08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | KV Memmingen |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 01.04.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-V-01
BTW-V-01 in Zeile 37 die Worte "und vorgeschobene Geschäftsgeheimnisse" durch die Worte "und ein Verbot der Glühlampe" ersetzen
Begründung
Die heutigen Energiesparlampen enthalten bedenkliche Mengen Schwermetalle. Für elektrosensitive Personen wäre ein Glühlampenverbot eine Katastrophe, da sie unter dem von Energiesparlampen ausgehenden Elektrosmog erheblich leiden. Doch auch die Gesundheit aller anderen ist durch Energiesparlampen bedroht: Das Energiesparlampenlicht enthält einen wesentlich erhöhten Blauanteil, welcher die Produktion des Schlaf- und Abwehrhormons Melatonin drosselt. Bei einem Anteil der häuslichen Beleuchtung von nur einem Prozent am Haushalts-Energieverbrauch ist der Energiespareffekt demgegenüber kein ausreichendes Argument. Experten sehen die Zukunft der Beleuchtung zudem in neuartigen LED-Leuchten, die derzeit mit Hochdruck erforscht werden. Es wäre ein Schildbürgerstreich, den Menschen erst schwermetallhaltige Elektrosmogschleudern aufzuzwingen, um diese kurz darauf doch wieder auszutauschen.