Länderrat, 25. April 2010, Vulkanhalle Köln
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V-03Verschiedenes
Antragsteller/innen:Annalena Baerbock u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Let the citizens have a say in European politics - Für starke Europäische Bürgerinitiativen

Demokratie lebt vom Mitmachen. Gerade auf europäischer Ebene kommt dieses Mitmachen der Bürgerinnen und Bürger jedoch noch immer etwas zu kurz. Deshalb setzen wir GRÜNE uns nachhaltig für mehr Demokratie und Partizipation auf europäischer Ebene ein.

Ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Europäischen Bürgerinitiative (EBI): Eine Million Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können künftig die EU-Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach ihrer Ansicht eines Rechtsakts der EU bedarf. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erstmals die Möglichkeit, sich jenseits der Europawahlen direkt in die Politik auf europäischer Ebene einzumischen. Auch wenn wir Bündnisgrüne uns gewünscht haben, dass noch weitergehende Instrumente der direkten Demokratie bis hin zu EU-weiten Referenden im Vertrag von Lissabon verankert werden, sehen wir die Europäische Bürgerinitiative als wichtigen Schritt zum Aufbau einer europäischen Öffentlichkeit.

Allerdings kommt es darauf an, wie die EBI umgesetzt wird. Derzeit arbeiten Kommission, Rat und Parlament der Europäischen Union an der rechtlichen Ausgestaltung der EBI. Wir GRÜNE setzen uns dabei gemeinsam mit unseren Mitgliedern im Europäischen Parlament dafür ein, dass das Instrument der Bürgerinitiative so bürgerfreundlich, verbindlich und unbürokratisch wie möglich ausgestaltet wird. Es muss transparente Regeln geben, die eine ernsthafte Mitsprache und Mitgestaltung Europas durch die Bürgerinnen und Bürger möglich machen. Dies ist entscheidend für die politische Bedeutung der ECI. Denn wenn die Hürden zu

hoch, die Regelungen des Verfahrens zu bürokratisch oder zustande gekommene Initiativen nicht ernst genommen werden, dann könnte dieses neue, positive Instrument letztlich mehr Frustrationen auslösen als das Engagement und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an europäischen Themen stärken.

Um zu vermeiden, dass die Bürgerinitiative, wie von der Kommission derzeit vorgesehen, eher ein zahnloser Tiger wird, fordern wir GRÜNE folgende Grundsätze ein:

