30. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
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V-05Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Friedrichshain-Kreuzberg
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 07.04.2009

Für ein zeitgemäßes und sozial gerechtes Wohnungs-Mietrecht

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag sowie in den Landtagen werden aufgefordert, umgehend Initiativen für ein zeitgemäßes gerechtes Mietrecht sowie entsprechende Mietpolitik wie folgt einzubringen:

1) Bei Neuvermietungen darf eine (ggf. erhöhte) Miete nur bis zum Mittelwert des jeweiligen Mietspiegels gefordert werden, um bisherige erhebliche Mietpreissprünge anläßlich Mieterwechseln zu vermeiden.

 2) Die Kappungsgrenze für reguläre Mieterhöhungen soll innerhalb von 3 Jahren nicht bis zu plus 20% betragen dürfen (§ 558 Abs. 3 BGB), sondern nur bis zur addierten durchschnittlichen Inflationsrate dieser Jahre (also z.B. für 2006/7/8 etwa 6,5%).

3) Bei Modernisierungen soll die Miete gemäß § 559 BGB um jährlich 11%  nur der real aufgewendeten Kosten 9 Jahre lang statt dauerhaft erhöht werden dürfen, dies aber nur bis zu einer Kappungsgrenze bis 10% über der vorherigen Nettokaltmiete.

Begründung. Letzteres sah schon 1974 ein Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung vor (BT-Drs. 7/2011, Begr. S. 12), worauf schließlich verzichtet wurde in der Erwartung, ein Verzicht hierauf werde Hauseigentümer nennenswert zu Wärmedämmung u.a. ökologischer Sanierungen veranlassen. Diese Erwartung erfüllte sich aber nicht. § 559 BGB hätte daher bereits mit der Mietrechtsnovelle 2001 ersatzlos gestrichen werden sollen (Staudinger-Emmerich, Neubearbeitung 2006, § 559 BGB RN 3 mwN; NZM 2001, 563), zumal die von der Vorschrift ausgehenden Anreize zur Wohnungsmodernisierung als denkbar gering eingeschätzt werden (Emmerich aaO.; Sternel NZM 2001, 1058)

4) Durch Änderung des Baugesetzbuchs (§§ 142 ff ) sollen wieder Mietpreisobergrenzen in Sanierungsgebieten zugelassen werden zum Schutz vor dortiger Verdrängung finanziell schwächer gestellter Mieter (‚Gentrification’) .

Begründung: Dies entsprach früherer Berliner Praxis (zunächst bestätigt durch Urteil des VG Berlin vom 18.7.2002, Gz. 13 A 424.01). Doch das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 26.5.2006 (auf die Revision des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hin gegen ein Urteil des OVG Berlin vom 30.1.2004, NZM 2004, 750), dass im Rahmen der Stadterneuerung zwar soziale Ziele verfolgt werden dürfen, diese sich aber dem Ziel der baulichen Erneuerung unterzuordnen seien und folglich Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten nach geltender Rechtslage unzulässig seien.

5) Aus den gleichen Gründen soll in Milieuschutzgebieten v.a. „zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 4 BauGB eine Festlegung von Mietobergrenzen ermöglicht werden bei einer maximalen Mietbelastung von 25% des durchschnittlichen Haushaltseinkommens .

6) Gegen Leerstand von Sozialwohnungen und Entmischung von Wohngebieten sollen im Sozialen Wohnungsbau

a) Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen generell geltend und niedrig angesetzt werden;

b) solche Wohnungen umgehend in das Vergleichsmietensystem überführt werden, deren  Mieten rechnerisch bereits über dem Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bewohner, die solche Miete nicht aufbringen können, sollen gezielte staatliche Zuwendungen erhalten.

Begründung allgemein:

Bundesweit sind vor allem in Städten und Ballungszentren MieterInnen durch teils rasante Steigerungen von Grundmieten und Nebenkosten großem Vertreibungsdruck ausgesetzt. Solche Entmischung gewachsener Bevölkerungsstrukturen verursacht viele Folgeprobleme, u.a. eine Konzentration finanziell schwächer gestellter und teils sozial benachteiligter MieterInnen in bestimmten Gegenden.

Beispiel Berlin: Die Anzahl der Haushalte hat sich in den Jahren 2006 und 2007 um fast 43.000 erhöht, die Anzahl der Wohnungen jedoch um weniger als 10.000. In Berlin wird lediglich 83 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens in Deutschland erzielt. Stadtweit stiegen jedoch 2008 die Angebotsmieten um 6% gegenüber 2007.

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