33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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V-24Verschiedenes
Antragsteller/innen:Katrin Eder u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Neue Landebahn am Frankfurter Flughafen - Dem Schutz der Bevölkerung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen geben: Fluglärm wirksam bekämpfen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren auf allen politischen Ebenen als einzige politische Kraft von Beginn an gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main. Der Standort liegt inmitten eines dicht besiedelten Ballungsraums und ist somit nicht verträglich mit einem ständig wachsenden Flughafen. Spätestens seit der deutlichen Zunahme der Nachtflüge in den 1990er Jahren ist die Region durch Lärm hoch belastet.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn am 21. Oktober 2011 werden mindestens 50 Prozent mehr Starts und Landungen als bisher ermöglicht. Die An- und Abflugrouten und die übrigen Flugverfahren sind darauf ausgerichtet, die maximale Verkehrskapazität herzustellen. Niedrige Flughöhen bei An- und sogar bei Abflügen verlärmen Flächen in bisher nicht bekanntem Ausmaß, was bei dem aktuellen Verkehrsaufkommen nicht notwendig wäre, aber den geringsten Personalaufwand bei der Flugsicherung erfordert.

Für die ganze Rhein-Main-Region bedeutet der Ausbau einen unerträglichen Dauerschallpegel bis tief nach Rheinland-Pfalz und Hessen hinein. Es ist ein Affront gegen die Bürgerinnen und Bürger der Region, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Landebahn durch die erste Landung persönlich eingeweiht hat. Die schwarz-gelbe hessische Landesregierung hat sowohl die betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch die anliegenden Kommunen „an der Nase herumgeführt“ und wiederholt Wort gebrochen: das Versprechen, die Empfehlungen der Mediation einzuhalten, die für uns Grüne bei weitem nicht ausreichend waren, wurde den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft geopfert.

Auch an anderen Standorten sorgt Flugverkehr für eine immer größere Verlärmung von ganzen Regionen. Insbesondere in der Nachbarschaft von Großflughäfen, deren Expansionsdrang ungebremst ist, haben sich Kommunen, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger zu Bündnissen zusammengeschlossen, um sich gegen die lärmbedingten wirtschaftlichen Einbußen, aber auch gegen den zunehmenden Verlust an Lebensqualität zur Wehr zu setzen. Aktuelle Studien der WHO, die die Forschungsergebnisse der letzten Jahre analysierten, haben zweifelsfrei gezeigt, dass Lärm krank macht.

Es ist offenkundig, dass durch die geltenden Lärmschutzgesetze keine gesunden Lebens- und Wohnverhältnisse hergestellt werden können, da diese keinen ausreichenden Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder vor Immobilienwertverlusten bieten. Für alle Fluglärm geplagten Regionen in der Bundesrepublik Deutschland liegt der Schlüssel für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung deshalb in der Änderung der maßgeblichen Bundesgesetze. Mit einer  rot-grünen Mehrheit im Bundesrat, für die wir kämpfen,  ergäben sich neue Möglichkeiten für aussichtsreiche Gesetzesinitiativen, um die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe von Verkehrsflughäfen leben, besser vor Lärm zu schützen.

Die Bundesdelegiertenversammlung beschließt:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich auf allen Ebenen wirksam für den Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm ein. Zur besseren Vernetzung stimmen Grüne in der Region sich untereinander und mit den zahlreichen Bürgerinitiativen ab und ziehen somit wirkungsvoll an einem Strang. Im Bundesrat und durch die Bundestagsfraktion sowie durch die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament sollen zudem Initiativen ergriffen werden, um die rechtlichen Grundlagen zu ändern. Dazu gehören vor allem:

1. Schutz der Nachtruhe

Ein bundesweites Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ist gesetzlich einzuführen.

2. Verkehrslärmschutzgesetz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Fluglärm sind kompliziert, zersplittert und nicht ausreichend effektiv. Lokale Politik und Behörden haben durch unkonkrete Regelungen zu großen Spielraum, der im Wesentlichen nur durch gerichtliche Entscheidungen begrenzt wird.

Zur Änderung dieser Situation sind alle zentralen Bestimmungen zum Schutz vor Flug- und anderem Verkehrslärm bürgerfreundlich in möglichst einem einzigen Gesetz, z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz, zusammenzufassen. Dabei sind alle Lärmquellen vergleichbar zu behandeln und die Lärmschutzmaßnahmen auf den Gesamtlärm abzustellen.

