08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | KV Neu-Ulm |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 02.04.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-Sch-01
Seite 75 Zeile 19 „Kindergartenplätze“ ersetzen durch „Kinderbetreuungsplätze“
Begründung
Unter der Bezeichnung „Kindergarten“ werden in der Regel Kindertageseinrichtungen für Kinder zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum sechsten Lebensjahr verstanden. Auch wenn in der alten Formulierung von Kindern ab einem Jahr die Rede ist, ist es an dieser Stelle besser, allgemein von Kinderbetreuungsplätzen zu sprechen. So sind auch z.B. Tagesmütter mit eingeschlossen.