Länderrat, 25. April 2010, Vulkanhalle Köln
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G-01-093Gesundheitspolitik
Antragsteller/innen:Emily Büning
Gegenstand:Gesundheitspolitik
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu G-01

Zeile 93-97:

Ersetze "Damit Gering- und DurchschnittsverdienerInnen, die neben ihrem Lohn oder ihrer Rente geringe Vermögenseinkommen haben, nicht zusätzlich belastet werden, wollen wir für Vermögenseinkommen Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze anheben."

durch "Damit Gering- und DurchschnittsverdienerInnen, die neben ihrem Lohn oder ihrer Rente geringe Vermögenseinkommen haben, nicht zusätzlich belastet werden, wollen wir für geringe Vermögenseinkommen Freigrenzen einräumen. Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir in einem ersten Schritt auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anheben. Zudem wollen wir prüfen, ob die vollständige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze verfassungsrechtlich erlaubt wäre. Die Kosten der Familienversicherung für Kinder sowie die Krankenversicherung für Arbeitslose und Studierende wollen wir aus einem erhöhten Bundeszuschuss finanzieren. Indem wir die kostenlosen Mitversicherungen ins Steuersystem auslagern und über die Erhöhung der Spitzentarife in der Einkommensteuer finanzieren, schaffen wir sogar noch eine Entlastung des Faktors Arbeit für geringe und durchschnittliche Einkommen."

Begründung:

Eine wesentliche Ungerechtigkeit bei der Finanzierung des Gesundheitssystems in Deutschland sind die Beitragsbemessungsgrenzen. Ausgerechnet Gutverdienende mit Einkommen über 3.750 Euro monatlich werden so weniger belastet als geringe und mittlere Einkommen. Wir setzen uns schon lange für die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ein, drücken uns jedoch davor, eine konkrete Höhe zu nennen – die Angleichung an das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (5.500 Euro im Westen) wäre ein erster Schritt. Wir wollen zudem aber auch prüfen, ob eine vollständige Abschaffung verfassungsrechtlich möglich wäre.

Ein Kostenfaktor in der heutigen GKV ist die kostenlose Mitversicherung von Angehörigen sowie Arbeitslosen. Diesen Punkt wollen wir aus der Beitragsfinanzierung ausklammern und im Gegenzug einen höheren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt einführen, der durch die Anhebung der Spitzensätze in der Einkommensteuer finanziert würde. So könnten die BeitragszahlerInnen weiter entlastet und gleichzeitig eine größere Progressionswirkung in die Krankenversicherung eingeführt werden.

 

Der Antrag wird vom Bundesvorstand der Grünen Jugend unterstützt.

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