Bei der Genehmigung oder Planfeststellung von Flugplätzen sind Lärmgrenzwerte als echte Lärmobergrenzen festzusetzen, die dauerhaft einzuhalten sind und somit auch durch spätere Änderungen der Flugverfahren nicht überschritten werden dürfen.

Bei der anstehenden Umsetzung des „ausgewogenen Ansatzes“ der internationalen Luftverkehrsorganisation (ICAO) in europäisches bzw. nationales Recht sind die Lärmschutzinteressen der Bevölkerung besonders zu gewichten. In diesem Sinne ist auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Lärmbegrenzung von Flugzeugen zu beachten.

3. Änderung des Luftverkehrsgesetzes

In einem ersten Schritt ist bei der Festlegung von Flugrouten und anderen Flugverfahren neben der Sicherheit dem Lärmschutz Priorität vor allen anderen Belangen einzuräumen.

Für die Festlegung von Flugrouten ist ein transparentes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und klaren Abwägungsargumenten gesetzlich zu verankern. Dabei sind die betroffenen Kommunen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Die Deutsche Flugsicherung ist dem Wohl der Bevölkerung zu verpflichten. Dazu gehört insbesondere ein Minimierungsgebot für Fluglärm. „Ruhige Gebiete“ nach Umgebungslärmrichtlinie sind dabei vor Fluglärm besonders zu schützen.

 Die Umwandlung der DFS in eine GmbH darf nicht dazu führen, dass alternative An- und Abflugverfahren sowie Flugrouten, die die Bevölkerung vor Fluglärm schützen können, aufgrund von Personaleinsparungen nicht geprüft bzw. angewendet werden können.

4. Änderung des Fluglärmgesetzes

Das Fluglärmgesetz enthält hauptsächlich Bestimmungen zu Baubeschränkungen und zum passiven Schallschutz. Hier müssen die Grenzwerte gesenkt werden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls der Roll- und Bodenlärm, dem die direkten Anreinerkommunen besonders ausgesetzt sind. Zudem darf Lärm nicht mehr über lange Zeiträume weggemittelt werden.

Der Flughafen muss für den gleichen Schallschutz sorgen, den auch ein privater Bauherr sicherstellen muss. Die Lärmbereiche sind konsequenter als bisher von Wohngebäuden und anderen empfindlichen Nutzungen freizuhalten. Lärmschutzzonen sind auch über die Grenzen der Bundesländer hinaus zu definieren. Der Lärmschutz muss auch in der lautesten Nacht ausreichend sein.

5.  Kostengerechtigkeit

Der Luftverkehr verursacht insgesamt höhere Lärm- und Umweltkosten als andere Verkehrsträger, die bisher jedoch allein durch den Lärm betroffene Nachbarschaft oder die Allgemeinheit getragen werden. Gleichzeitig wird er durch Steuern und Gebühren geringer belastet als andere Verkehrsträger. Dies muss schnellst möglich geändert werden.

Für den Luftverkehr müssen nicht nur grundsätzlich dieselben Steuern und Gebühren wie für andere Verkehrsmittel erhoben werden. Auch das Verursacherprinzip ist durch lärmabhängige Entgelte, Steuern oder Gebühren konsequent umzusetzen. Eine Abschätzung der volkswirtschaftlichen Kosten des Luftverkehrs sehen wir hierfür als notwendig an.

6. Lärmschutz durch geeignete Standortwahl

Die Standortwahl von Verkehrsflugplätzen darf zukünftig nicht den Interessen lokaler Politik überlassen werden. Stattdessen müssen die Belange des Lärmschutzes mit den Verkehrsinteressen auf Bundesebene bestmöglich in Einklang gebracht werden.

AntragstellerInnen: Katrin Eder (KV Mainz), Tabea Rößner (KV Mainz),  Daniel Köbler (KV Mainz), Frank Kaufmann (KV Offenbach-Land), Daniela Wagner (KV Darmstadt), Brigitte Lindscheid (KV Darmstadt), Ulrich Steinbach (KV Mainz), Susanne Wanner (KV Mainz), Franz-Rudolf Urhahn (KV Groß-Gerau), Walter Astheimer (KV Groß-Gerau), Karin Schnick (KV Main-Taunus), Anne Spiegel (KV Rhein-Pfalz), Rahim Schmitt (KV Mainz), Pia Schellhammer (KV Mz-Bingen), Jutta Blatzheim-Rögler (KV Bernkastel-Kues), Nils Wiechmann (KV Koblenz) Hildegard Förster-Heldmann (KV Darmstadt) Olaf Nehrbaß (KV Mainz-Bingen), Kathrin Keller (KV Mainz-Bingen), Markus Gröninger (KV Mainz) u.a.

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