24. - 25. Oktober 2009, Rostock, HanseMesse
| Antragsteller/innen: | BAG Nord/Süd und BAG Energie |
|---|---|
| Gegenstand: | Klimapolitik: Keine Kompromisse |
| Anmerkungen: | Beschluss der BAG Nord/Süd vom 22.10.09; Beschluss der BAG Energie vom 17.10.09 |
Änderungsantrag zu K-01
In Z. 114 nach:
Zur Finanzierung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen sollen sich die Industriestaaten zu verbindlichen Zahlungen aus den Erlösen des Emissionshandels verpflichten.
Einfügen:
Um eine wirklich verlässliche und zusätzliche Finanzierungsquelle zu schaffen, setzen wir uns über den Emissionshandel hinaus für den Finanzierungsvorschlag Norwegens ein. Hiernach bekommen die Staaten - anders als in der ersten Verpflichtungsperiode von Kioto - ihre nationalen Emissionserlaubnisse (Asigned amount units - AAUs) nicht mehr in Gänze kostenlos zugeteilt, sondern kaufen bzw. ersteigern einen Teil. Je nachdem wie hoch der Anteil der AAUs ist, die verkauft bzw. versteigert wird, stünden Beträge im zwei- bis dreistelligen Milliardenbereich für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung.
Begründung:
Die Begehrlichkeiten, die Erlöse aus dem Emissionshandel nicht für den (internationalen) Klimaschutz einzusetzen, sind groß – gerade in Zeiten hoher Staatsverschuldung. Eine verlässliche und zusätzliche Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungs- und Schwellenländern ist aber Voraussetzung für Emissionsreduktionsverpflichtungen dieser Länder. Der norwegische Finanzierungsvorschlag bietet eine Möglichkeit, in ausreichendem Maße zusätzliche Mittel zu generieren. Diese Mittel liefen zudem nicht Gefahr, auf die ODA-Quote angerechnet zu werden, wodurch die zentrale Forderung nach zusätzlichen Mitteln erfüllt wäre.