33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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D-01Mehr Demokratie ist die Lösung
Antragsteller/innen:BuVo
Gegenstand:Mehr Demokratie ist die Lösung
Anmerkungen:BuVo-Beschluss vom 12.10.2011

Demokratischer Aufbruch in Zeiten der Krise

Wir leben in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen und krisenhafter Umbrüche. Wir erleben eine sich seit 2008 zuspitzende Finanzkrise von Jahrhundertdimension. Wir erleben eine Klima- und Ressourcenkrise, deren volles Ausmaß sich noch zu entfalten droht, die aber bereits heute zu klimatischen Extrembedingungen, verheerenden Nahrungsmittelkrisen mit humanitären Hungerkatastrophen und einem dramatischen Verlust an Artenvielfalt führt. Eine Zuspitzung angesichts knapper werdender Rohstoffe kommt hinzu. Und wir erleben eine soziale Krise der Ausgrenzung und Desintegration, eine Zunahme an sozialer Ungleichheit in vielen Ländern dieser Erde, Deutschland und die Europäische Union inbegriffen.

All diese Krisen stellen die Demokratiefrage. Demokratie gerät durch die Krisen und ihre Folgen in Bedrängnis. Zugleich droht Demokratie angesichts der Handlungszwänge und des Zeitdrucks, den Krisen entgegenzuwirken, auf der Strecke zu bleiben. Die Finanzkrise zeigt es akut: Unter dem Druck der Märkte, aber auch durch eine krisenbedingte höhere Staatsverschuldung werden demokratische Entscheidungsspielräume zunehmend eingeengt. Den Takt politischen Handelns bestimmen Akteure an den Finanzmärkten und Ratingagenturen, den Ton gibt eine Troika aus EZB, IWF und Europäischer Kommission an. Regierungen haben das Tempo zu halten, und Abgeordnete sollen abnicken. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen überhaupt nicht mehr mit.

Die Klima- und Ressourcenkrise kommt auf leiseren Sohlen, aber droht mit umso existenzielleren Auswirkungen. Wir Grüne wissen um den bestehenden Handlungsdruck, etwa für eine beschleunigte Energiewende. Doch wie überwinden wir die Beharrungskräfte ökonomisch mächtiger Lobby-Akteure, wie den großen Stromkonzernen, die sich mit aller Kraft dagegen stemmen? Und wie kann der nötige sozial-ökologische Umbau der Gesellschaft, können Netzausbau und Infrastrukturmaßnahmen unter demokratischer Beteiligung aller umgesetzt werden? Der Konflikt um Stuttgart 21 hat gezeigt, dass der Anspruch auf demokratische Mitgestaltung groß ist. Zu Recht! Bürgerinnen und Bürger erwarten inzwischen mehr Beteiligung, eine bessere Einbindung und transparenten Einblick in demokratische Prozesse und Entscheidungen, auf lokaler wie auf Bundesebene. Der Konflikt in Stuttgart hat aber auch gezeigt, dass es sich Stadt, Land und Bund kaum mehr leisten können, auf die bei Bürgerinnen und Bürgern etwa in Bürgerinitiativen vorhandene Expertise zu bestimmten Sachfragen zu verzichten. Für das seit Jahrzehnten ansteigende BürgerInnenbewusstsein, Emanzipation und eine zivilgesellschaftliche Aneignung öffentlicher Belange haben wir Grüne uns immer stark gemacht, sie gefördert, unterstützt und auch in unserer eigenen Partei gelebt.

Die Soziale Krise schließlich stellt die Demokratiefrage ganz direkt. Sie geht an den Kern des demokratischen Prinzips, den Grundsatz der politischen Gleichheit. Unter den Bedingungen zunehmender sozialer Ungleichheit und auseinanderdriftender Bildungschancen gerät politische Gleichheit zur Farce. Wessen „Demokratie“ schält sich aus der zunehmenden Ungleichheit heraus? Schon jetzt stecken wir inmitten einer Beteiligungskrise, in der ein Fünftel der Gesellschaft, nämlich die Schwächsten, weitgehend von politischer Teilhabe ausgeklinkt ist.

Wir Grüne sorgen uns um die Demokratie. Demokratie ist Gründungsimpuls und Grundanliegen unserer Partei. Wir befürchten, dass unser demokratisches System unter dem Vorzeichen der Krisen ausgehöhlt wird. Wir sehen die Gefahr eines Erstarkens des Rechtspopulismus, wie es in anderen europäischen Ländern bereits zu beobachten ist. Von anti-europäischen Ressentiments, über PolitikerInnen-, Parteien- und Institutionen-Schelte, hin zu menschenfeindlichen Einstellungen – der Stoff der Rechtspopulisten hat in den Zeiten der Krise Hochkonjunktur. Mit einer Flucht in undemokratische Scheinlösungen bieten sie einfache Orientierung in einer zu komplex und zu unsicher gewordenen Welt.

Zugleich droht unsere Demokratie nicht nur von Rechts, sondern auch von Oben ausgehöhlt zu werden: Unter dem Deckmantel von Expertise und Sachzwängen findet eine schleichende Aneignung der Zugänge zu politischen Entscheidungsprozessen durch finanzstarke Lobbyinteressen statt. Der Staat als Beute für wirtschaftlich mächtige Akteure, oder beeinflusst von menschenverachtenden und autoritären Populisten – beides entleert die Demokratie ihres Kerns, nämlich einer breiten, gerechten und freiheitlichen Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an den politischen Entscheidungen, die uns gemeinsam betreffen.

