24. - 25. Oktober 2009, Rostock, HanseMesse
| Antragsteller/innen: | Stefan Schwan u.a. |
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| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu V-04
In Zeile 43 soll ein weiterer Spiegelstrich eingefügt werden:
Die überparteiliche Europa-Union Deutschland hat eine öffentliche Debatte gestartet , ob vor dem Hintergrund des Lissabon-Urteils nicht eine Änderung des Grundgesetzes anzustreben sei, um die Perspektive einer Weiterentwicklung der vertraglichen Grundlagen der EU in Richtung eine europäischen Verfassung und der "Vereinigten Staaten von Europa" in Deutschland verfassungsrechtlich abzusichern (s. die Präambel und Art 23 I, 79 III und 146 Grundgesetz). BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich an dieser Debatte aktiv beteiligen.
Begründung:
Stärker als im bisherigen BAG-Antrag wird durch den Änderungsantrag auf die mögliche Notwendigkeit einer Verfassungsänderung für die Weiterentwicklung der EU nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen. Es steht uns Grünen gut an - und liegt in der Konsequenz unserer bisherigen Linie - wenn wir die mögliche Notwendigkeit einer Verfassungsänderung deutlich benennen und in die diesbezügliche Diskussion, die seitens der Europa-Union eröffnet wurde, aktiv einsteigen.
AntragstellerInnen: Stefan Schwan (KV Paderborn), Friedrich Foerster (KV Kleve), Marc-Oliver Pahl (KV Berlin-Mitte), Stephan Hense (KV Münster), Jan Philipp Albrecht (KV Wolfenbüttel), Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Arnd Kuhn (KV Rhein-Sieg), Frieder Wolf (KV Köln), Jan Seifert (KV Pinneberg), Sylvia Löhrmann (KV Solingen), Michael Bärmann (KV München), Peter Alberts (KV Münster), Alexander Kaas Elias, (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Ali Bas (KV Warendorf), Bernd Schiefer (KV Leverkusen), Christian Hohn (KV Olpe), Christoph Gormans (KV Düsseldorf), Diana Siebert (KV Köln), Didem Ozan (KV Münster), Ditte Gurack (KV Bochum) und weitere