08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | Thomas Poreski u.a. |
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| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu BTW-M-01
In Zeile 87 "einkommensorientierte Kindergrundsicherung" ersetzen durch "bedingungslose Kindergrundsicherung".
Begründung:
Es entspricht der Beschlusslage von Nürnberg, dass wir eine bedingungslose Kindergrundsicherung anstreben. Und nicht eine bedarfsgeprüfte, wie im Text des Programmentwurfs. Die von Ekin Deligöz formulierte Kindergrundsicherung (Alternative B) finden wir dennoch gut. Sie ist bis zu einer Höhe von 281 Euro bedingungslos und damit nichts anderes als ein Kindergrundeinkommen oder als das schon heute bedingungslos gezahlte Kindergeld. Allerdings soll in diesem Modell eine Kindergrundsicherung in Höhe von 330 Euro ausgezahlt werden, die durch Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz um maximal 49 Euro, auf 281 Euro, reduziert wird. Der Unterschied beim finanziellen Aufwand zwischen Ekins „einkommensorientierter Kindergrundsicherung“ und einer „bedingungslosen Kindergrundsicherung“ beträgt also lediglich 49 Euro. Diese teilweise Besteuerung mindert die Kosten der Kindergrundsicherung aber kaum.
Wir halten eine bedingungslose Kindergrundsicherung, die nicht besteuert wird, für eine einfachere, sinnvollere und gerechtere Lösung:
Die Besteuerung der Kindergrundsicherung kann den Finanzierungsbedarf (laut einem für die grüne Bundestagsfraktion vom IAB erstellten Gutachten) lediglich um 1 Mrd. Euro mindern. Hinzu kommt, dass viele Mittelschichtfamilien - wegen der realen Unterschiede zwischen theoretischem und realem Steuersatz - unter dem Strich weniger für ihr Kind erhalten als SpitzenverdienerInnen, die ihren realen Steuersatz legal und „kreativ“ drücken können.
Wir sind der Auffassung, dass eine „bedingungslose Kindergrundsicherung in Höhe von 330 Euro für alle Kinder“ in der Öffentlichkeit pointierter und klarer vermittelt werden kann. Wenn wir ein einfaches und gerechtes Modell vertreten, anstatt eine Variante, die mit einem stark erhöhten Erklärungsaufwand verbunden ist, können wir unser sozial- und familienpolitisches Profil besser stärken.
Antragsteller/innen:
Thomas Poreski (KV Reutlingen), Prof. Michael Opielka (KV Bonn), Manuel Emmler (KV Berlin-Mitte), Dr. Frank Geraets (KV Berlin Pankow), Stefan Ziller (KV Berlin Marzahn-Hellersdorf), Lisa Paus (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Dietmar Lingemann (KV Friedrihshain-Kreuzberg), Uwe Fröhlich (KV Potsdam), Christoph Kung (KV München), Jörg Welke (KV Berlin Pankow), Hubertus Volmer (KV Oberhavel), Frank Peters (KV Bad Dürkheim), Sabine Brunke-Reubold (KV Lüneburg), Annette Schwarzenau (KV Berlin Tempelhof-Schöneberg), Rudi Frey, (KV Berlin Friedrichshain-Kreuzberg), Daniel Eichler (KV Main-Taunus), Heidrun Schmitt-Martens (KV Berlin Pankow) Theresa Theune (KV Berlin Pankow) Cornelius Bechtler (KV Berlin Pankow), Paul Schmidt (KV Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf)