30. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
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BTW-U-01-047-3Bundestagswahlprogramm Umwelt
Antragsteller/innen:KV Frankfurt/Main
Gegenstand:Bundestagswahlprogramm
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 24.03.2009

Änderungsantrag zu BTW-U-01

In Zeile 47 wird nach „…Flüsterasphalt auf Straßen.“der Satz eingefügt:

„Autobahnen und Bundesstraßen ohne ausreichende Lärmschutzvorrichtungen nach heutigen Standards müssen vom Bund nachgerüstet werden.“ 

Begründung:

Der Ausbau der A661 in Frankfurt am Main nach 30-Jahre-altem Planungsrecht erfolgt ohne ausreichenden Lärmschutz, da gültige Grenzwerte aufgrund des Alters der Planfeststellung  nicht eingehalten werden müssen. Weite Streckenabschnitte in Altbeständen an den Autobahnen im Frankfurter Stadtgebiet (A3, A5, A66 etc...) verfügen ebenfalls über keine, oder nur unzureichende Lärmschutzbauwerke, obwohl diese Autobahnen zum Teil nur wenige Meter bis an Wohn- und innerstädtische Naherholungsgebiete heranreichen. Der Bund muss verpflichtet werden, für die ihm obliegenden Straßen auch die Gesundheitsrisiken, die durch Lärmbelastungen ausgehen, zu minimieren. Dies kann nicht nur für Neubauten gelten, sondern muss für alle Straßen zur Anwendung kommen.

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