30. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
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V-15Verschiedenes
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:Beschluss 07.05.2009

Humanitäre Katastrophe in Sri Lanka verhindern

Die seit rund 25 Jahren anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Sri Lanka zwichen den Befreiungstigern von Tamil Eelam (LTTE) und der Regierung haben bislang mehr als 70.000 Menschen das Leben gekostet.

In den letzten Monaten hat sich die Lage noch einmal dramatisch verschärft. Derzeit ereignet sich in Sri Lanka eine humanitäre Katastrophe, die täglich verheerendere Maße annimmt. Seit Januar 2009 sind schätzungsweise 6500 Menschen zu Tode gekommen, mehr als 14 000 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Zivilistinnen und Zivilisten wurden gemeinsam mit Kämpfern der "Befreiungstiger von Tamil Eelam" (LTTE) auf engstem Raum durch die Armee zusammengepfercht. Sie haben keine Möglichkeit, die Kampfzone zu verlassen. Wasser, Nahrungsmittel und medizinische Hilfe sind in dem umkämpften Gebiet Mangelware. Internationale humanitäre Hilfsorganisationen erhalten von der Regierung keinen Zugang zu den Flüchtlingen. Da Journalisten der Zugang zu dem Gebiet verwehrt wird, gibt es über die Zustände in den Flüchtlingslagern kaum unabhängige Informationen. Klar ist aber, dass elementare Menschenrechte nicht eingehalten werden. 

Angesichts der sich zuspitzenden Lage fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

  • Die Bundesregierung muss sich für den sofortigen Waffenstillstand zwischen der Regierung Sri Lankas und der LTTE einsetzen. Nur so haben die Zivilistinnen und Zivilisten eine Chance, das Kampfgebiet zu verlassen.
  • Die Regierung Sri Lankas und die LTTE müssen endlich die Vorschriften des humanitären Völkerrechts einhalten und Zivilistinnen und Zivilisten Schutz gewährleisten.
  • Internationalen Hilfsorganisationen sowie unabhängigen Journalistinnen und Journalisten müssen die Konfliktparteien umgehend der Zugang zu Kampfgebieten und den Flüchtlingslagern ermöglichen.
  • Einer Evakuierung der eingeschlossenen Zivilistinnen und Zivilisten durch internationale Organisationen oder Drittstaaten darf die Regierung Sri Lankas nicht im Wege stehen.
  • In den Flüchtlingslagern muss der Zugang zu einer medizinischen und hygienischen Grundversorgung sichergestellt werden. Flüchtlingen muss die sichere Rückkehr in ihre Heimatorte ermöglicht werden.
  • Flüchtlinge, denen die Regierung Sri Lankas vorwirft, Kämpferinnen und Kämpfer der LTTE zu sein, müssen rechtsstaatliche Verfahren durchlaufen, bei denen Transparenz, ein Monitoring der UN und die Einhaltung der Menschenrechtsstandards gegeben sein müssen.
  • Die Bundesregierung muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft auf eine politische Lösung des schon seit 25 Jahren schwelenden Konflikts drängen. Vor allem die tamilische Minderheit muss in den Friedensprozess einbezogen werden. Ein gewisses Maß an Autonomie im Norden und Osten der Insel ist für eine nachhaltige Lösung des Konflikts dringend erforderlich.
  • Die Bundesregierung muss sich energisch dafür einsetzen, dass Zusagen der Entwicklungskooperation durch die Weltbank und die Asiatische Entwicklungsbank  - sofern sie nicht primär Zielen der humanitären Hilfe, Armutsüberwindung oder Konflikttransformation dienen - ausgesetzt sowie Zollpräferenzen der EU (GSP+) von der Einhaltung der Menschenrechte und der sozialen Rechte abhängig gemacht werden.

Der Bundesvorstand dankt Jeyaratnam Caniceus für die Unterstützung beim Erstellen der Eilresolution.

Eilbegründung: Die erneute Verschärfung des Konflikts ereignete sich erst nach Antragsschluss.

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