  • Die EBI bringt Rechte und Pflichten für die Europäische Kommission als auch für die Initiatoren der Bürgerinitiative mit sich. Die InitiatorInnen sollen eine/n oder mehrere Verantwortliche/n benennen, die als ihre AnsprechpartnerInnen fungieren. Die Kommission muss schon zu Beginn die rechtliche Zulässigkeit des Anliegens prüfen, um sicherzustellen, dass dieses nicht gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt und überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fällt. Gegen eine eventuelle Unzulässigkeitserklärung sollen die AntragstellerInnen ein Widerspruchsrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Damit werden unzulässige Kampagnen von vorneherein ausgeschlossen.
  • Im Gegenzug muss die EU für zugelassene Initiativen eine rechtliche Beratung zur Durchführung der Initiative anbieten. Eine digitale Infrastruktur ähnlich derer, die beim E-Petitionssystem des Deutschen Bundestags bereitgestellt wird, ist begrüßenswert.
  • Initiativen müssen die Unterschriften frei, uneingeschränkt und on- wie offline sammeln können. Dabei gilt es, den Datenschutz zu wahren und zugleich sicherzustellen, dass jede Person nur eine Stimme abgibt und niemand anderes in ihrem Namen zeichnet. Bereits existierende Online-Petitionssysteme wie jenes des Deutschen Bundestags könnten dabei als Referenzprojekte wertvolle Orientierungshilfe sein.
  • Auch für junge Menschen muss eine Beteiligung an europäischen Debatten und an der Meinungsbildung abseits des Wahlrechtes möglich sein. Wir GRÜNE wollen, dass das Mindestalter für die Teilnahme an einer Europäischen Bürgerinitiative einheitlich auf 16 Jahre festgelegt wird. In der Vertragsgrundlage wird ausdrücklich auf die gewünschte Beteiligung aller „Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern“ hingewiesen. Die Einführung einer Altersgrenze sollte daher nur so wenige  U-Bürgerinnen und Bürger wie irgend möglich ausschließen.
  • Die EBI sollte kein Instrument nur für Großorganisationen sein, die in Brüssel ohnehin bereits über ausreichend Einfluss verfügen, vielmehr sollte sie freie und neue Initiativen ermöglichen und so zum Entstehen einer wirklichen europäischen Zivilgesellschaft beitragen. Es muss möglich sein, das Verfahren ohne inakzeptabel hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand zu bewältigen. Um sicherzustellen, dass die EBI als europäisches und nicht als rein nationales Instrument genutzt wird schlagen wir vor, dass die europaweit zu sammelnden mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens [ein Viertel] – zur Abstimmung – [fünf] der Mitgliedsstaaten kommen müssen und jeweils eine signifikante Zahl von Unterschriften vorliegen muss. Das Quorum innerhalb dieser Mitgliedsstaaten sollte nach Größe gestaffelt sein und zwischen 0,05 und 0,2 Prozent der Bevölkerung liegen.
  • Vor allem aber muss die Europäische Kommission als Adressat der EBI im Falle des Erfolgs einer Initiative dieser Gelegenheit zur Anhörung geben und rechtlich wie inhaltlich zu deren Anliegen Stellung beziehen. Wir GRÜNE lehnen daher den gegenwärtigen Vorschlag der Kommission, selbst einen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern unterstützten Vorschlag nach Erreichen aller Hürden sang- und klanglos im Papierkorb verschwinden zu lassen, vehement ab. Ein solcher Umgang mit BürgerInnenanliegen würde die EBI in ihr Gegenteil verkehren. Deshalb setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns dafür ein, dass die Kommission zu einem adäquaten Umgang mit zustande gekommenen Bürgerinitiativen verpflichtet wird.
  • Selbstverständlich kann die Kommission frei entscheiden, ob sie einen Legislativvorschlag vorlegen wird oder nicht. Doch muss sie diese Entscheidung in einem angemessenen Verfahren und Zeitraum treffen. Ist die Initiative formal und rechtlich zulässig, so ist die Kommission verpflichtet, den Inhalt des Vorschlags sowie mögliche Wege eines entsprechenden Handelns zu erörtern. Die obligatorische Befassung muss vor dem EuGH einklagbar sein. Die Kommission informiert das Europäische Parlament und den Ministerrat über die erfolgreiche Initiative. Die Initiatoren haben das beim EuGH einklagbare Recht, von der Kommission in einer öffentlichen Anhörung angehört sowie ordnungsgemäß und transparent über die Beratungen der Kommission und deren Ergebnisse informiert zu werden. Wenn die Kommission zu dem Schluss gekommen ist, auf die Initiative hin keine Maßnahmen zu ergreifen, muss sie diese Entscheidung im Europäischen Parlament in einer öffentlichen Anhörung erläutern, bei der auch die InitiatorInnen und der Europäische Bürgerbeauftragte ihre Meinung zu dieser Entscheidung darlegen sollten. Diese Regelung lässt die Kommission frei in ihrer Entscheidung, sichert zugleich aber einen angemessenen und wertschätzenden Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und dem neugeschaffenen Instrument.

Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament werden sich gemeinsam mit der Bundestagsfraktion, der BAG Europa und den anderen Gremien und Mitgliedern unserer Partei durch Anträge,  Veranstaltungen, Aussendungen und mit anderen geeigneten Mitteln nach Kräften für die Verwirklichung dieser Ziele einsetzen.

Für uns GRÜNE ist mit der EBI die Demokratisierungsaufgabe innerhalb der EU nicht abgeschlossen. Sie ist der Anfang, nicht aber das Ende einer bürgerfreundlicheren, demokratischeren Gestaltung der EU. Weitere Instrumente bis hin zur Ausgestaltung eines umfangreichen europaweiten Initiativ- und Entscheidungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger müssen folgen.

 

Der Antrag wird unterstützt von: Gerald Häfner, Manuel Sarrazin, Jan Phillipp Albrecht, Franziska Brantner, Reinhard Bütikofer, Viola von Cramon, Jerzy Montag, Ulrike Höfken, Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Rebecca Harms, Sven Giegold, Barbara Lochbihler, Ska Keller, Elisabeth Schroedter

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