08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | Bernd Pfitzner u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: |
30 Milliarden – Zinslose Darlehen für Kommunen
Konjunktur ankurbeln, energetisch sanieren, Klima schützen
Antragstext:
Die Bundesregierung fördert im Konjunkturpaket 2 die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden. Doch viele Kommunen kommen nicht in den Genuss dieser Förderung, da zum einen dem Zuschuss des Bundes von 10 Milliarden Euro ein zu großer Investitionsbedarf gegenübersteht. Zum anderen können viele Kommunen den geforderten Eigenanteil nicht aufbringen, da sie in einer wirtschaftlich schlechten Lage sind und deshalb Zinsen für zusätzliche Kredite im Haushalt nicht bereitstellen können. Die Tilgung eines zinslosen Kredites allerdings kann bei entsprechender Laufzeit des Darlehens aus der Einsparung der Energiekosten getragen werden – auch wenn ein betriebswirtschaftliches Risiko über die Unsicherheit der Energiepreisentwicklung naturgemäß bleibt. Voraussetzung ist natürlich, dass eine solide Kosten/Nutzen Rechnung für energetische Maßnahmen vorliegt.
Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung deshalb auf
- Den Kommunen Darlehen in Höhe von 30 Milliarden zur Verfügung zu stellen.
- die Darlehen zinslos nach Effizienzlisten für Maßnahmen in 2009 und 2010 zu verge- ben, die spätestens in 2011 abgeschlossen sind.
- zwingend eine Übersicht für alle öffentlichen Gebäude der Kommunen im Hinblick auf den energetischen Zustand und Aufwand zur energetischen Sanierung im Sinne eines Kosten/Nutzen-Vergleiches zu verlangen und daraus die Priorität der Sanierungsmaß- nahmen abzuleiten.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN soll dazu einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbringen.
Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollen darauf hinwirken, dass die Landesregierungen im Rahmen der kommunalen Aufsicht dafür Sorge tragen, dass alle Städte, Landkreise und Kommunen Gebäude – sofern noch nicht geschehen - eine Kosten/Nutzen Analyse zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude vornehmen und entsprechende Anträge zur energetischen Sanierung auch finanzschwacher Kommunen genehmigt werden.
Begründung:
Die Konjunkturpakete der Bundesregierung sind in der Wirkung unzureichend und vor allem nicht nachhaltig
Mit ihrem ersten Konjunkturpaket hat die Bundesregierung ihre Konzeptlosigkeit bei der Bekämpfung der Rezession erkennen lassen. Auch die Maßnahmen des Konjunkturpaketes 2 zeichnen sich vor allem durch eines aus: Teuere Maßnahmen mit ungesicherten Ergebnissen. Mit der Abwrackprämie wird ein kurzfristiger Konjunktureffekt bei der Automobilindustrie teuer erkauft.
Die Befreiung von der KFZ-Steuer beim Kauf eines Neuwagens ist oder pauschale Steuersenkungen sind ökonomisch wie ökologisch äußerst fragwürdige Steuergeschenke. Diese Vorschläge haben folgende gravierende Nachteile:
- das Geld kommt nicht unmittelbar der Wirtschaft zugute (wird evtl. gespart),
- es kommt nur einem Teil der Menschen zugute (in erster Linie Besser- und Großverdiener)
- der Erfolg einer solchen Maßnahme ist unbestimmt.
- Vielfach entsteht keine nachhaltige Wirkung, vielmehr wird nur kurzfristig ein Konsumanreiz gegeben.
Die Zeche werden unsere Kinder zahlen, denen wir unsere Schulden hinterlassen
Nachhaltige Investitionen statt Steuergeschenke
Statt teure Steuergeschenke zu verteilen, sollten Bund, Länder und Kommunen endlich ihre Hausaufgaben im Bereich energetischer Gebäudesanierung machen. Diese Investitionen sind mit Blick auf stetig steigende Energiekosten ökonomisch sinnvoll, in Hinblick auf den Klimawandel ökologisch zwingend notwendig und unmittelbar Beschäftigungswirksam und damit geeignet, Arbeitsplatzverlusten in anderen „alten“ Branchen entgegenzuwirken.
Kommunale Investitionen ermöglichen
Die Bundesregierung hat schon ein CO2-Sanierungsprogramm mit zinsgünstigen Krediten aufgelegt, doch das reicht bei weiten nicht aus. Viele Kommunen sind in einer wirtschaftlich schlechten Lage und können deshalb Zinsen für zusätzliche Kredite im Haushalt nicht bereitstellen. Obwohl eine solche Investition ökonomisch rentabel ist (vom ökologischen Nutzen ganz zu schweigen), handelt es sich bei der energetischen Gebäudesanierung, nach Kommunalrecht, nicht um eine Investition von kostenrechnenden Einrichtungen, die allein im Haushalt von den sonstige Kreditaufnahmen abgegrenzt werden können. Kreditaufnahmen für rentierliche Investitionen können somit nicht von allgemeinen Kreditaufnahmen abgegrenzt werden. Damit kommt eine solche Finanzierung für viele Kommunen nicht in Frage. Die Tilgung eines zinslosen Kredites allerdings kann bei entsprechender Laufzeit des Darlehens aus der Einsparung der Energiekosten getragen werden – auch wenn ein betriebswirtschaftliches Risiko über die Unsicherheit der Energiepreisentwicklung naturgemäß bleibt. Voraussetzung ist natürlich, dass eine solide Kosten/Nutzen Rechnung für energetische Maßnahmen vorliegt.
