08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | KV Potsdam |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 22.04.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-D-01
Zeile 86
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge nach „unter Strafe stellen.“ hinzufügen:
„Deutschland muss endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren.“
Begründung
Es ist skandalös, dass bereits 131 Staaten diese Konvention ratifizierten, es in Deutschland aber unmöglich ist, den entsprechenden Strafrechtsparagraphen zur Abgeordnetenbestechung so zu verändern, dass er internationalen Standards entspricht. Das bisher in §108e StGB geregelte Verbot des Stimmenkaufs und -verkaufs gilt ausschließlich für Abstimmungen im Plenum. Nach der Konvention muss jedoch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden. Dieser Zusatz ist eine nötige und wichtige Präzisierung.