24. - 25. Oktober 2009, Rostock, HanseMesse
| Antragsteller/innen: | Rainer Werner u.a. |
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| Gegenstand: | Atompolitik: Kein Ausstieg aus dem Austieg |
| Anmerkungen: |
Keine Verbindung zur Atomwirtschaft
Die BDK möge beschließen:
Sollte ein Mitglied von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ein Vertragsverhältnis mit einem Betreiber von Kernenergie oder einer Tochtergesellschaft eingehen, so wendet sich der Bundesvorstand an das entsprechende Mitglied mit der Empfehlung, die Partei zu verlassen.
Dies gilt inbesondere für Prominente, z.B. MandatsträgerInnen oder ehemalige MandatsträgerInnen.
Dies gilt auch für sogenannte Beraterverträge.
Begründung:
Glaubwürdigkeit ist nicht nur essentiell wichtig für Wahlen, sie muss Grundlage der Partei sein. DIE GRÜNEN haben sich immer gegen die Atomtechnologie gestellt.
Wenn prominente Mitglieder wie z.B. ehemalige Parteivorsitzende oder Fraktionsvorsitzende zu kernenergiebetreibenden Firmen wie E.ON oder EnBW bzw. deren Tochterfirmen etc. wechseln, so trifft das die Glaubwürdigkeit dieser Personen und rückwirkend auch die Partei.
Es wäre somit vorteilhafter für die Glaubwürdigkeit unserer Partei, wenn kein Mitglied in irgendeiner Form für einen Kernkraftwerksbetreiber tätig ist. Sollte dies doch der Fall werden, so wäre ein Glaubwürdigkeitsverlust für unsere Partei durch seinen Parteiaustritt gemildert.
AntragstellerInnen: Rainer Werner, Gerhard Fontagnier, Raymond Fojkar, Daniel Frey, Ernst Hofmann, Andreas Köstler, Ulrich Schaefer, Heidelore Falk, Erik Weber, Christine Schaefer, Barbara Werner, Verena Fuchslocher, Natascha Werning, Rainer Dyckerhoff, Matthias Pitz, Tara Sriram, Gabriel Juhas, Anette Zierke, Helmut Orpel (alle KV Mannheim), Susanne Faust (KV Bad Dürkheim)