31. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
24. - 25. Oktober 2009, Rostock, HanseMesse
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V-04Verschiedenes
Antragsteller/innen:BAG Europa
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:BAG-Beschluss vom 11.10.2009

Debatte zur Zukunft der europäischen Integration führen

Mit dem irischen „Ja“ zum Reformvertrag ist knapp acht Jahre nach Beginn der Verhandlungen über eine umfassende Vertragsreform der inzwischen auf 27 Mitglieder angewachsenen Europäischen Union (EU) endlich der Abschluss dieser Etappe in der EU-Geschichte in Sicht. Der Vertrag von Lissabon ist ein deutlicher Schritt in Richtung mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Handlungsfähigkeit in der EU.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 den Weg für die deutsche Ratifikation des Vertrags freigemacht.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat auf Grundlage der infolge des Lissabon-Urteils veränderten sogenannten Begleitgesetze zum Reformvertrag mehr Mitspracherechte in der Europapolitik erhalten. Wir fordern den Bundestag auf, die neuen Rechte aktiv zu nutzen und seine europapolitische Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung endlich auch praktisch wahrzunehmen.

Die rückwärtsgewandte nationalstaatliche Argumentation des Lissabon-Urteils teilen wir Bündnisgrünen jedoch nicht. Wir verstehen das Urteil vielmehr als einen politischen Aufruf, eine Debatte zur Zukunft der europäischen Integration anzustoßen und endlich wieder politisch über eine neue Form einer übernationalen öffentlichen Ordnung zu diskutieren. Denn der Weg zurück ins nationale Kämmerlein ist für uns nicht nur politisch ausgeschlossen, sondern in einer globalisierten Welt auch nicht praktikabel. Zudem stünde er konträr zum Integrationsauftrag des Grundgesetzes. In Zeiten der Klima-, Wirtschafts-, Finanz- und Hungerkrise können sich weder die EU noch Deutschland einen europapolitischen Stillstand leisten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen die Verantwortung an, den begonnenen europapolitischen Grundsatzdiskurs seriös zu führen und die Debatte zu nutzen, um eine neue Entwicklungsperspektive für die Europäische Union insgesamt aufzuzeigen. Zugleich verstehen wir das Urteil als Auftrag, uns auch auf der nationalen Ebene mehr als bisher mit den „alltäglichen“ Entscheidungen der EU auseinanderzusetzen und in allen fachpolitischen Diskussionen die europapolitische Dimension mitzudenken.

Dabei gilt:

  • Wir Bündnisgrünen halten an dem Ziel einer EU-Verfassung sowie der europapolitischen Vision der „Vereinigten Staaten von Europa“ fest. Auf dem langen Weg dorthin werden weitere Integrations- und vor allem Demokratisierungsetappen liegen. Denn ohne mehr Demokratisierung wird es nicht gelingen, die Bürgerinnen und Bürger für den weiteren europäischen Integrationsprozess zu gewinnen.
  • Kern des europapolitischen Grundsatzdiskurses muss sein, zu definieren, wie wir uns die Zukunft Europas und die weiteren Integrationsschritte im kommenden Jahrzehnt und darüber hinaus vorstellen. Zentrales Projekt wird dabei der Grüne New Deal sein, wie wir ihn im Europawahlprogramm formuliert haben.
  • Einen Gegensatz zwischen dem demokratischen Nationalstaat und europäischen Institutionen zu konstruieren – so wie es das Bundesverfassungsgericht getan hat – entspricht nicht dem globalisierten Zeitalter und blendet die Chancen supranationaler Institutionen aus. Insbesondere die Rolle des Europäischen Parlaments wird in dem Urteil völlig verkannt.
  • So wie die Diskussion über die Zukunft Europas in die Mitte unserer Gesellschaft getragen werden muss, müssen wir auch in unserer Partei die Europadiskussionen aus der Fach-Ecke herausholen. Europapolitik darf nicht nur alle fünf Jahre vor den Europawahlen ein wichtiges Thema in der Partei sein. Die europäische Perspektive muss in der Partei sowie in den Fraktionen im Bund und in den Ländern stärker verankert werden. Zuvorderst werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Zukunft – so wie im Bundestagswahlprogramm geschehen – in allen Parteianträgen (Parteirat, Länderrat, BDK) die europapolitische Dimension mitdenken und die EU-Fachexpertise einbeziehen („Europa-Mainstreaming“). Dies muss sich auch in der Gremienbesetzung sowie in der öffentlichen Darstellung ausdrücken.

 

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