25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Satzung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 26.09.2011 |
Änderung von §12 Abs. 6 Sätze 1 und 2 - Antragsschlüsse
§12 Absatz 6 Sätze 1 und 2 der Satzung:
„Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 6 Wochen vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen. Spätestens 4 Wochen (Poststempel) vor der Bundesversammlung sollten die Anträge an die Kreisverbände verschickt werden.“
werden wie folgt geändert:
„Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 6 Wochen vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen und umgehend online veröffentlicht werden. Spätestens 4 Wochen (Poststempel) vor der Bundesversammlung sollten die Anträge an die Kreisverbände verschickt werden. Antragschlüsse für Dringlichkeits- und Änderungsanträge werden in der Geschäftsordnung der Bundesversammlung geregelt.“
Begründung:
In der Vergangenheit kam es immer wieder aufgrund äußerer Umstände zu sehr kurzen Antragsfristen. Das hat für die Delegierten die Übersichtlichkeit des Antragsverfahrens teilweise erschwert. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die 6 Wochen-Frist als verbindlichen Antragsschluß für Eigenständige Anträge gestärkt werden. Für die Erstellung von Änderungsanträge sollen dann in der Regel 3 Wochen Zeit sein. Bisher lagen oft zwischen den Antragschlüssen für Eigenständige Anträge und Änderungsanträge erheblich weniger Zeit. Da diese Regelung einen „Versuch“ darstellt, die Antragsverfahren zu entzerren, soll sie in die Geschäftsordnung, und nicht in die Satzung aufgenommen werden, um eventuell notwendige Anpassungen nach den ersten Erfahrungen einfacher realisieren zu können.