30. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
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V-12Verschiedenes
Antragsteller/innen:Marco Mantovanelli u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Obligatorische Gewinnbeteiligung für ArbeitnehmerInnen

Die BDK in Berlin möge beschließen:

Wir treten dafür ein, dass für Unternehmen mit Betriebsstätten in Deutschland eine obligatorische Gewinnbeteiligung für die bei  Ihnen beschäftigten ArbeitnehmerInnen eingeführt wird. 

Diese soll dann wirksam werden,  wenn das Unternehmen eine Umsatzrenditeschwelle von beispielsweise 10 Prozent überschreitet.  Alle ausgeschütteten Gewinne, die darüber hinaus anfallen werden zur Hälfte an die Belegschaft und zur Hälfte an die EigentümerInnen ausgeschüttet.

Mit dieser Gewinnbeteiligung sollen übertriebene Renditeerwartungen der EigentümerInnen, die ein nachhaltiges und stabiles Wachstum des Unternehmens gefährden können gedämpft werden und zugleich die Partizipation der Belegschaften an dem Erfolg Ihres Unternehmens gewährleistet werden. Die Ausschüttung der Gewinnbeteiligung an die Belegschaften kann auch in Form von Anteilsscheinen an dem Unternehmen erfolgen.

Begründung:

Ein Grund für die gegenwärtige Finanzkrise ist die Philosophie, kurzfristige Spitzenrenditen zu erzielen, oft auf Kosten einer langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung. Renditeerwartungen von 25 Prozent und mehr, haben dazu geführt, das um des kurzfristigen Erfolges willen und um eine hohe Vergütung  durch die damit verbundenen Kurssteigerungen der Aktien des Unternehmens zu erzielen, große Risiken eingegangen wurden, die auf lange Sicht sogar die Existenz des Unternehmens gefährden konnten.

Daher ist es sinnvoll exzessiven Renditevorstellungen, eine natürliche Bremse entgegenzusetzen die ab einer festen Rendite alle weiteren Gewinnzuwächse der EigentümerInnen vermindert. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass die Belegschaften an einem von Ihnen erarbeiteten überdurchschnittlichen Geschäftserfolg automatisch beteiligt werden.

Dem unternehmerischen Risiko der EigentümerInnen wird dadurch Rechnung getragen, dass der Gewinn unterhalb der Renditeschwelle vollständig in EigentümerInnenhand verbleibt.

AntragstellerInnen: Marco Mantovanelli, KV Gütersloh; Marianne Dreckmann, KV Gütersloh; Wolfgang Spichale, KV Gütersloh; Irene Mihalic, KV Gelsenkirchen; Thomas Reimeier, KV Lippe; Margret Spönemann, KV Minden-Lübbecke; Maik Babenhauserheide, KVHerford; Matthias Schneider, KVDuisburg; Samuel Raz, KVDachau; Claus Tropberger, KV Gütersloh; Gerd Walter, KV Gütersloh; Petra Arndt, KV Lippe; Frank Winter, KV Gütersloh; Wolfgang Böhm, KV Gütersloh; Ulrike Rosenthal, KV Gütersloh; Marion Brems, KV Gütersloh; Andreas Brems, KV Gütersloh; Martin Sellenschütter, KV Gütersloh; Jens Hesse, KV Gütersloh; Bruno Hartmann, KV Gütersloh u.a.

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