| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Gesundheitspolitik |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 12.04.2010 |
Grüne Gesundheitspolitik - Stärkung der Solidarität statt schwarz-gelbe Zweiklassenmedizin
Gesundheit braucht Solidarität. Denn ohne sie wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung zu einem Privileg Wohlhabender. Auch in Deutschland gehören Armut und Krankheit immer noch eng zusammen. Doch seit dem Regierungsantritt von Schwarz-Gelb ist die bislang selbstverständliche Solidarität gefährdet, welche die Teilhabe an den Leistungen des Gesundheitssystems sichern soll. Gerade sozial schwache und ausgegrenzte Menschen drohen, aus den Versorgungssystemen heraus gedrängt zu werden.
Auch die Fähigkeit, gesundheitsbewusst zu leben und die eigene Gesundheit zu erhalten, entsteht nicht von selbst. Kinder und Jugendliche brauchen ebenso Unterstützung wie ältere Menschen, um selbstbestimmt mit ihrer Gesundheit umgehen zu können. Doch Gesundheitsförderung, die zur gesundheitlichen Selbstverantwortung befähigt, ist in Deutschland unterentwickelt. Sie ist nach wie vor ein Stiefkind der Gesundheitspolitik. Die Bundesregierung hat unter anderem mit ihrer Absage an ein Präventionsgesetz deutlich gemacht, dass sie daran nichts ändern will.
Schleichende Entsolidarisierung und Stillstand – schwarz-gelbe Gesundheitspolitik
Schleichende Entsolidarisierung und Stillstand – unter diese Schlagworte lassen sich die gesundheitspolitischen Pläne von Schwarz-Gelb fassen. Entsolidarisierung, weil die von der Koalition geplante Einführung der Kopfpauschale, das geplante Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags und die Auslagerung des Sozialausgleichs aus der solidarischen, gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heraus in eine Steuerfinanzierung hinein bedeuten würden, von dem für die Sozialversicherung grundlegenden Prinzip „EineR für alle, alle für EineN“ abzurücken. Künftige Ausgabensteigerungen infolge des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts müssten die Versicherten alleine, ohne Arbeitgeberbeteiligung bezahlen. Innerhalb der Versichertengemeinschaft würden die BezieherInnen niedrigerer und mittlerer Einkommen zugunsten Besserverdienender belastet. Millionen von Versicherten würden zu SozialleistungsempfängerInnen gemacht, weil sie ihre Beiträge nicht bezahlen könnten und den steuerfinanzierten Sozialausgleich beantragen müssten. Schon jetzt werden Millionen Versicherte mit einem Zusatzbeitrag von rund 100 Euro im Jahr belastet, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler macht nun den Weichspüler und will sein Entsolidarisierungsprojekt als „unreine“ Kopfpauschale schrittweise statt abrupt umsetzen. Offensichtlich hat er verstanden, dass für einen schnellen Systemwechsel die Akzeptanz des Solidarprinzips in der Bevölkerung zu groß ist. Außerdem weigert sich die CSU beharrlich, seinen Plänen in Richtung Kopfpauschale zu folgen, während die CDU laviert. Denn die mit der Kopfpauschale verbundenen Kosten im Steuersystem stehen im eklatanten Gegensatz zur geplanten schwarz-gelben Steuersenkung. Es fehlt dafür schlichtweg das Geld. Deshalb machen sich die Koalitionspartner zunächst an den Ausbau des bereits von der großen Koalition beschlossenen Zusatzbeitrags. Die kleinen Kopfpauschalen schaffen so eine Infrastruktur, die nach und nach die Einführung der großen Kopfpauschale ermöglichen soll.