Regionale Wirtschaftsförderung dank kommunaler Aufträge
Kommunale (Bau-)Aufträge, insbesondere solche, die nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen (unter 2,5 Mio. EUR), erhalten in der Regel lokale Handwerker und mittelständischen Unternehmen. Mit einem entsprechenden Investitionsprogramm stärkt man somit unmittelbar die regionale Wirtschaft. Im Spiegel vom 1.12.2008 wird aus einer unveröffentlichten Studie für das Bundesumweltministerium zitiert. Danach würden weitere 500.000 neue Arbeitsplätze entstehen wenn Regierung und Wirtschaft ernsthaft eine CO2 Reduktion von 40 Prozent gegenüber 1990 ansteuern. Mit dem im Antrag genannten Volumen von 30 Mrd. Euro können rund 200.000 Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
150.000 kommunale Gebäude sind sanierungsbedürftig
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, Kredite für energetische Gebäudesanierung zinslos zur Verfügung zu stellen. Bei einer Darlehenslaufzeit von 15 Jahren liegt der Tilgungsbetrag bei unter 7 % der Investitionssumme. Bei dem zu erwartenden Energiekostenanstieg einerseits und dem im Durchschnitt schlechten energetischen Zustand vieler öffentlicher Gebäude mit einem spezifischen Energieverbrauch von zum Teil deutlich über 20 Liter pro Quadratmeter Öläquivalent steht die ökonomische Rentabilität einer solchen Maßnahme für eine Kommune außer Frage.
Geringe Kosten – große nachhaltige Wirkung
Für die Bereitstellung dieser Mittel wird der Bund sich Geld auf dem Kapitalmarkt beschaffen müssen. Mit einem (realistisch anzunehmenden) Zinssatz von 5 % entsteht für den Bund eine Zinsbelastung von 1,5 Milliarden EUR im ersten Jahr. Dafür kann die Bundesregierung aber Investitionen in Höhe von 30 Milliarden EUR anstoßen. Und sie wirkt einer höheren Arbeitslosigkeit entgegen mit entsprechender Auswirkung auf geringere Kosten für Arbeitslosigkeit und erhöhten Einnahmen aus Einkommen- und Gewerbesteuer. Durch die Tilgungen der Kommunen, sinken die Zinsen jährlich. Bis die Kommunen ihren Kredit beim Bund in 15 Jahren vollständig getilgt haben, belaufen sich die Zinsen auf ca. 12 Milliarden EUR. Damit ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Zinsbelastung von ca. 800 Millionen EUR im Jahr. Im Vergleich mit dem nachhaltigen Nutzen für die Kommune ein geringer Betrag. Werden die Arbeitsplatzeffekte berücksichtigt, kann mit einem positiven Saldo gerechnet werden.
Viele Experten empfehlen diese Maßnahme, da sie wie kaum eine andere in der jetzigen Situation geeignet ist, der erwarteten Rezession entgegenzuwirken, denn sie beinhaltet:
- gezielte Wirtschaftsförderung von KMU’s,
- nachhaltige Investition statt unbestimmter Konsumanregung,
- Umwelt- und Klimaschutz
Fazit
Die Überwindung der Krise der Finanzmärkte kann und muss als Chance begriffen werden, nachhaltige und zukunftsweisende Maßnahmen in Gang zu setzen. Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass die zusätzliche Verschuldung des Staates ausschließlich für Maßnahmen ausgegeben wird, die nicht zu einer zusätzlichen Be- sondern zu einer Entlastung zukünftiger Generationen führen. Damit scheiden Konsumgutscheine, eine pauschale Förderung der Autoindustrie oder eine pauschale Mehrwertsteuersenkung definitiv aus.
AntragstellerInnen: Bernd Pfitzner (KV Starnberg), Thomas Gambke (KV Landshut), Christine Kamm (KV Augsburg), Lutz Bräutigam (KV Erlangen-Land), Stefan Schmidt (KV Neumarkt Opf.), Ingeborg Hubert (KV Regensburg), Michael Hauck (KV Nürnberg), Klaus Becker (KV Aichach-Friedberg), Stephan Link (KV Würzburg-Stadt), Martin Heilig (KV Würzburg-Stadt), Hedi Rohrlack (KV Augsburg-Land), Friederike Pusicki (KV Aichach-Friedberg), Richard Zieglmeier (KV Kehlheim), Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Peter Walny (KV München), Stefan Haug (KV Rotttal-Inn), Dr. Thomas Keyßner (KV Stadt Landshut), Raziye Sarioglu (KV Stadt Landshut), Hermann Schoyerer (KV Freyung-Grafenau), Günter Sandmeyer (KV Landkreis Landshut) u.a.