Für einen demokratischen Aufbruch mit politischer Gerechtigkeit!

Wir Grüne sagen: Auch und gerade in Krisenzeiten ist Demokratie die Lösung und nie das Problem. Demokratie ist die Grundlage von Freiheit und Gerechtigkeit, und sie ist für uns unabdingbare Form von Politik. Demokratie schafft Zusammenhalt und wirkt den Kräften einer auseinander fallenden Gesellschaft entgegen. Dieser Zusammenhalt ist Grundlage für demokratischen Streit – Streit, den es für die besten Lösungen braucht. Demokratie schafft Legitimität und Akzeptanz von Entscheidungen, jedenfalls dann, wenn Beteiligung zu einem frühen Zeitpunkt möglich war, und wenn Offenheit für Alternativen und nicht Scheren im Kopf das Feld demokratischer Politik ausmachen. Demokratie nimmt die Einzelne und den Einzelnen ernst, und sie schützt die Grund- und Menschenrechte.

Gegnern unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, genauso wie denen, die das Prinzip der politischen Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger missachten, machen wir deutlich: Ein schleichendes Aushöhlen der Demokratie ist mit uns nicht zu machen. Wir Grüne stehen für einen demokratischen Aufbruch als Weg aus den Krisen. Bürgerinnen und Bürger sind für uns Akteure der Demokratie, nicht bloße „Demokratieempfänger“.

Wir Grüne stehen für eine Politik des Gehörtwerdens, in einer Bürgerinnen- und Bürgerregierung, in der Beteiligung und Transparenz das Regierungshandeln bestimmen, genauso wie in der parlamentarischen Opposition. Wir bekennen uns zum Primat der Demokratie, unter dem gesellschaftliche Regeln von Allen und nicht von einigen Wenigen gestaltet werden. In den grün regierten Bundesländern haben wir einen neuen Regierungsstil eingeleitet: nicht Durchregieren, sondern Dialog auf Augenhöhe.

Wir stehen für eine Politik des Hörbarmachens, eine Politik der Politischen Gerechtigkeit, in der die Stimme jeder Bürgerin und jedes Bürgers gleiches Gewicht hat. Politische Gerechtigkeit erweitert unseren Grünen Gerechtigkeitsbegriff um die demokratische Dimension. Sie umfasst für uns gleiche Zugänge zu politischen Entscheidungsprozessen genauso wie tiefer liegende gesellschaftliche Vorbedingungen, die Menschen zu ihrer Rolle als Bürgerinnen und Bürger befähigen. Nur wenn alle Bürgerinnen und Bürger über gleiche gesellschaftliche Ressourcen und institutionelle Zugänge zu Entscheidungsprozessen verfügen, kann Demokratie für alle gelingen. Gleichzeitig beinhaltet Politische Gerechtigkeit Grenzen, die dort gelten, wo die Grundrechte und die Freiheit Einzelner bedroht sind. Denn es geht immer um das Recht auf demokratische Teilhabe von jeder und jedem. Ohne Ausnahmen, frei von Diskriminierung.

Kern der Demokratie ist das Prinzip der politischen Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger. Erst unter Verwirklichung dieses Grundsatzes kann unser Bild einer guten Demokratie mit starken Parlamenten, mit einer lebendigen BürgerInnenbeteiligung und einem partizipativen Regieren und Verwalten Realität werden. Denn was sind Parlamente wert, wenn sie von starken Interessengruppen dirigiert werden? Was zählt BürgerInnenbeteiligung, wenn sie allein von den Interessen der Bessergestellten ausgeht? Und was ist eine BürgerInnenregierung, wenn leise Stimmen im politischen Konzert nicht zu hören sind?

Doch auch laute, selbstbewusste Stimmen werden oftmals an den Rand gedrängt. So ist Geschlechterdemokratie für uns ein nach wie vor uneingelöstes Versprechen. Diskriminierende Strukturen, sogenannte gläserne Decken und eine ungleiche Verteilung von Zeit, Ressourcen und Macht zu Ungunsten von Frauen führen zu ihrer krassen Unterrepräsentanz – auch in den Parlamenten. Doch solange Frauen und Männer nicht die gleichen Chancen auf Beteiligung und Repräsentanz haben, bleibt auch unsere Demokratie unvollendet. Wir Grüne sind diesen Verhältnissen von Anfang an mit verbindlichen Quotenregelungen entgegengetreten. Wir wissen: Ohne Frauen ist kein Staat und auch keine Demokratie zu machen.

Unsere Demokratie braucht eine Politik der Politischen Gerechtigkeit, die starken Interessen und deren Artikulation Grenzen setzt und ihre Ausmaße für alle transparent macht und die schwache Interessen durch eine Politik des Hörbarmachens gezielt stärkt.

Wir sind fest überzeugt: Nur mit einer Politik des Gehörtwerdens und des Hörbarmachens, einer Politik der Politischen Gerechtigkeit erreichen wir eine Wiederaneignung der demokratischen Institutionen durch alle Bürgerinnen und Bürger. Und nur so kann ein demokratischer Aufbruch aus den Krisen gelingen.

