24. - 25. Oktober 2009, Rostock, HanseMesse
| Antragsteller/innen: | BAG Nord/Süd und BAG Energie |
|---|---|
| Gegenstand: | Klimapolitik: Keine Kompromisse |
| Anmerkungen: | Beschluss der BAG Nord/Süd vom 22.10.09; Beschluss der BAG Energie vom 17.10.09 |
Änderungsantrag zu K-01
In Z. 47 nach:
Neben der Bekämpfung des Klimawandels muss auch die Anpassung an dessen nicht vermeidbare Folgen in den Entwicklungsländern eine herausragende Bedeutung in dem neuen Abkommen haben, wie z.B.
Einfügen:
durch die Unterstützung bei der Anpassung ihrer Raumplanung, Wirtschaftsstrukturen und Nutzung der natürlichen Ressourcen an die Auswirkungen des Klimawandels oder
Begründung:
Es wird sicher viel Investitionsbedarf in Infrastruktur geben. Darüber hinaus wird es in den meisten Ländern allerdings enormen Anpassungsbedarf bzgl. der Ausrichtung der räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Nutzungsmuster natürlicher Ressourcen geben. Für diese Umstrukturierung ihrer Wirtschaften benötigen die Entwicklungsländer ebenfalls Unterstützung. Hier reichen Infrastrukturinvestitionen nicht aus.