Stillstand ist dagegen mit Blick auf die Strukturen des Gesundheitswesens zu erwarten. Vor allem die FDP und die CSU haben schon im Bundestagswahlkampf versucht, die Kritik niedergelassener Ärztinnen und Ärzte an der Honorarreform und an der zunehmenden Konkurrenz durch Krankenhäuser und privatwirtschaftliche Gesundheitsunternehmen in Wahlstimmen umzumünzen. Gemachte Versprechungen wollen jetzt eingelöst werden. Doch das Geld für finanzielle Zugeständnisse fehlt und eine grundlegende Korrektur der Honorarreform würde zu Protesten der ÄrztInnen führen, deren Einkommen infolge der Reform gestiegen sind. Deshalb wird Schwarz-Gelb den Strukturwandel insbesondere in der ambulanten Gesundheitsversorgung abbremsen. Doch es geht ihnen dabei nicht darum, Fortschritte und Fehlentwicklungen voneinander zu unterscheiden und die künftige Gesundheitspolitik entsprechend auszurichten. Schwarz-Gelb stoppt jeden Strukturwandel. Auch den, der für eine bessere Qualität, die Vermeidung unnötiger Ausgaben und mehr PatientInnenorientierung dringend notwendig wäre. Das können auch die Schlagzeilen des hyperaktiven Gesundheitsministers nicht verdecken, der mal den NC für das Medizinstudium abschaffen, dann wieder Praxisgründungen auf dem Land erleichtern will. Alles nur, um bis zum Wahltag in NRW von seinem Projekt der Kopfpauschale abzulenken.
Beruhigungspillen gibt es bei Schwarz-Gelb nicht nur für Ärztinnen und Ärzte. Auf Druck der Pharmakonzerne und aus Parteiinteressen heraus wurde der pharmakritische Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Peter Sawitzki, ausgewechselt. Und die private Krankenversicherung (PKV) darf sich darüber freuen, dass jungen GutverdienerInnen der Wechsel von der GKV in die PKV wieder erleichtert werden soll. Der damit verbundene Aderlass des Solidarsystems in Richtung der privaten Versicherungswirtschaft liegt durchaus im Interesse der Koalitionäre.
Den Preis für die ideologische und klientelbezogene Politik von Schwarz-Gelb sollen die PatientInnen und Versicherten bezahlen – kurzfristig durch ein Finanzierungssystem, das die steigenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung ausschließlich bei ihnen ablädt. Und mittelfristig durch eine weitere Privatisierung der Behandlungskosten. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das vom Zahnersatz bekannte System der Festzuschüsse auf seine Anwendbarkeit auch in anderen Leistungsbereichen zu prüfen. Das ist ein Warnsignal – es droht die Verwandlung der GKV in eine Teilkasko-Versicherung.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich mit aller Kraft dieser unsolidarischen und klientelbezogenen Politik in den Weg stellen. Aber wir belassen es nicht bei der Kritik der Koalitionspolitik, sondern führen mit eigenen Ideen und Reformkonzepten die Auseinandersetzung über die Gesundheitspolitik.
Unsere Antwort auf die Entsolidarisierung: Die grüne Bürgerversicherung – alle zahlen, alle zählen
Damit die Beiträge nicht immer weiter steigen, ohne dass eine qualitative Verbesserung im Gesundheitswesen eintritt, muss das System dringend reformiert werden. Unsere Alternative zur Kopfpauschale ist die grüne Bürgerversicherung. Bisher können sich ausgerechnet die wirtschaftlich leistungsstärksten und im Durchschnitt auch gesündesten Bevölkerungsgruppen dem Solidarausgleich innerhalb der GKV entziehen. Beiträge werden nur auf Löhne, Renten und Arbeitslosengeld erhoben. Dagegen bleiben Vermögenseinkommen beitragsfrei. Das ist ungerecht, führt zu unnötig hohen Beiträgen und gefährdet die Fähigkeit der Krankenversicherung, die wachsenden Anforderungen bewältigen zu können. Wir wollen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger in den Solidarausgleich einbeziehen – unabhängig davon, ob sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Vermögenseinkommen wollen wir an der Finanzierung beteiligen. Damit verbreitern wir die Berechnungsbasis zur Finanzierung der Gesundheitskosten und wollen so die Krankenkassenbeiträge im Griff behalten. Die grüne Bürgerversicherung soll vollständig über die einkommensabhängigen Beiträge und den Bundeszuschuss finanziert werden. Zuzahlungen, Zusatzbeiträge und Leistungsausgrenzungen lehnen wir ab. Damit Gering- und DurchschnittsverdienerInnen, die neben ihrem Lohn oder ihrer Rente geringe Vermögenseinkommen haben, nicht zusätzlich belastet werden, wollen wir für Vermögenseinkommen Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze anheben. Die Bürgerversicherung macht Schluss mit der unsinnigen und ungerechten Trennung von GKV und PKV. Alle BürgerInnen leisten einen Solidarbeitrag zur Gesundheitsversorgung und haben umgekehrt Anspruch auf die Solidarität der Gesellschaft.