Die parlamentarische Demokratie als Rückgrat unseres Gemeinwesens

Die parlamentarische Demokratie ist das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Wir Grüne wehren uns daher gegen das populistische Schimpfen auf PolitikerInnen und politische Institutionen. Wir wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger diese Kerninstitution der Demokratie wieder stärker aneignen, sie ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung rücken. Wir wollen starke Parlamente und starke Abgeordnete, als echte VertreterInnen der Bürgerinnen und Bürger. Daher braucht es für einen demokratischen Aufbruch aus den Krisen eine Wiederbelebung der parlamentarischen Idee.

Das Parlament ist kein Ausschuss der Regierung, sondern erste Gewalt im Staate. Die Parlamente müssen sowohl rechtlich als auch organisatorisch gestärkt werden. Sie müssen ihre Rechte gegenüber der Regierungsgewalt durchsetzen und Regierungshandeln stärker kontrollieren können. Ihre Ressourcen für unabhängige Expertise müssen ausreichen, um die Funktion als Kontrollorgan der Regierung erfüllen zu können und um gegenüber der Einflussnahme von ressourcenstarken Lobbygruppen gefeit zu sein. Gerade unter dem Handlungsdruck, den die Finanz- oder die Klimakrise den Abgeordneten auferlegt, sind starke und unabhängige Parlamente demokratische Notwendigkeit.

Zur Stärkung des Bundestages wollen wir

  • die Einrichtung eines parlamentarischen Justitiariats, das alle Abgeordneten bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt;
  • die Möglichkeit zur Vergabe eigener Gutachten ausbauen;
  • die Stärkung des Bundestags bei internationaler Rechtssetzung mit umfangreichen Konsultations- und Informationsrechten und der Möglichkeit, vorab ein Mandat zu erteilen;
  • bessere Kontrollmöglichkeiten bei der Frage, ob Verordnungen dem Gesetz entsprechen, auf dessen Grundlage sie erlassen wurden, z.B. durch für jedes Gesetz benannte BerichterstatterInnen;
  • die Wahl des Führungspersonals von wichtigen Institutionen, die aus der Ministerialbürokratie ausgelagertes Regierungshandeln übernehmen (z.B. Bundesbank, Bankenaufsicht, Finanzdienstleistungsaufsicht, KfW) grundsätzlich durch das Parlament sowie deren Kontrolle durch regelmäßige öffentliche Anhörungen;
  • eine Bestätigung der von der Regierung benannten VertreterInnen in Aufsichtsräten durch das Parlament;
  • den Untersuchungsausschuss stärken und ihn zur Aufnahme eigener Ermittlungen befähigen, inkl. Beschlagnahme- und Einsichtsrechte;
  • eine frühere Beteiligung des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren durch Zusendung von Gesetzentwürfen der Ministerien an die zuständigen BerichterstatterInnen der Fraktionen, sobald diese zur Anhörung an Länder und Verbände geschickt werden;
  • eine ausreichende Personalausstattung der Parlamentsausschüsse und Fraktionen, um Gesetzesentwürfe nicht von externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern, sondern direkt im demokratisch legitimierten Parlament zu erarbeiten;
  • die Einrichtung eines fraktionsunabhängigen Budget Office, also einer Behörde zur Koordinierung, Beratung und Kontrolle der Haushaltsposten der einzelnen Ministerien. Aufgabe wäre beispielsweise die Steuerschätzung, um das Parlament in die Lage zu versetzen, seine Uraufgabe, das Haushaltsrecht, mit allen dafür notwendigen Vorkenntnissen wahrzunehmen.

BürgerInnenbeteiligung als Kern eines demokratischen Aufbruchs

Neben der Stärkung der repräsentativen Demokratie in den Parlamenten müssen die Bürgerinnen und Bürger jenseits von Wahlen stärker an den Entscheidungen auf allen Ebenen einbezogen werden. Zivilgesellschaft, BürgerInnenbeteiligung und Menschenrechte sind kein verzierendes Beiwerk in der Demokratie. Sie sind der Sauerstoff, ohne den die Institutionen der Demokratie leblos wären. Obrigkeitsstaat und Durchregieren waren Vorgestern. Im 21. Jahrhundert ist es an der Zeit, mehr und bessere Möglichkeiten der direkten Beteiligung an politischen Entscheidungen zu schaffen. Wir wollen die bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten auf kommunaler, Landes- und europäischer Ebene verbessern und endlich auch auf Bundesebene ermöglichen. Repräsentative und direkte Demokratie müssen sich dabei ergänzen und sich gegenseitig stärken. Es geht um mehr BürgerInnenbeteiligung bei gleichzeitiger Stärkung der Parlamente, nicht darum, das eine gegen das andere auszuspielen.

