25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Satzung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 26.09.2011 |
Ergänzung von §24 - Urwahl
In § 24 wird eingefügt:
„(7) Über Spitzenkandidaturen der Bundespartei aus Anlass allgemeiner Wahlen kann die Urwahl durchgeführt werden. Absätze (2) bis (5) finden entsprechende Anwendung.“
Begründung:
Mit dieser Einfügung in die Satzung wird eindeutig geregelt, dass Spitzenkandidaturen der Bundespartei auch per Urwahl stattfinden können. Durchführungsbestimmungen müssten dann für den jeweils konkreten Fall vom Länderrat oder von der BDK beschlossen werden.