Unsere Antwort auf den schwarz-gelben Stillstand: Strukturreformen für mehr Qualität und Gerechtigkeit
Die grüne Bürgerversicherung ist das Fundament für ein zukunftsfähiges Solidarsystem. Sie gewährleistet, dass alle PatientInnen den Zugang zur medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung haben – unabhängig vom eigenen Geldbeutel. Doch sie ist nicht die Antwort auf alle Probleme des Gesundheitswesens. Für eine qualitativ gute und gerechte Gesundheitsversorgung sind weitere Reformen erforderlich.
1. Qualität der Arzneimittelversorgung verbessern – Kosten-Nutzen-Bewertungen anwenden, Positivliste einführen
Grüne Gesundheitspolitik will die Verschwendung von Beitragsmitteln beenden. So sollten von der Solidargemeinschaft nur solche Arzneimittel finanziert werden, die ihren Preis tatsächlich wert sind. Teure Scheininnovationen, die keinen therapeutischen Zusatznutzen gegenüber bereits erhältlichen Arzneimitteln haben, gehören nicht dazu. Aber auch für innovative Arzneimittel dürfen Pharmahersteller nicht länger „Mondpreise“ verlangen. Wir wollen, dass schon die Zulassung von Arzneimitteln mit einer Kosten-Nutzen-Bewertung verknüpft wird. Entscheidungen über Neuzulassungen von Medikamenten müssen dabei nachvollziehbar und transparent sein. Das beginnt schon mit einer höheren Transparenz bei Arzneimittelstudien. Wir wollen Arzneimittel, die dieses Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und deshalb in der GKV erstattungsfähig sind, in einer Positivliste aufführen. Damit wird Transparenz für PatientInnen und behandelnde ÄrztInnen geschaffen und die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessert.
2. PatientInnen zu Taktgebern des Gesundheitswesens machen
Wir wollen ein Gesundheitswesen, in dem die Autonomie der PatientInnen respektiert und die PatientInnen und Versicherten zu mehr Selbstbestimmung befähigt werden. Viele Patientinnen und Patienten empfinden die medizinische Versorgung als ein unwürdiges Durchgeschleustwerden durch das System. Wir wollen die PatientInnen und Versicherten in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik stellen. Dazu gehört eine partnerschaftliche ÄrztInnen-PatientInnen-Kommunikation, die die PatientInnen an den Therapieentscheidungen beteiligt. Wir wollen eine Stärkung der PatientInnenrechte gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen in einem Patientenrechtegesetz festschreiben und so alle Rechte der PatientInnen und die Pflichten der Behandelnden in einem Gesetz übersichtlich zusammenfassen. Geschädigte PatientInnen müssen bei Behandlungsfehlern bei der Regelung der Beweislast besser gestellt werden. Wir wollen die unabhängige PatientInnenberatung ausbauen, um eine kostenlose hochwertige Beratung von PatientInnen und Versicherten zu sichern. Die vierteljährliche Praxisgebühr soll abgeschafft und die Qualität einzelner Behandlungsformen muss für PatientInnen transparenter werden. Die Beteiligung von PatientenInnenvertreterInnen an wichtigen Systementscheidungen wollen wir ausbauen. Zudem wollen wir den Schutz sensibler Gesundheitsdaten sicherstellen. Die Weitergabe von Daten durch Unternehmen der Gesundheitswirtschaft an Vertriebspartner wie CallCenter muss genauso untersagt werden wie die massenhafte Speicherung im Internet. Die Befürchtungen von BürgerrechtlerInnen und vielen ÄrztInnen vor Datenmissbrauch durch die Gesundheitskarte nehmen wir sehr ernst. Sie darf deshalb nur nach einer umfangreichen Risikoanalyse eingeführt werden und muss freiwillig sein. Wir orientieren uns strikt an der Frage: Was nützt den PatientInnen und Versicherten?