 Mit direkter Demokratie stärken wir nicht nur die unmittelbare Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, sondern schaffen auch einen neuen Raum für demokratisches Leben. Durch Kampagnen der Volksgesetzgebung kommt es zu einer intensiven öffentlichen Auseinandersetzung mit Sachfragen, und zwar nicht allein im Dreieck zwischen Regierungsmehrheit, Opposition und Massenmedien, sondern auch und viel unmittelbarer mit BürgerInnen und Initiativen aus der Zivilgesellschaft. Zugleich stärken wir so die repräsentative Demokratie. Direkte Demokratie ist immer ein Zusammenspiel zwischen den politischen Institutionen und Initiativen aus der Bevölkerung. Angesichts der zunehmenden Dominanz der Regierungsgewalt ist die Ausweitung direktdemokratischer Beteiligung ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Arbeit des Parlaments. Wir wollen

  • die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid endlich einführen, unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes und bei präventiver Normenkontrolle zur Verhinderung verfassungswidriger Volksbegehren;
  • formale Hürden auf kommunaler und Länderebene für eine Volksgesetzgebung abbauen, sowie Quoren absenken und Fristen länger gestalten;
  • die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu einer wirklichen Volksgesetzgebung weiterentwickeln;
  • das Petitionsrecht durch längere Mitzeichnungsfristen und eine gesenkte Mindestzahl der UnterzeichnerInnen für eine öffentliche Ausschusssitzung verbessern;
  • kommunale Bürgerhaushalte breiter nutzen.

Politische Gerechtigkeit durch Hörbarmachen der leisen Stimmen und die Einbeziehung Aller

Wir wollen mit einer Politik des Hörbarmachens zugleich auch denjenigen eine Möglichkeiten geben, ihre Stimme zu erheben, die bislang im politischen Konzert nur leise zu hören waren, wie beispielsweise sozial Schwache oder Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu wollen wir zivilgesellschaftliche Initiativen und unterrepräsentierte Gruppen gezielt fördern und in den politischen Prozess einbinden. Wir streben einen Ausbau staatlicher Anschubförderung für finanzschwache zivilgesellschaftliche Initiativen an, unter der Bedingung, dass sie gemeinwohlorientierte Ziele verfolgen. Unterrepräsentierte Gruppen wollen wir durch „Community Organizing“ und ähnliche Programme gezielt mobilisieren und für politische Beteiligung gewinnen, bei der die Betroffenen tatsächliche Entscheidungsgewalt über ihre Belange ausüben.

Voraussetzung für eine gleichberechtigte BürgerInnenbeteiligung für alle ist die Verwirklichung der politischen Gleichheit auch auf dem Papier. In der Realität eines Einwanderungslandes wie Deutschland ist das Grundvoraussetzung für eine integrierte und gleichberechtigte Gesellschaft. Wir wollen die multikulturelle Demokratie endlich verwirklichen. Doch nicht zuletzt aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung dieser Realität ist ein großer Rückstand bei der Schaffung gleicher Rechte entstanden. Ein Großteil der Menschen, die hier leben, arbeiten, lernen, ihre Kinder aufwachsen lassen, sind von der politischen Partizipation ausgeschlossen.

Wir müssen allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, grundsätzlich Zugang zu den BürgerInnenrechten ermöglichen und erleichtern. Dies wollen wir u.a. durch eine schnellere und vereinfachte Einbürgerung, die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und das Ende des Entscheidungszwangs für in Deutschland geborene Menschen mit mehreren Pässen sowie durch das kommunale Wahlrecht auch für Menschen aus Nicht-EU-Ländern erreichen.

Gerade im Zuge des demographischen Wandels kommt auf die jüngere Generation eine große Verantwortung zu. Wenige junge Menschen stehen immer mehr Älteren gegenüber. Schon früh übernehmen Jugendliche in Schule und Ausbildung Verantwortung. Wenn Kindern und Jugendlichen echte demokratische Teilhabe schon in der Schule, aber auch im politischen Raum eingeräumt wird, kann so das Interesse an der Demokratie geweckt werden. Theoretische Vorlesungen und Informationsmöglichkeiten reichen da nicht aus. Kindergärten, Vorschulen und Schulen müssen der Ort sein, wo Kinder und Jugendliche Demokratie konkret erleben, wo Mitbestimmung und Demokratiebildung selbstverständlich stattfindet.

Jugendlichen wollen wir ihr Recht auf politische Teilhabe nicht verwehren und dazu auch auf Bundesebene das Mindestwahlalter auf 16 Jahre absenken. Das Wahlrecht für Obdachlose muss gewährleistet werden und der Zugang zu politischer Beteiligung muss für alle barrierefrei sein.

Frauen müssen sich in allen Bereichen der Gesellschaft, in Wirtschaft und Politik vollständig gleichberechtigt beteiligen können und beteiligt werden. Es ist an der Zeit, endlich überall Strukturen zu schaffen, welche die Erfahrung, Kompetenz und das Wissen dieser Hälfte der Bevölkerung auch zur Stärkung unserer Demokratie einsetzen.

Neben der Verwirklichung der Rechte auf dem Papier muss der Zugang zur politischen Teilhabe sichergestellt sein. Politische Gerechtigkeit kann nur gelingen, wenn alle mitmachen dürfen und können. Deshalb muss auch die politische Sprache so gestaltet sein, dass sie trotz der immer komplexer werdenden Lebenswelten verständlich bleibt.

