besonderen Potenziale und Kompetenzen von älteren Beschäftigtenhinweisen
  • Führungskräfte und ArbeitsvermittlerInnen sollen durch Schulungsangebote mit Instrumenten der altersspezifischen Personalentwicklung vertraut gemacht werden.

Begründung:

Dieser Antrag basiert auf einer Stellungnahme, mit der GewerkschaftsGrün auf seiner Jahrestagung im Juli d.J. Position bezogen hat gegen die Rente mit 67, für ein Umsteuern zur Bürgerversicherung, die Einführung einer Garantierente und einen Wandel der Arbeitswelt.

GewerkschaftsGrün als Vereinigung gewerkschaftsnaher Grüner und grünennaher Gewerkschafter ist selbst nicht zur BDK antragsberechtigt, weshalb der Antrag hier von GG-Mitgliedern und -Freunden gestellt wird.

AntragstellerInnen: Wolfgang Stather, KV Odenwald-Kraichgau; Horst Schiermeyer, KV Görlitz; Carmen Schiemann, KV Berlin-Mitte; Hartmut Wauer, KV Wangen; Daniela Wente, Kreisverband Göppingen; Johannes Bartelt, KV Osnabrück-Land; Angelika Höhne KV Berlin-Spandau; Matthias Altmann, KV Weimarer Land; Bärbel Röhner, KV München-Stadt; Uwe Dietrich, KV Lüchow-Dannenberg; Ute Haferburg, KV Göttingen; Gottfried Semmling, KV Görlitz; Ralf Kronig, KV Karlsruhe-Land; Sybille Mattfeldt-Kloth, KV Helmstedt; Arfst Wagner, KV Schleswig-Flensburg; Andrea Schwarz, KV Karlsruhe-Land; Matthias Böhm, KV Görlitz; Jörg Schimke, RV Hannover; Ralf Henze, KV Odenwald-Kraichgau; Robert Zion, KV Gelsenkirchen u.a.

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