33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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V-37Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Werra-Meißner
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 1.10.2008

Kinder vor Tabakrauch schützen

Die BDK von Bündnis 90/DIE GRÜNEN möge beschließen:

Der Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion werden gebeten, ein Konzept zum Schutz von Kindern vor Tabakrauch zu entwickeln.

Begründung:

Wir GRÜNE akzeptieren keine gesundheitsschädlichen Gifte im Umfeld von Kindern, dies muss auch für den Schutz vor giftigem Tabakrauch gelten. Sich dabei ausschließlich auf die Vernunft der Eltern zu verlassen, bedeutet für die Kinder unvernünftiger Eltern die erhöhte Gefahr der Erkrankung an Lungenkrebs, Bronchitis, Kehlkopfkrebs, Nierenkrebs, Leukämie und zahlreichen weiteren Krankheiten.

Tabakrauch während der Schwangerschaft, im PKW oder auch in geschlossenen Räumen stellt für die Gesundheit von dort anwesenden Kindern ein erhebliches Problem dar. Wir GRÜNE setzen uns selbstverständlich dagegen ein, dass Kinder "grün und blau" bzw. überhaupt geschlagen werden. Der Schutzanspruch gegenüber Kindern muss allerdings auch für innere Verletzungen, z.B. hervorgerufen durch den intensiven Kontakt mit Zigarettenrauch, gelten. Nur weil man letzteres nicht spontan und äußerlich erkennen kann, birgt der Kontakt zum Rauch doch zumindest in späteren Lebensjahren erhebliche Gesundheitsgefahren.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich durch Philipp Schmagold.

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