Friedlicher Protest als Form der BürgerInnenbeteiligung

Eine wichtige Form der BürgerInnenbeteiligung ist der friedliche Protest. Zivilgesellschaftlicher Protest, auch gewaltfreier ziviler Ungehorsam sind wichtige und legitime Bestandteile einer lebendigen Demokratie. Protest fordert etablierte Verfahren heraus und kann als wichtiges Korrektiv, als Fingerzeig für Ungerechtigkeiten dienen. Wer versucht, die Einmischung von Bürgerinnen und Bürgern als „Verhinderungsdemokratie“ zu diskreditieren, offenbart eine demokratiefeindliche Haltung. Dagegen-Sein entspringt häufig nicht nur dem Wissen um unberücksichtigte Alternativen, sondern ist auch Voraussetzung zur Entwicklung besserer Alternativen und tragfähiger Kompromisse. Historisch waren es Soziale Bewegungen, die tiefgreifenden Wandel vorangetrieben haben, so zum Beispiel die Bürgerrechtsbewegung in den USA, die Frauenbewegung oder zuletzt die Anti-Atom-Bewegung. Hier liegen unsere grünen Wurzeln und gemeinsam mit den Bewegungen werden wir weiter, wenn notwendig auch auf der Straße Politik gestalten. Allerdings sind Menschen, die ihre Anliegen auch mittels zivilen Ungehorsams auf die Straße und in den öffentlichen Fokus tragen, immer wieder von Repression von Seiten der Polizei und auch durch einzelne Justizbehörden betroffen. Sei es bei den Castorblockaden, den Protesten in Stuttgart oder den Blockaden des Bündnisses „Dresden Nazifrei“:  Es ist nicht hinzunehmen, wenn an der Grenze zur Rechtsbeugung Befugnisse überschritten und damit – vielfach unterstützt von konservativen PolitikerInnen – legitimer Protest kriminalisiert wird. Denn dahinter steht das Ziel, durch besonders robustes Auftreten, den Einsatz von unverhältnismäßiger Gewalt und von Überwachungsmaßnahmen Protestbewegungen einzuschüchtern. Dieses Vorgehen widerspricht unserem Leitbild einer streitbaren Demokratie.

Grüne BürgerInnenregierung und eine Politik des Gehörtwerdens

Wir Grüne wollen, dass Bürgerinnen und Bürger den Weg aus den Krisen als AkteurInnen mitgestalten können. Neben einer Politik des Gehörtwerdens und Hörbarmachens geht es uns um eine neue politische Kultur der Demokratie, die sich auch und gerade im Regierungshandeln manifestiert. Wir betrachten die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Offenheit, Transparenz und Fairness als Bringschuld der Regierung und wollen sie zum neuen demokratischen Standard erheben. Mit uns ist Schluss mit Klientelpolitik und Durchregieren. Mit uns Grünen soll partizipatives Regieren und Verwalten zur Querschnittsaufgabe aller Politikressorts werden. Für uns unterliegt auch ein Kümmern um und Ernstnehmen von BürgerInnensorgen nicht paternalistischem Gutdünken, sondern es ist fester Bestandteil eines partnerschaftlichen Regierens auf Augenhöhe. Eine BürgerInnenregierung handelt im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, mit einer von ihnen geliehenen Macht.

Wie in einem Brennglas verdichtet sich die Frage nach demokratischem Anspruch und institutioneller Wirklichkeit fehlender BürgerInnenbeteiligung bei den aktuellen Konflikten um große Infrastrukturvorhaben. Hier, wie in anderen Politikbereichen, wollen wir BürgerInnen die Möglichkeiten geben, selbst mitzulesen, mitzureden, mitzugestalten und Einfluss zu nehmen. Erst die breite Beteiligung aller, die an Entscheidungen teilhaben wollen, bringt die Vielfalt an Ideen, Perspektiven und Möglichkeiten auf den Tisch, die für die besten Lösungen nötig ist. Ein Auskungeln hinter verschlossenen Türen hingegen begünstigt die Vorteilnahme Einzelner und führt zur Frustration der Vielen. Bessere BürgerInnenbeteiligung ist kein Bremsklotz, sondern kann zum Turbo auf dem Weg in die Zukunft werden. Grundprinzipien sind dabei immer Transparenz, eine frühe Beteiligung, Offenheit für Alternativen und ein Ernstnehmen auf Augenhöhe aller Beteiligten. Die konkreten Verfahren zur Beteiligung sollen einem stetigen Lernprozess unterliegen, bei ständiger Evaluierung und Feedbackmöglichkeiten.

Ernsthafte BürgerInnenbeteiligung bedeutet für uns zunächst einmal, mit modernen Methoden die Voraussetzungen für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Belangen der Beteiligten in komplexen Verfahren überhaupt erst zu schaffen. Das kann Konfrontationen von vornherein entschärfen, vor allem dann, wenn sich im Vorfeld bereits größere Konflikte abzeichnen.