3. Gesundheitspolitik geschlechtergerecht gestalten
Ursachen und Auswirkungen von Erkrankungen sind bei Frauen und Männern unterschiedlich, ebenso die Bewertungen von Krankheitserscheinungen. Es bedarf einer medizinischen und therapeutischen Versorgung, die auf die spezifischen Bedarfslagen von Frauen und Männern ausgerichtet ist. Ihre unterschiedlichen Probleme und Bedürfnisse müssen insbesondere bei Präventionsangeboten besser berücksichtigt werden. Auch wissen wir, dass gerade Armut den Gesundheitszustand von Menschen stark beeinflusst. Gerade in Deutschland ist Armut vor allem weiblich. Frauen sind von Armutsrisiken um ein Vielfaches häufiger betroffen als Männer, sie verdienen weniger, arbeiten öfter in Teilzeit, sind häufiger alleinerziehend oder erwerbslos. Deshalb müssen wir gerade bei Frauen den Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessern. Grundlegend dafür ist eine eigenständige Absicherung im Krankheitsfall und damit die perspektivische Abschaffung der Mitversicherung über den Ehepartner.
4. Gesundheitspolitik muss alle Menschen erreichen
Wer krank ist, muss sich darauf verlassen können, die notwendigen medizinischen und gesundheitlichen Leistungen zu erhalten – unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Alter, Herkunft, sozialer Lage und Wohnort. Die medizinische Versorgung und Gesundheitsprävention vor Ort muss auf die Lebenssituation und das Wohnumfeld der Menschen sowie die Folgen des demografischen Wandels ausgerichtet werden. Die Sicherung der wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung ist eine der zentralen Herausforderungen zukünftiger Gesundheitspolitik und insbesondere für weniger mobile Personengruppen wie ältere Menschen und Kinder von Bedeutung. Auch muss es um den Abbau von Zugangshemmnissen zum Gesundheitssystem bei sozial benachteiligten Gruppen, wie beispielsweise fehlende gesundheitliche Aufklärung, Sprachbarrieren oder Probleme bei Zuzahlungen, gehen.
5. Vernetzte Versorgung vor Ort gestalten
Angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl chronisch und mehrfach Kranker ist die Integration der präventiven, medizinischen, rehabilitativen und pflegerischen Versorgung und ihre Verzahnung mit anderen kommunalen Angeboten sowie der Selbsthilfe unabdingbar. Eine solch umfassende Integration kann jedoch nur vor Ort umgesetzt werden. Wir wollen das Konzept der Integrierten Versorgung ausbauen, gute Projekte bekannt machen und für Rahmenbedingungen sorgen, die eine vernetzte und lokale Versorgung stärken. Dazu gehören auch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und eine Aufwertung von regionalen Gesundheitskonferenzen. Ihnen kommt insbesondere bei der Koordination der ortsnahen Versorgung, dem Ausbau der Prävention und der Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels eine besondere Bedeutung zu.
6. Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung
In Deutschland gibt es keinen generellen ÄrztInnenmangel. Allerdings gibt es eine erhebliche regionale Ungleichverteilung. Vor allem in ländlichen sowie sozial benachteiligten Räumen fehlt es perspektivisch an HausärztInnen. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen der hausärztlichen Tätigkeit insbesondere in unterversorgten Regionen verbessert werden. Dazu gehört auch die Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium, die Verknüpfung der Ausbildung mit einer späteren Tätigkeit in ländlichen Regionen sowie die Reform der ärztlichen Bedarfsplanung. Nötig ist aber auch eine andere Vergütung der Hausärzte in unterversorgten Regionen. Die Honorarverteilung muss transparent und gerecht über die verschiedenen Fachgruppen und die Bundesländer hinweg gestaltet werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Ärztinnen und Ärzte in den einzelnen Bundesländern für dieselben Leistungen sehr unterschiedlich vergütet werden. Zudem sollten insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen neue Versorgungsformen entstehen. Dazu kann die Einrichtung mobiler Ärzteteams oder die stärkere Beteiligung qualifizierter Pflegekräfte an der medizinischen Versorgung genauso gehören, wie die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante ärztliche Versorgung. Das bietet auch die Chance, Krankenhäuser in ländlichen Regionen zu Gesundheitszentren weiterzuentwickeln und ihnen damit auch eine echte Bestandschance zu geben. In ländlichen Gebieten können dabei entsprechende neue Angebots- und Kooperationsformen eine sinnvolle Lösung bieten. Denn die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung muss auch in Zukunft gesichert bleiben. Dazu gehört auch, dass die Länder ihrer Zuständigkeit für die Investitionsfinanzierung in den Krankenhäusern endlich nachkommen.
7. Gute Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
Die Qualität eines Gesundheitswesens ist auch von den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten abhängig. Die anhaltende Tendenz zur Privatisierung im Krankenhausbereich halten wir für sehr bedenklich. Nicht hinnehmbar ist eine Entwicklung, bei der Dienstleistungen, pflegerische und nicht medizinische Leistungen über Personaldienstgesellschaften und Zeitarbeitsfirmen erbracht und damit die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern weiter verschlechtert werden. Eine gute medizinische und pflegerische Versorgung erfordert auch gute Arbeitsbedingungen. Dazu gehört die deutliche Aufwertung der Pflegeberufe oder nicht-medizinischen Heilberufe.
Insbesondere im Bereich der Krankenpflege ist es in den letzten Jahren zu einem starken Personalabbau und damit zu einer hohen Verdichtung der Arbeitsanforderung gekommen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Krankenpflege wieder mehr Bedeutung zugemessen und die Arbeitsbedingungen maßgeblich verbessert werden. Zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie wollen wir unter anderem die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung und – im ambulanten Sektor – der Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausbauen.
Grüne Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt
Grüne Gesundheitspolitik will die Gesundheitschancen aller verbessern. Dieses Ziel lässt sich aber nicht alleine über das Gesundheitswesen erreichen. Die soziale Sicherung, die Ausgestaltung der Arbeitswelt und des Bildungssystems, der Umwelt- und VerbraucherInnenschutz sowie das Verkehrswesen sind für die Gesundheit der Menschen mindestens ebenso wichtig. Wir wollen deshalb Konzepte für eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik entwickeln. Aber auch im Gesundheitswesen gibt es vielfältige Ansatzpunkte für mehr gesundheitliche Chancengerechtigkeit. So kommen die Bürgerversicherung und die Abschaffung von Selbstbeteiligungen vor allem denen zugute, die auf ein starkes Solidarsystem angewiesen sind. Aber auch die von uns gewollten Strukturreformen tragen zu mehr Gesundheitschancen für sozial Benachteiligte bei. So sind Arme und Arbeitslose häufiger chronisch krank und haben oftmals eine geringere Durchsetzungsfähigkeit gegenüber ÄrztInnen als andere. Auf eine stärkere Integration der Gesundheitsversorgung sind sie deshalb besonders angewiesen.
