25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Geschäftsordnung der Bundesversammlung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 12.10.2011 |
§4 der Geschäftsordnung - Antragsfristen
§ 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bundesversammlung wird wie folgt verändert:
(1) Alle Anträge, auch Dringlichkeits- Initiativ- und Änderungsanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge werden schriftlich bei der Antragskommission eingereicht. Die Angabe enthält Name und Kreisverband der beantragenden Mitglieder und Wortlaut des Antrages.
Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach § 11 Absatz (6) der Bundessatzung. Änderungsanträge sollen 3 Wochen vor Beginn der Bundesversammlung bei der Antragskommission eingereicht werden.
Begründung:
Der letzte zu ergänzende Satz ergänzt und konkretisiert den Satzungsänderungsantrag S-03 ("Antragsfristen"). Damit soll erreicht werden, dass die Änderungsanträge und daraus folgend auch die Verfahresnvorschläge der Antragskommission früher an die Delegierten gehen können. Wir wollen damit das Antragsverfahren transparenter gestalten und zeitlich entzerren.
Die Anpassung der Begrifflichkeit von Initiativ- zu Dringlichkeitsantrag entspricht dem weiteren Wortlaut der Geschäftsordnung bzw. der gebräuchlichen Begrifflichkeit.