Wir wollen Bürgerinnen und Bürger besser und früher an Entscheidungen beteiligen mit

  • einer Informationsfreiheit 2.0 für die öffentliche Verwaltung durch
  • die Neuregelung des Informationszugangsrechts, das heißt insbesondere verbesserte Auskunftsansprüche und Modernisierung des Informationsfreiheitsrechts,
  • die Entwicklung eines modernen Open-Data-Konzepts für eine proaktive Informationspolitik des Staates über das Internet.
  • einer stärkeren, besseren und früheren Beteiligung bei Planungsverfahren durch
  • Vereinheitlichung wesentlicher Planungsschritte im Bau- und Planungsrecht,
  • die Schaffung von Voraussetzungen für Verhandlungen auf Augenhöhe in sämtlichen Planungsverfahren,
  • mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, zum Beispiel mit längeren Auslegungsfristen, Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen, Planungsunterlagen, Einwendungen über das Internet sowie die Veröffentlichung von Public-Private-Partnership-Verträgen,
  • die Einrichtung einer zentralen Internetplattform, auf der möglichst umfassend große Planungsvorhaben erfasst werden. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, Stellungnahmen zu einzelnen Projekten abgeben und miteinander kommunizieren,
  • Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowohl bei der Entscheidung über das „Ob“ als auch über das „Wie“ von Vorhaben durch frühzeitige Prüfung von Alternativen und der Nullvariante,
  • Ombudsleute für faires Anhörungsverfahren,
  • den Einsatz von Methoden der informellen BürgerInnenbeteiligung, wie BürgerInnenbefragungen, Weißbüchern und Konsultationen oder internetgestützte Dialogforen, und von Methoden der alternativen Konfliktlösung, wie Mediation oder Schlichtung,
  • direktdemokratische Elemente,
  • eine höhere Qualität der Rechtsmittel für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Nichtregierungsorganisationen.
  • offenen Konsultationen bei allen Gesetzgebungsverfahren per Internet;
  • BürgerInnenanhörungen, zu denen per Los gewählte Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden. So kann gesichert werden, dass die unterschiedlichen Perspektiven und Kenntnisstände, die in der Bevölkerung tatsächlich vorhanden sind, in die Beratungen und die Entscheidung mit einfließen.

Für einen Rat der Demokratieweisen

Um den demokratischen Wert, die tatsächliche Teilhabe und den Erfolg einer BürgerInnenregierung regelmäßig überprüfen und stetig verbessern zu können, wollen wir auf Bundesebene die Einrichtung eines „Rats der Demokratieweisen“ vorantreiben. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten soll ein vom Bundestag zu besetzender Rat jährlich einen Bericht über den Zustand unserer Demokratie und Reformvorschläge zu ihrer Stärkung vorlegen. Es braucht einen Raum, in dem dauerhaft und jenseits des politischen Tagesgeschäfts über Parteigrenzen hinweg über den Zustand unserer Demokratie nachgedacht wird. Der Demokratiebericht würde dieses wichtige Thema regelmäßig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken und Impulse zur nötigen breiten Debatte über Wege zur Stärkung der Demokratie geben.

Politische Gerechtigkeit durch Transparenz und Schranken für Lobbyismus

Wir Grüne haben es bei unserer Politik gegen Atomkraft und für eine Energiewende lange Jahre auf bitterste Weise erfahren: In der Praxis ist eine Politik, die gut organisierten und ressourcenstarken Interessen zuwider läuft, nur schwer möglich. Zwar ist eine Politik, die vor allem ressourcenschwache Interessen in den Blick nimmt, nicht per se gut – schlecht ist es allerdings für die Demokratie, wenn der politische Spielraum schon vorab eingeengt ist und nicht alle Interessen in die Entscheidung einbezogen werden, weil bestimmte mächtige Akteure hinter den Kulissen ihr Veto einlegen und für deren Aussortierung sorgen. Im Hintergrund und für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar werden von Lobbyisten Strippen gezogen, wird von ihnen an Gesetzen mitgearbeitet und mit ihnen über politische Kompromisse verhandelt. Die Drehtür zwischen Lobbypositionen und Politik dreht sich schwindelerregend schnell. Die von Lobbyisten eingespeiste Expertise ist in manchen Politikfeldern derzeit erschreckend unersetzbar. Es ist kein Zufall, dass eine Regulierung der Finanzmärkte bis heute dem ökonomisch Gebotenen hinterherhinkt.

Aus demokratischer Sicht ist einseitige oder verdeckte Einflussnahme nicht hinnehmbar. Ein wichtiger Schritt einer Politik der Politischen Gerechtigkeit ist daher neben der Stärkung von Parlamenten und einer direkten BürgerInnenbeteiligung die Schaffung von mehr Transparenz und von Hürden für Lobbying und illegitime Einflussnahme. Wir fordern

