31. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
24. - 25. Oktober 2009, Rostock, HanseMesse
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V-10Verschiedenes
Antragsteller/innen:Arne Jungjohann u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Wählen für Deutsche im Ausland vereinfachen

Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, das Wählen für Deutsche im Ausland zu vereinfachen. Damit wollen wir die Möglichkeiten politischer Teilhabe verbessern, die Wahlbeteiligung Deutscher im Ausland erhöhen und mehr internationale Perspektive nach Deutschland einbringen. 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern:

  1. Die Einführung eines einheitlichen, elektronischen Verfahrens für die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die vereinfachte elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen für Deutsche im Ausland.
  2. Die Überprüfung einer längeren Gültigkeit der Eintragung ins Wählerverzeichnis aus dem Ausland. Die Registrierung sollte nicht nach einer Wahl erlöschen, sondern für künftige Wahlen weiter gelten, sofern sich die Zuständigkeit des Wahlamtes nicht ändert.
  3. Die Stimmabgabe zu Bundestags – und Europawahlen an deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulaten) am Tag der Wahl zu ermöglichen. 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass zur nächsten Bundestagswahl das Wahlverfahren unter der Berücksichtigung der im Grundgesetz vereinbarten Prinzipien einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl vereinfacht wird.

Begründung:

Deutsche leben, arbeiten, studieren und reisen im Ausland, sind über den Globus verteilt. Schätzungen zufolge gibt es mehrere Millionen Auslandsdeutsche – deutsche „Expats“, die für kürzere oder längere Zeit im Ausland leben. Nach dem Grundgesetz (GG Art. 20 und 38) und dem Bundeswahlgesetz (BWahlG, § 12 Wahlrecht) sind Deutsche im Ausland – auch dann, wenn sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind – bei Bundestagswahlen grundsätzlich wahlberechtigt, wenn Sie:

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
  • bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben.

Gegenüber in Deutschland gemeldeten Deutschen sind Deutsche im Ausland benachteiligt, da sie sich vor jeder Wahl neu und in schriftlicher Form registrieren müssen und aufgrund langer Postwege Unterlagen nicht immer rechtzeitig erhalten. Hinzu kommen zahlreiche deutsche Urlauberinnen und Urlauber, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten.

Im Gegensatz zur Praxis mancher anderer Länder wie zum Beispiel Frankreich können Deutsche bislang nicht an deutschen Auslandsvertretungen wählen oder dort Briefwahlunterlagen erhalten. Grundsätzlich sind zwei Kategorien zu unterscheiden:

  1. Deutsche, die noch in Deutschland gemeldet sind: Diese können beim jeweils zuständigen Wahlamt Briefwahlunterlagen beantragen. Nach den Vorgaben des Bundeswahlleiters ist dies grundsätzlich per Email möglich.
  2. Deutsche, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind: Diese Gruppe muss bisher – für jede Wahl einzeln – schriftlich und mit Unterschrift einen Antrag auf die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der zuletzt zuständigen Gemeinde in Deutschland stellen. Die Registrierung ist bis maximal drei Wochen vor der Wahl möglich.

Wahlkampagne von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den USA erfolgreich

