08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | Omid Nouripour u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: | vertagt von der BDK Dortmund |
Internationale Sicherheit ist keine Privatsache!
Die BDK möge beschließen:
Internationale Sicherheit ist keine Privatsache!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern,
1. dass die Sicherung des Gewaltmonopols des Staates und deren rechtsstaatliche Ausübung Leitgedanke aller weiteren Beratungen über den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen ist,
2. dass in Deutschland alle Fragen der Vereinbarkeit des Einsatzes privater Unternehmen für sicherheitsrelevante Aktivitäten mit dem Friedensauftrag des Grundgesetzes vorrangig geklärt werden müssen,
3. dass für den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen eindeutige menschen- und völkerrechtlich verbindliche Regeln formuliert werden sowie eine umfassende staatliche Kontrolle sichergestellt wird,
4. dass die Staaten sich nicht immer weiter aus Sicherheitsbereichen zurückziehen, in denen dann private Sicherheitsunternehmen immer mehr Aufgaben übernehmen,
5. dass beim Engagement privater Unternehmen im Sicherheitsbereich im Ausland Einsätze ausgeschlossen sind, die den Charakter eines Militäreinsatzes zeigen,
6. dass von deutschen Firmen im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen genauso unter die Restriktionen des Außenwirtschaftsgesetzes fallen wie die Rüstungsexporte,
7. dass die Rechtsstellung privater Sicherheitsunternehmen auf nationaler Ebene gesetzlich geklärt und die Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass strafrechtlich relevante Vorfälle schnell und umfassend verfolgt werden können, anstatt sich auf freiwillige Verhaltenskodizes zu verlassen,
8. dass entwicklungspolitische Aspekte zentral in die Bewertung des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen im Ausland einfließen,
9. dass auf EU-Ebene die Bedingungen des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen gemäß den hier formulierten Forderungen geklärt werden,
10. dass auf UN-Ebene ein Lizenzierungsverfahren für private Sicherheitsunternehmen angestrebt wird, das Transparenz sowie einheitliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten schafft.
Begründung:
Im September 2007 erschossen Mitarbeiter der US-Firma „Blackwater“, die von US-Behörden mit dem Schutz von Diplomatinnen und Diplomaten und anderen US-Offiziellen im Irak beauftragt waren, in der irakischen Hauptstadt Bagdad 17 Zivilistinnen und Zivilisten. Sie lösten damit den sogenannten „Blackwater-Skandal“ aus. Erst Anfang Dezember 2008 erhob ein US-Gericht Anklage gegen fünf Mitarbeiter der Firma wegen Totschlags, versuchten Totschlags und Verstoßes gegen Waffengesetze, da sie das Feuer gegen unbewaffnete Zivilistinnen und Zivilisten eröffnet hatten. Erst kurz nach der Tötung der irakischen Zivilistinnen und Zivilisten verabschiedete der US-Kongress Anfang Oktober 2007 eine Regelung, nach der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Privatunternehmen, die im Auftrag der US-Regierung operieren, der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Bis dahin operierten private Unternehmen im rechtsfreien Raum. Außerdem galt für Beschäftigte der US-Regierung Immunität gegenüber irakischen Gerichten.
Im April 2008 wurde außerdem bekannt, dass im Auftrag der deutschen Firma BDB Protection GmbH deutsche Polizisten in Libyen als private Sicherheitsausbilder auftraten. Dies hat die Aktivitäten privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland ebenfalls in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Schließlich bestätigte die Bundesregierung im Juni 2008, dass zwei private Dienstleistungsunternehmen im von den USA zur Koordinierung des Anti-Terror-Kampfes in Afrika eingerichteten Regionalkommando „AFRICOM“ in Stuttgart ohne geklärten Rechtsstatus eingesetzt wurden.
Der Einfluss privater Sicherheitsunternehmen nimmt bei internationalen Friedens- und Kriseneinsätzen immer mehr zu. Nach dem Ende des Kalten Krieges entstand ein neuer Markt für private Sicherheitsdienstleistungen mit unerwartet hohen Wachstumsraten. Laut einer Studie des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI von September 2008 schloss das US-Verteidigungsministerium im Jahr 2006 Verträge mit privaten Unternehmen in Höhe einer Summe von 113,4 Milliarden US-Dollar für sogenannte „other services“ neben Rüstung und Forschung ab. In Großbritannien betrugen die Ausgaben für „defence support services“ im Jahr 2005 geschätzte 4 Milliarden Pfund (7,3 Milliarden US-Dollar). Für Deutschland ermittelte SIPRI eine Summe von geschätzten 1,7 Milliarden Euro (2,1 Milliarden US-Dollar) pro Jahr. Nach Angaben der Europäischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency – EDA) gaben die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2006 14,1 Milliarden Euro (17,5 Milliarden US-Dollar) für das „Outsourcing“ von Dienstleistungen aus.
Die Bundesrepublik Deutschland hat im September 2008 gemeinsam mit sechzehn anderen Staaten und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) das „Montreux-Dokument“ unterzeichnet, das Regeln für den Einsatz von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen festschreibt. Dies kann jedoch nur ein Anfang sein, um die Umsetzung von Menschenrechten und Völkerrecht auch für private Sicherheitsdienstleister verbindlich zu machen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben Mitte November 2008 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Anspruch „nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen kontrollieren“ zu wollen. Zu Recht haben die Koalitionsfraktionen diesen Antrag Anfang Dezember von der Tagesordnung des Bundestages selbst abgesetzt, da er in wesentlichen Fragen zu kurz greift. So wird die Frage einer zu erwartenden Ausheblung des staatlichen Gewaltmonopols weitgehend ausgeblendet. Dies ist unverantwortlich, zumal die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols eines der zentralen Ziele von Demokratien und einer auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichteten internationalen Ordnung ist.
AntragsstellerInnen:
Omid Nouripour (KV Frankfurt am Main), Volker Beck (KV Köln), Sonja Grigat (KV Pankow), Felix Pahl (KV Pankow), Rainder Steenblock (KV Pinneberg), Jürgen Frömmrich (KV Waldeck-Frankenberg), Andrea Graf (KV Groß-Gerau), Klaus Tandler (KV Bergstraße), Mürvet Öztürk (KV Lahn-Dill), Michael Hack (KV Wetterau), Sarah Weckemann (KV Frankfurt am Main), Daniel Mouratidis (KV Rems-Murr), Melanie Schnatsmeyer (KV Göttingen), Peyman Pakzad (KV Stuttgart), Kordula Schulz-Asche (KV Main-Taunus), Daniel Mack (KV Main-Kinzig), Angela Dorn (KV Marburg-Biedenkopf), Matthias Münz (KV Limburg-Weilburg), Priska Hinz (KV Lahn-Dill), Manuel Sarrazin (KV Hamburg-Harburg) u.a.