  • die Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters in Bund, Ländern und auf europäischer Ebene, in dem nicht nur Verbände und NGOs, sondern auch Unternehmen, PR-Agenturen, Denkfabriken, Anwaltskanzleien und selbstständige LobbyistInnen registriert sein müssen, sobald sie mit einem bestimmten Ressourceneinsatz Lobbying betreiben. Privilegien beim Zugang zum Parlament sollen an die Eintragung in das Register gebunden sein;
  • eine dreijährige Karenzzeit für ausscheidende Mitglieder einer Bundesregierung, Staatssekretäre und Führungspersonen wie Abteilungsleiter, in der keine Lobbytätigkeit ausgeführt werden darf. Eine entsprechende Regelung auf Landes- und EU-Ebene muss ebenso geschaffen werden wie ein unabhängiges Gremium zur Entscheidung strittiger Fälle, die nicht eindeutig unter Lobbyingtätigkeiten fallen;
  • mehr Transparenz über Nebeneinkünfte von Abgeordneten durch eine aussagekräftige monatliche Veröffentlichungsuntergrenze ab 1000 Euro in durchsichtigen Stufen bis mindestens 50.000 Euro, Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten und eine übersichtliche Suchmöglichkeit auf der Bundestags-Homepage;
  • keine Umgehung von Transparenzpflichten durch Anwälte: mehr Transparenz bei gleichzeitiger Sicherung des Berufsgeheimnisses durch Unterscheidung zwischen originär anwaltlicher Tätigkeit und Lobbytätigkeiten;
  • eine Offenlegungspflicht der Klienten-Branche für Abgeordnete mit Nebeneinkünften aus Tätigkeiten, die durch Berufsgeheimnis geschützt sind, wie originäre Anwaltstätigkeit, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung;
  • ein Verbot der Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien auch auf Basis befristeter Verträge sowie der Beauftragung von Kanzleien mit dem Verfassen von Gesetzentwürfen, von denen Mandanten der Kanzlei betroffen sind;
  • eine ausgewogene Besetzung externer Expertengruppen, auch auf europäischer Ebene;
  • im Rahmen der anstehenden Parteiengesetzreform eine Parteienfinanzierung, die Unabhängigkeit garantiert durch eine Begrenzung von Spenden von juristischen Personen, eine Absenkung der Veröffentlichungspflicht von Großspenden und eine Aufschlüsselung nach Gliederungsebenen;
  • die Einrichtung eines verpflichtenden „Politikfinanzierungsberichts“ über die verschiedenen Formen der staatlichen Unterstützung für Parteien sowie eine Gleichbehandlung von Sponsoring und Spenden;
  • eine wirksame Bekämpfung von Korruption durch ein bundesweites Korruptionsregister, den Schutz von InformatInnen (Whistleblowern), die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption sowie die hierzu erforderliche Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung.

Bei der Schaffung von Transparenz und zur Aufdeckung uneinsehbarer Strukturen übernehmen On- wie Offline-Medien eine wichtige Funktion. Für die Demokratie ist es daher unabdingbar, dass die Medienlandschaft vielfältig ist und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten unabhängig arbeiten. Hier gilt es, der direkten Einflussnahme durch die Politik einen Riegel vorzuschieben. Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive haben in den Rundfunkräten nichts zu suchen, politische Vertreterinnen und Vertreter aus Parteien und Parlamenten müssen gleichberechtigt repräsentiert sein. Genauso braucht es eine Eingrenzung der Werbezeiten und ein striktes Verbot von Schleichwerbung. Die Beschränkung für öffentlich-rechtliche Medien, ihre Produktionen nur für sieben Tage ins Internet zu stellen, soll überwunden werden. Unabhängiger, pluraler und kritischer Journalismus ist für Politiker häufig unbequem – und das ist gut so. Es braucht eine „vierte Gewalt“, die den Akteuren in den politischen Institutionen auf die Finger schaut, und beispielsweise aufdeckt, wenn in den Grauzonen der Politikbeeinflussung skandalöse und demokratieschädliche Praktiken stattfinden.

Politische Gerechtigkeit heißt, Demokratie und Wirtschaft in Einklang bringen

Zu große Ballungen wirtschaftlicher Macht und finanzieller Ressourcen stehen im Widerspruch zum Prinzip politischer Gerechtigkeit und Gleichheit und damit zur Demokratie. Finanzstarke Interessengruppen sind im Vorteil, solange sie bestehen. Es war immer Grundanliegen einer grünen Ordnungspolitik, die Kräfte im Markt so einzuhegen, dass eine Konzentration wirtschaftlicher Macht unmöglich wird. Nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus demokratischen Gründen sollten wir dieses liberale Ziel nicht aus den Augen verlieren. In unserem Kartellrecht ist dies bereits angelegt. In der konkreten Praxis haben wir jedoch weiterhin sehr große Akteure, etwa im Banken- und Versicherungs- sowie im Energiesektor. Durch deutlich strengere Eigenkapitalvorschriften, zum Beispiel für große Banken, wollen wir Anreize dafür schaffen, dass Akteure weder „too big to fail“, noch „too big for politcal equality“ werden.

Zur Stärkung Politischer Gerechtigkeit wollen wir das Wirtschaften allerdings nicht allein ordnungspolitisch einhegen. Es gilt auch, Unternehmen und das Kammerwesen von innen heraus zu demokratisieren. Wirtschaftsdemokratie ist ein urgrünes Ziel. In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass das deutsche Modell der Mitbestimmung nicht nur demokratischer, sondern auch krisenfester ist.

