33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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S-06Satzung
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:Geschäftsordnung der Bundesversammlung
Anmerkungen:Beschluss vom 12.10.2011

§4 der Geschäftsordnung - Antragsfristen

§ 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bundesversammlung wird wie folgt verändert:

(1) Alle Anträge, auch Dringlichkeits- Initiativ- und Änderungsanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge werden schriftlich bei der Antragskommission eingereicht. Die Angabe enthält Name und Kreisverband der beantragenden Mitglieder und Wortlaut des Antrages.

Antragsberechtigung und Antragsfrist richten sich nach § 11 Absatz (6) der Bundessatzung. Änderungsanträge sollen 3 Wochen vor Beginn der Bundesversammlung bei der Antragskommission eingereicht werden.

 

Begründung:

Der letzte zu ergänzende Satz ergänzt und konkretisiert den Satzungsänderungsantrag S-03 ("Antragsfristen"). Damit soll erreicht werden, dass die Änderungsanträge und daraus folgend auch die Verfahresnvorschläge der Antragskommission früher an die  Delegierten gehen können. Wir wollen damit das Antragsverfahren transparenter gestalten und zeitlich entzerren.

Die Anpassung der Begrifflichkeit von Initiativ- zu Dringlichkeitsantrag entspricht dem weiteren Wortlaut der Geschäftsordnung bzw. der gebräuchlichen Begrifflichkeit.

 

 

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