25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Satzung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 26.09.2011 |
Streichung von §12 Abs. 5 - Ost-Länderrat
§ 13 Absatz 5 der Satzung:
„Die ostdeutschen Mitglieder des Länderrats können sich zum Ost-Länderrat treffen; für ihn gilt sinngemäß die Geschäftsordnung des Gesamtländerrates.“
wird ersatzlos gestrichen und die nachfolgende Nummerierung entsprechend angepasst.
Begründung:
Der Ost-Länderrat war als Instrument der Stärkung der ostdeutschen Landesverbände innerhalb der Gesamtpartei gedacht. Spätestens seit dem Einzug einer grünen Fraktion in den Schweriner Landtag ist dieses Instrument nicht mehr nötig. Die ostdeutschen Landesverbände sind zwar immer noch strukturschwach, aber der Ostländerrat ist nicht das richtige Instrument, um diese Strukturschwäche auszugleichen. Er tagte übrigens das letzte Mal 1997 in Magdeburg.
Dieser Antrag wird von den Landesvorsitzenden aller ostdeutschen Landesverbände unterstützt.