30. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
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BTW-P-01-153Bundestagswahlprogramm Präambel
Antragsteller/innen:Reiner Daams u.a.
Gegenstand:Bundestagswahlprogramm
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu BTW-P-01

In Zeile 153 der Präambel wird das Wort „Garantierente“ ersetzt durch „Bürgerrente“

Begründung:

Mit dem Entwurf des Bundesvorstands zum Thema Rente wird zwar das Problem der Altersarmut völlig zu Recht problematisiert, doch die vorgeschlagene Garantierente wird die zukünftige Altersarmut nicht wirklich beseitigen können. Das hat mehrere Gründe:

1. kann eine Anhebung aller niedrigen Renten nicht alle Menschen erreichen, da nicht alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Zu den Nichtversicherten gehören aber beileibe nicht nur privilegierte Besserverdienende, sondern häufig auch z. B. Solo-Selbständige und Selbständige UnternehmerInnen, die z. T. bereits seit Jahrzehnten arbeiten, ohne die Möglichkeit zum Aufbau einer auskömmlichen Altersvorsorge zu haben. Diese in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen zu wollen, um ihnen im Alter zu helfen, klingt gut, löst aber aus mehreren Gründen das Problem nicht: Zum einen gibt es keinen Arbeitgeber – anders als z. B. bei versicherten Selbständigen KünstlerInnen in der Künstlersozialkasse – der die Arbeitgeberbeiträge bezahlen würde. Zum anderen haben viele dieser Menschen schon mehr als die Hälfte ihrer Berufsbiografie hinter sich gebracht, so dass diese trotz Aufstockung ihrer zukünftig zu erwerbender Anwartschaften am Ende ihres Arbeitslebens nicht einmal das Grundsicherungsniveau werden erreichen können. Wozu also morgen noch Mitglied in der Gesetzlichen Rentenversicherung werden?

2. ist der Vorschlag, Niedrigrenten auf 80 % der durchschnittlichen Renten aufzustocken, schon deshalb nicht ausreichend, Altersarmut wirksam zu bekämpfen, weil in den kommenden Jahren das durchschnittliche Leistungsniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung deutlich sinken wird. Mit dem angestrebten Niveau ist aber ein Leben jenseits von Armut insbesondere in vielen Großstädten Deutschlands schon heute nicht erreichbar.

3. werden mit der als Alternative 1 zur Abstimmung gestellten Variante die für die Aufstockung der Niedrigrenten erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel voll auf die kommende Generation verschoben, da auf eine Umverteilung innerhalb der heutigen erwerbstätigen Generation der um 1960 geborenen vollständig verzichtet wird. Mit den hier vorgeschlagenen Aufstockungen werden aus Sicht zukünftiger Generationen die Entlastungen durch die Reformen der vergangenen Jahre, an denen auch Bündnis 90/Die Grünen aktiv beteiligt waren, weitgehend rückgängig gemacht. Damit wird die zukünftig zahlenmäßig deutlich geringere Generation insgesamt übermäßig belastet. Diese Alternative wird also den vorher selbst formulierten Prinzipien des Neuen Gesellschaftsvertrags in keiner Weise gerecht.

4. erhebt die Alternative 2 dagegen zwar den richtigen Anspruch, mit der Einbeziehung aller BürgerInnen in das staatliche Altersvorsorgesystem die Gutverdienenden auch innerhalb der heutigen Erwerbstätigen zur Finanzierung heranzuziehen. Dies soll erreicht werden, indem höheren Einzahlungen nicht im gleichen Maße höhere Ansprüche gegenüber stehen. Hier wird jedoch übersehen, dass dieser Vorschlag, die Leistungsäquivalenz in der Gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich nur in relativ geringem Umfang möglich sein wird. Um den mit der hier vorgestellten Alternative angestrebten Umfang der Umverteilung zu erreichen, müsste im bestehenden Versicherungssystem die Verfassung geändert werden. Dafür wird es angesichts der mangelnden Zukunftsfähigkeit des Versicherungsprinzips in Zeiten umwälzender demografischer Veränderungen absehbar keine gesellschaftlichen und parlamentarischen Mehrheiten geben können.

Mit der vorgeschlagenen Bürgerrente, das man in seiner finalen Ausprägung auch als Grundeinkommen im Alter verstehen kann, wird dagegen ein realisierbarer und finanzierbarer Weg aufgezeigt, der zukünftige Altersarmut radikal beseitigt, und wie es ihn beispielsweise in den Niederlanden schon seit Jahrzehnten gibt. Das Niveau 50 % über dem sogenannten sächlichen Existenzminimum bedeutete aktuell eine Bürgerrente in Höhe von rund 960 Euro. Angesichts der Tatsache, dass bei der Berechnung des sächlichen Existenzminimums das sog. Lohnabstandsgebot eine zentrale Rolle spielt, welches beim Alterseinkommen wiederum völlig irrelevant ist, muss und kann das Niveau deutlich höher liegen, da nur so Armut wirklich wirksam vermieden werden kann.

Das entscheidende Argument für einen grundsätzlichen Systemwechsel zu einer Bürgerrente ist aber, dass hier – anders als in der Logik der beitragsfinanzierten Versicherung - das Prinzip der Leistungsäquivalenz von vorne herein keine Rolle spielen kann. Hier gilt – wie immer in steuerfinanzierten Systemen - das Solidarprinzip: Der Stärkere trägt mehr und unterstützt so den Schwächeren. Und das gilt dann nicht nur für zukünftige Generationen, sondern eben auch für die Gutverdienenden, die in den kommenden Jahren ohne diesen Systemwechsel durch hohe Beitragszahlungen weitere hohe eigentumsrechtlich geschützte Leistungsansprüche erwerben würden, die bei der Bekämpfung von Altersarmut dann materiell fehlen würden. Es geht um Umverteilung von Oben nach Unten in allen Generationen. Der Systemwechsel zur Bürgerrente ist damit in Wahrheit erst die Einführung einer solidarischen Altersversorgung in Deutschland und der längst überfällige Abschied vom konservativ patriarchalischen Sozialstaatsmodell bismarckscher Prägung.

AntragstellerInnen: Reiner Daams, KV Solingen; Kerstin Müller, MdB, KV Köln; Matthias Gauger, KV Würzburg-Stadt; Rainer Lagemann, KV Steinfurt ; Matthias Schmitz-Brauer, KV Gelsenkirchen; Katja Dörner, KV Bonn; Lars Brücher, KV Hamburg-Altona; Marcel Simon, KV Wuppertal; Verena Gabriel, KV Wuppertal ; Almut Marczinski, KV Solingen; Achim Joest, KV Bonn; Hermann Ott, KV Wuppertal ; Christian A. Möller, KV Koblenz; Ursula Sowa, KV Bamberg; Friedrich Foerster, KV Kleve; Sven Lehmann, KV Köln; Samuel Olbermann, KV Düsseldorf; Martin Heyer, KV Bonn; Christian Trützler, KV Bonn; Claudia Laux, KV Ahrweiler u.a.

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