08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | KV Hamburg-Altona |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 14.04.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-WE-01
Seite 72, Zeile 163 wird nach „weder wegen wirtschaftlicher“ eingefügt:
", politischer noch religiöser Interessen“
Begründung:
Menschenrechte können nicht nur durch wirtschaftliche und politische Interessen eingeschränkt werden, sondern sind ebenfalls durch religiöse Interessen bedroht.
Durch diese kleine Ergänzung wird die Aussage im Wahlprogramm umfassender.
Im Europawahlprogramm wird auf die Beschneidung der Menschenrechte durch religiöse Motive explizit eingegangen, dies muss hier nicht so ausführlich geschehen, sollte zumindest jedoch an dieser Stelle Beachtung finden.