25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Geschäftsordnung der Bundesversammlung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 12.10.2011 |
§5 der Geschäftsordnung - Redeliste
§ 5 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Bundesversammlung wird wie folgt verändert:
(3) Die Redelisten werden erst nach der Antragstellung und durch Bekanntgabe des Präsidiums eröffnet. Das Präsidium führt die Redelisten nach der ausgelosten Reihenfolge der Eingänge der Wortmeldungen und bringt sie in sachliche Zusammenhänge. Der Bundesvorstand kann, wenn es dem Verlauf der Debatte dient, unabhängig von der Redeliste das Wort erteilen.
Begründung:
Da in der Regel mehr Wortmeldungen vorliegen als nichtgesetzte Redebeiträge vorgesehen sind, ist es übliche Praxis, diese nichtgesetzten Redebeiträge auszulosen. Insofern konkretisiert dieser Änderungsantrag lediglich die geübte Praxis.