33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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S-04Satzung
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:Satzung
Anmerkungen:Beschluss vom 26.09.2011

Streichung von §12 Abs. 5 - Ost-Länderrat

 § 13 Absatz 5 der Satzung:

 „Die ostdeutschen Mitglieder des Länderrats  können sich zum Ost-Länderrat treffen; für ihn gilt sinngemäß die Geschäftsordnung des Gesamtländerrates.“

wird ersatzlos gestrichen und die nachfolgende Nummerierung entsprechend angepasst.

 

Begründung:

Der Ost-Länderrat war als Instrument der Stärkung der ostdeutschen Landesverbände innerhalb der Gesamtpartei gedacht. Spätestens seit dem Einzug einer grünen Fraktion in den Schweriner Landtag ist dieses Instrument nicht mehr nötig. Die ostdeutschen Landesverbände sind zwar immer noch strukturschwach, aber der Ostländerrat ist nicht das richtige Instrument, um diese Strukturschwäche auszugleichen. Er tagte übrigens das letzte Mal 1997 in Magdeburg.

Dieser Antrag wird von den Landesvorsitzenden aller ostdeutschen Landesverbände unterstützt.

 

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