Das Grüne Präventionsgesetz – Mehr gesunde Jahre in einem längeren Leben für alle
Auch im Präventionsbereich steht für uns das Ziel gesundheitlicher Chancengerechtigkeit weit oben. Sozial Benachteiligte werden von vielen der herkömmlichen Präventionsangebote nicht erreicht. Um das zu ändern, sind mehr Präventionsmaßnahmen erforderlich, die die Menschen dort erreichen, wo sie zusammen lernen, arbeiten, spielen und sich erholen. Prävention muss an den Lebenswelten der Menschen ansetzen. Um die dafür notwendigen finanziellen und strukturellen Grundlagen zu schaffen, wollen wir ein Präventionsgesetz. Das wäre ein erster Schritt, um die Prävention tatsächlich zu einer vierten Säule der Gesundheitssicherung – neben Medizin, Pflege und Rehabilitation – zu etablieren.
Gesundheitsversorgung stärker an den Lebenslagen und Bedarfen der Menschen ausrichten
Die Gesundheitschancen von Kindern sind immer noch sehr ungleich verteilt. Soziale Benachteiligung, Umweltbelastungen und schlechte Ernährung haben zur Folge, dass viele Kinder nicht gesund aufwachsen können. Wir wollen diese Benachteiligungen auflösen und Strukturen so verän-dern, dass ein gesundes Leben im Alltag für alle Kinder selbstverständlich wird. Das heißt: Kinderarmut und soziale Benachteiligung reduzieren und Hilfsangebote wie Familienhilfen oder Familienhebammen ausbauen.
Gerade vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft muss sich die örtliche Gesundheitsversorgung mit ihren Angeboten auch stärker auf die Bedürfnisse älterer Menschen einstellen. Dazu gehören Angebote an Hausbesuchen genauso wie die Verankerung von geriatrischer Kompetenz in der gesamten Versorgung und der Ausbau qualifizierter gerontopsychiatrischer und psychotherapeutischer Betreuung.
Nicht zuletzt die UN-Konvention fordert die gemeindenahe gesundheitliche Versorgung für alle Menschen mit Behinderungen. Wir setzen uns dafür ein, dass gemeinsam mit Kostenträgern, Leistungsanbietern und Selbsthilfeorganisationen ein Konzept zur barrierefreien gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung entwickelt wird. Vordringlich ist, Menschen mit Behinderungen in geeigneter und einfacher Form darüber zu informieren, wo sie Arztpraxen finden, die für ihre gesundheitliche Versorgung angemessen ausgestattet sind.
Ein Fünftel der Menschen in Deutschland kommt aus einem anderen Land. Wir Grünen setzen uns deshalb für ein Integrationsmonitoring im Gesundheitsbereich ein. Es geht darum, Unterschiede zu erkennen und Chancengleichheit und gleiche Zugangsvoraussetzungen zu medizinischer Versorgung zu schaffen. Dafür brauchen wir mehr Gesundheits- und Aufklärungsprogramme für Bürge-rinnen und Bürger mit Migrationhintergrund sowie die Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Gesundheitseinrichtungen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als gesundheitspolitische Ideenwerkstatt
Um unsere Reformkonzepte zur Bürgerversicherung, zu Strukturreformen im Gesundheitswesen und zur Gesundheitsförderung weiterzuentwickeln, werden wir den Arbeits- und Diskussionsprozess auch mit Personen und Gruppen suchen, die nicht unserer Partei angehören. Dabei sind uns alle willkommen, die Gesundheit nicht als ein Privileg weniger, sondern als ein Recht aller verstehen. Dabei gehören gerade solche Fragen auf die Tagesordnung, zu denen auch wir noch Diskussionsbedarf haben. Als Beispiele seien genannt: Welche Haltung haben wir grundsätzlich zu ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen? Wie stehen wir zur Beteiligung von Privatunternehmen an der Gesundheitsversorgung? Welchen Stellenwert räumen wir der Selbstverwaltung und dem Wettbewerb bei der Steuerung der GKV ein? Wie lässt sich eine stärkere Kommunalisierung und Regionalisierung der gesundheitsbezogenen Steuerung erreichen? Wie muss eine patientInnenorientierte ortsnahe gesundheitliche Versorgung in Zukunft ausgestaltet sein?