25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Satzung |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 19.09.2011 |
Ergänzung §12, Absatz 3, Punkt 2 - Wahl Stellvertretende RechnungsprüferInnen
Die BDK möge beschließen:
In § 12 der Satzung wird wird unter (3) 2. ergänzt:
" ...sowie deren StellvertreterInnen "
Begründung:
Für die Wahl der RechnungsprüferInnen gibt es bisher nicht die Möglichkeit, StellvertreterInnen wie z.B. beim Bundesschiedsgericht zu wählen. Es ist der Wunsch des Bundesfinanzrates dieses zu ergänzen, damit die Rechnungsprüfung im notwendigen Umfang stattfinden kann, wenn ein/e RechnungsprüferIn ausfällt.