Als erste deutsche Partei hat der Ortsverband Washington DC von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl mit einer Kampagne direkt um Stimmen von in den USA lebenden Deutschen geworben. Nach vorsichtigen Schätzungen leben mindestens 200.000 wahlberechtigte Deutsche in den USA. Von diesen haben sich zur Bundestagswahl 2005 nur rund 5.000 im Wahlverzeichnis registriert. Nach vorläufigen Zahlen haben sich auch zur Bundestagswahl 2009 nur knapp 5.000 Deutsche aus den USA zur Wahl eingetragen. Zwar wurde damit das im Wahlkampf ausgerufene Ziel, die Zahl auf 10.000 zu verdoppeln, verfehlt. Doch angesichts der deutlich gesunkenen Wahlbeteiligung (Bundestagswahl 2005: 77,7,%; Bundestagswahl 2009: 70,8,%) werten wir die Kampagne als Erfolg. Mit der Kampagne wurden zudem viele deutsche Wählerinnen und Wähler mobilisiert, die noch in Deutschland gemeldet sind und somit statistisch nicht als Auslandsdeutsche erfasst werden. Auch die vielen persönlichen Rueckmeldungen und Zugriffe auf die Webpage des Ortsverbandes Washington von Deutschen aus aller Welt zeigen, dass die Kampagne Deutsche im Ausland zum wählen gebracht hat, die dies ohne die Kampagne nicht gemacht hätten. Unser Fazit ist: Die Kampagne des OV Washington hat viel Resonanz und Zuspruch gefunden. Sie hat aber auch verdeutlicht, dass das Wählen aus dem Ausland weiterhin schwierig ist.

Das Wählen im Ausland scheitert oft an kleinen Hürden

Warum ist die Wahlbeteiligung Deutscher im Ausland an Europa-, Bundes- und Landtagswahlen vergleichsweise gering? Das liegt zum einen sicher daran, dass nach Jahren im Ausland das Interesse an deutscher Politik abnimmt. Aus eigener Erfahrung in den Wahlkämpfen zur Europawahl und zur Bundestagswahl 2009 wissen wir aber auch, dass viele im Ausland lebende Deutsche nicht wählen, weil es umständlich ist und an zahlreichen Hürden scheitern kann. So müssen Deutsche, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, sich bei jeder Wahl von Neuem ins Wahlverzeichnis ihrer letzten Gemeinde eintragen lassen. Auch wenn man noch in Deutschland gemeldet ist, wird einem vielerorts das Wählen nicht leicht gemacht. Briefwahlunterlagen kommen oft zu spät oder gar nicht im Ausland an.

Die Bundestagswahl 2009 zeigt zudem, dass die Wahlämter der Gemeinden  das Prozedere sehr unterschiedlich handhaben zum Teil widersprüchliche Informationen zum Wählen im Ausland herausgeben. Während einige Gemeinden einen hervorragenden Bürgerservice anbieten und die Beantragung von Briefwahlunterlagen unbürokratisch per E-Mail ermöglichen, wurde andernorts entgegen der Vorgaben des Bundeswahlleiters für Briefwahlunterlagen eine Unterschrift verlangt. Damit werden Deutsche im Ausland einer Bürokratie ausgesetzt, die sie in der effektiven Ausübung ihres Wahlrechts behindert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, das Wählen für Deutsche im Ausland zu vereinfachen. Damit wollen wir die Möglichkeiten politischer Teilhabe verbessern, die Wahlbeteiligung Deutscher im Ausland erhöhen und mehr internationale Perspektive nach Deutschland einbringen. Deutschland wird dadurch internationaler und weltoffener.

AntragstellerInnen: Arne Jungjohann (OV Washington); Stefan Hochhuth (OV Washington); Thomas Losse-Müller (OV Washington); Immanuel Steinhilper (OV Washington); Bidjan Nashat (OV Washington); Holger Illi (OV Washington); Gundula Schmidt-Graute (OV Washington); Johannes Kode (OV Washington); Franziska Brantner (KV Heidelberg); Reinhard Bütikofer (KV Berlin-Mitte); Sebastian Gräfe (KV Leipzig); Robert Habeck (KV Schleswig-Flensburg); Rebecca Harms (KV Lüchow-Dannenberg); Anna Lührmann (KV Main-Taunus); Reinhard Loske (KV Bremen-Ost); Ralf Lottes (OV Brüssel); Omid Nouripour (KV Frankfurt am Main); Kordula Schulz-Asche (KV Main-Taunus); Claudio Struck (KV Charlottenburg-Wilmersdorf); Wolfgang Wieland (KV Berlin-Mitte) u.a.

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