25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Philipp Schmagold u.a. |
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| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: |
Organspende
Die BDK von Bündnis 90/DIE GRÜNEN möge beschließen:
Das Transplantationsgesetz / Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) muss von der bisher üblichen erweiterten Zustimmungsregelung reformiert werden hin zu einer ergänzenden Erklärungspflichtregelung. Diese Regelung erreicht die größte Klarheit über den Willen des Betroffenen, indem alle Bürgerinnen und Bürger beispielsweise anlässlich der Ausstellung eines Personalausweises dazu aufgerufen werden zu erklären, ob sie einer postmortalen Organentnahme zustimmen oder widersprechen.
Die jeweilige Angabe wird dann auf einem Organspendeausweis vermerkt. Eine Änderung der Angabe auf dem Organspendeausweis ist selbstverständlich jederzeit und nicht erst anlässlich der Beantragung des nächsten Personalausweises möglich. Liegt kein Organspendeausweis vor, so findet die erweiterte Zustimmungsregelung Anwendung.
Begründung:
Die Zahl der Organspenden zu erhöhen ist ein drängendes Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland. Der Nationale Ethikrat empfiehlt die rechtliche Neuregelung der Organspende. Lediglich ein unzureichender Prozentsatz der Bevölkerung weiß überhaupt von der bisher geltenden Regelung und nur 14% haben einen Spenderausweis ausgefüllt, obwohl eine potentielle Bereitschaft zur Organspende bei 60% der Bevölkerung vorliegt.
Oft sind es lebensbedrohliche Krankheiten, die eine Organtransplantation erforderlich machen. Beispielsweise ist bei schwerem Herz-, Lungen- oder Leberversagen ein Weiterleben nur durch eine Organtransplantation möglich. In anderen Fällen ist der Verlust einer Organfunktion, beispielsweise von Bauchspeicheldrüse oder Nieren, mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und weiteren Folgeerkrankungen verbunden. Die Übertragung eines funktionstüchtigen Spenderorgans kann in diesen Fällen die Lebensqualität verbessern und das Auftreten von Spätschäden verhindern.
Weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, so dass sich lange Wartelisten gebildet haben. Die Angaben über die Wartezeiten für eine Spenderniere in Deutschland variieren. Viele Patientinnen und Patienten auf Herz-, Leber- und Lungenwartelisten versterben, weil nicht rechtzeitig ein Organ zu Verfügung steht. Als ein Grund für den Mangel an Organen werden die bestehenden nationalen gesetzlichen Regelungen angeführt, diese verhindern zahlreichere Spenden.
Am 31.12.2007 warteten in Deutschland 11.481 Menschen auf eine Organspende, seitdem haben sich die Zahlen weiter verschlechtert. Es ist unvertretbar, Möglichkeiten des Helfens und Heilens wie die Organtransplantation nicht im notwendigen Maßstab zu nutzen und diese erkrankten Mitmenschen vorzuenthalten. Durch die Einführung der Erklärungspflichtregelung besteht für diese Menschen eine größere Chance, die benötigten Organe zeitnah zu erhalten und damit zu leben.
AntragstellerInnen: Philipp Schmagold, KV Kiel; Kordula Schulz-Asche, KV Main-Taunus; Dr. med. vet. Harald Grünau, KV Paderborn; Sonja Arnold, KV Offenbach-Land; Thomas Ackermann, KV Kassel-Land; Bilge Tarhan, KV Ennepe-Ruhr; Wolfgang Ehle, KV Kassel; Martina Knappert-Hiese, KV Bodensee; Dirk Kropp, KV Bochum; Michaela Berberich, KV Frankfurt; Philipp Matern, KV Münster; Sarah Sanchez, KV Gießen; Andreas Bühler, KV Stuttgart; Anna Lührmann, KV Main-Taunus-Kreis; Anselm Laube, KV Ettlingen; Georg Hilfrich, KV Aachen-Stadt; Markus Metzger, KV Hochtaunus; Felix Pahl, KV Berlin-Pankow; Albert Karschti, KV Oberhausen; Benjamin Dahlhoff, KV Wiesbaden u.a.