Zur Stärkung der Demokratie in der Wirtschaft wollen wir

  • die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen ausweiten durch
  • eine paritätische Mitbestimmung ab 1 000, eine drittelparitätische bei 200 bis 1 000 Beschäftigten,
  • ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Zeitarbeit für den Betriebsrat von Entleihbetrieben,
  • ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen im Entleihbetrieb für Zeitarbeitskräfte,
  • eine Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte bei Übernahmen und Umstrukturierungen,
  • eine Erweiterung der im Betriebsrat zustimmungspflichtigen Entscheidungen,
  • einen Ausbau der Mitbestimmung bei der Europäisierung des Unternehmensrechtes,
  • keine Umgehungsmöglichkeiten bei der Mitbestimmung durch eine freie Wahl der Rechtsform;
  • gleiche Mitbestimmungsrechte unabhängig vom jeweiligen Sektor, also auch im öffentlichen Sektor und in Tendenzbetrieben oder bei kirchlichen Trägern;
  • eine Gültigkeit des kollektiven Arbeitsrechts und Streikrechts auch in weltanschaulichen oder kirchlichen Einrichtungen;
  • eine breitere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital durch angemessene Löhne sowie flächendeckende Mindestlöhne;
  • eine Neudefinition des Unternehmensinteresses im Aktienrecht zur Stärkung langfristiger Interessen aller Stakeholder;
  • eine Stärkung der Rechte von KleinaktionärInnen gegenüber GroßaktionärInnen;
  • eine Stärkung sozialer und solidarischer Ökonomie, z.B. durch attraktive Rechtsformen und passende Finanzierungsinstrumente und eine Verankerung der Förderung im Arbeits- und Sozialministerium;
  • eine Stärkung der Demokratie im Kammerwesen.

Politische Gerechtigkeit als gesellschaftliches Zukunftsprojekt

Unser Vorschlag für einen demokratischen Aufbruch aus den Krisen umfasst konkrete Reformen zur Stärkung der Parlamente, zur Verbreiterung von Beteiligung und zur Beförderung von Politischer Gerechtigkeit durch einen Abbau ungleicher Zugänge zur politischen Teilhabe. Er umfasst einen neuen Stil in der Politik, einer Politik des Gehörtwerdens durch eine BürgerInnenregierung auf Augenhöhe. Und er schließt die Stärkung von Demokratie in der Wirtschaft und die Verteidigung des Primats der Demokratie mit ein.

All das bedeutet für uns die Antithese zum schwarz-gelben Politikmodell. Schwarz-Gelb hat nicht verstanden, was es heißt, das Recht des Parlaments als erste Gewalt zu respektieren, Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe zu beteiligen und sie in ihren Interessen auch gegen die vermeintlich „Starken“ aus Wirtschaft und Gesellschaft zu schützen und zu unterstützen. Dabei schreckt diese Regierung auch nicht davor zurück, ihre eigenen Interessen in einem verfassungswidrigen Wahlrecht festschreiben zu lassen. Das Fehlen einer BürgerInnenregierung hat sich in den letzten Monaten gezeigt in Stuttgart vor dem Wechsel zu Grün-Rot, bei der Diffamierung der Proteste in Gorleben sowie auf Bundesebene bei den Entscheidungen für die Rettungspakete und den Atomausstieg genauso wie bei der Frage einer Reform des Planungsrechts und der Verweigerung direktdemokratischer Verfahrenserleichterungen. Schwarz-Gelb verkörpert dort, wo es regiert, den Geist einer Politik von Oben nach Unten, ohne Rückbindung an die Menschen jenseits von Wahlen. Dass dieses Politikmodell längst ausgedient hat – auch das haben die letzten Monate eindrücklich gezeigt.

Beim Übergang zur BürgerInnenregierung und einer Politik der Politischen Gerechtigkeit gilt es gleichzeitig, einer tiefergehenden Herausforderung zu begegnen: der auseinander fallenden Gesellschaft. Zunehmende soziale Ungleichheit, räumliche Segregation und ungleiche Bildungschancen sind das langfristige Gift in unserer Demokratie. Sie höhlen Demokratie von zwei Seiten aus: Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend enttäuscht von den Politikergebnissen, die Ungleichheit erhalten und verstärken, und sie bringen sich immer weniger ein in den politischen Prozess. Hier müssen wir ein zentrales Gerechtigkeits- und Freiheitsprojekt in Angriff nehmen. Es geht ganz fundamental um gesellschaftlichen Zusammenhalt, soziale Inklusion sowie die Freiheit Aller, statt der Freiheit weniger Privilegierter. Es geht um aktives Entgegenwirken gegen die zunehmende soziale Ungleichheit und darum, endlich gute und umfassende Bildung für alle zu verwirklichen.

Mit unserem grünen „Erweiterten Gerechtigkeitsbegriff“ haben wir die Leitplanken gesteckt, indem wir neben reiner Verteilungsgerechtigkeit auch Teilhabegerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Internationale Gerechtigkeit in den Blick nehmen. Nach über einjähriger, intensiver Debatte im Zukunftsforum Demokratie,  mit vielen demokratiebegeisterten Menschen innerhalb und außerhalb der Partei auf dem Demokratiekongress und auf der Zukunftskonferenz fügen wir mit Politischer Gerechtigkeit  unserer grünen Gerechtigkeitspolitik eine weitere Dimension und zugleich einen weiteren Grund hinzu: Nur in einer gerechten Gesellschaft hat die Demokratie eine gute Zukunft. Und nur unter Berücksichtigung politischer Gleichheit hat Gerechtigkeit eine Chance. Der Weg dorthin ist nicht von heute auf morgen beschritten. Soziale Teilhabe, Bildungserfolge und Demokratielernen von klein auf brauchen Zeit, sich zu entfalten. Aber die Richtung und das Fortbewegungsmittel sind klar: Es geht nur mit einem demokratischen Aufbruch für politische Gerechtigkeit. Machen wir uns auf den Weg!

 

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