25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Geschäftsordnung der Bundesversammlung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 12.10.2011 |
§4 der Geschäftsordnung - Antragskommission
§ 4 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Bundesversammlung wird wie folgt verändert:
(5) Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.
Gemäß unserer Satzung §12(7) wird über die Empfehlung der Antragskommission beim jeweiligen Tagesordnungspunkt zuerst abgestimmt. In der Regel ist hier eine Gegenrede vorgesehen. Bei Bedarf schlägt das Präsidium der Versammlung mehrere Pro- und Kontrareden vor.
Begründung:
Dass zum Verfahrensvorschlag der Antragskommission nur eine Gegenrede zugelassen wird, stieß in der Vergangenheit immer wieder auf Kritik. Deshalb wollen wir diese starre Regelung in Zukunft flexibel handhaben und bei Bedarf mehrere Pro- und Kontrareden ermöglichen. Dies soll das Präsidium in Rücksprache mit potentiellen AntragstellerInnen der Versammlung vorschlagen, damit diese Regelung bei tatsächlich vorhandenem Bedarf Anwendung findet.