08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | KV Memmingen |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 01.04.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-U-01
BTW-U-01 ab Zeile 52 einfügen:
Für eine zukunftsfähige Mobilfunkpolitik
Die heutigen Mobilfunkgrenzwerte liegen millionenfach über den von der Baubiologie empfohlenen Richtwerten. Wir wollen einen Immissionshöchstwert von einem Mikrowatt pro Quadratmeter in Innenräumen anstelle der bisher gültigen 10 Millionen Mikrowatt einführen. Zudem wollen wir die Mobilfunkbetreiber zur gemeinsamen Netznutzung verpflichten. Eine flächendeckende kabelgebundene Grundversorgung mit Telefon, Breitband-Internet und Telefonzellen ist gesetzlich sicherzustellen. Wir wollen eine sendeleistungsabhängige Mobilfunksteuer einführen und die Möglichkeit schaffen, hochfrequenzfreie Gebiete als Lebensraum für elektrosensitive Personen auszuweisen. Wir fordern ein Verbot der Handy-Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.
Begründung
In Deutschland dürfen alle BürgerInnen elektromagnetischen Hochfrequenzen ausgesetzt werden, deren Leistungsflussdichte millionenfach über den von der Baubiologie empfohlenen Richtwerten liegt. Wer vor Strahlung geschützt sein will, muss auf eigene Kosten aufwändige Abschirmmaßnahmen durchführen. Viele vorgeschädigte Menschen fristen ein Leben auf der Flucht vor der Strahlung im Keller oder im Wald. Nach einer Erhebung des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Jahr 2006 reagieren fast fünf Millionen Bundesbürger mit Krankheitssymptomen auf hochfrequente Strahlung. Der unabhängigen internationalen Forschung ist seit den 1960er Jahren bekannt, dass Mikrowellen, wie sie beim Mobilfunk verwendet werden, für den Menschen schädlich sind. Diese Erkenntnisse wurden in Deutschland später jedoch ignoriert und es wurde die Behauptung aufgestellt, Gesundheitsschäden durch Mobilfunk seien „nicht bewiesen“. Es ist abzusehen, dass bei den heutigen Kindern aufgrund der Handynutzung eines Tages schwerste Schäden auftreten können, wenn nicht bald verantwortlich gegengesteuert wird. Die Schädigung betrifft auch die Tier- und Pflanzenwelt. Hochfrequenzbedingte Baumschäden sind offensichtlich; Insekten und andere Lebewesen verlieren durch Hochfrequenzbefeldung das Orientierungsvermögen.Sollten wir Regierungsverantwortung übernehmen, so werden wir dafür sorgen, dass die Bundesregierung endlich die alarmierenden Erkenntnisse der industrieunabhängigen Forschung zur Kenntnis nimmt.
Wir wollen die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiederherstellen und Menschen in ihrer Wohnung vor Zwangsbestrahlung schützen. Dazu wollen wir für Mobilfunk-Sendeanlagen einen rechtsverbindlichen Immissionshöchstwert von einem Mikrowatt pro Quadratmeter Leistungsflussdichte bei Spitzenwertmessung in Innenräumen einführen (Handys funktionieren noch bei 0,001 Mikrowatt pro Quadratmeter). Ein entsprechender Wert ist auch für nicht ortsfeste Anlagen wie DECT-Schnurlostelefone und WLAN-Geräte festzulegen.