08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | BAG Lesbenpolitik |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 07.03.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-M-01
S. 39 im Abschnitt „Für ein neues Miteinander“ in Zeile 129 nach „.... Bündnis von Jung und Alt.“ einfügen:
„Der Solidaritätsvertrag verfolgt eine ähnliche Zielsetzung wie der Familienvertrag, indem er die Möglichkeit schafft, Rechte und Pflichten gemeinsamen Lebens rechtskräftig vereinbaren zu können, er setzt aber nicht das Vorhandensein von Kindern voraus. Auch Formen des Zusammenlebens ohne Kinder – bspw. in Mehrgenerationenhäusern – werden damit in bestimmten Bereichen unter den Schutz des Staates gestellt. Aspekte eines Solidaritätsvertrags könnten sich bspw. auf folgende rechtliche Bereiche beziehen: Unterhaltsrecht, Erbschaftsrecht und angehörigenrechtliche Stellung in weiteren Rechtsbereichen. Diese Vereinbarungen sollen im Steuerrecht dann auch angemessen berücksichtigt werden.