08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
| Antragsteller/innen: | BAG ChristInnen |
|---|---|
| Gegenstand: | Bundestagswahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 14.03.2009 |
Änderungsantrag zu BTW-W-01
Aufgrund eines Beschlusses der BAG ChristInnen vom 14. 3. 09 bitten wir im Teil „Anders Wirtschaften“ des Bundestagswahlprogramms (BTW-W) Folgendes zu ändern:
Z. 140 f.: Der Satzteil „oder unter bestimmten Bedingungen von privater Seite bereitstellen lassen“ ist durch folgende Formulierung zu ersetzen: Diese Güter dürfen nicht Gegenstand freien wirtschaftlichen Wettbewerbs werden, sondern müssen so weit in der Verantwortung der öffentlichen Hand verbleiben, dass eine Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem persönlichen Leistungsvermögen gewährleistet bleibt
Begründung:
Die Daseinsvorsorge obliegt den Kommunen. Insbesondere beim Wasser gilt, wie im Grundsatzprogramm zurecht festgehalten: „So darf das Recht auf ausreichende Ernährung, auf gesundes Wasser und intakte Umweltbedingungen nirgends und nie der Logik des wirtschaftlichen Gewinns untergeordnet werden“ (GP,S.146) Selbst wenn im Einzelfall durch Teilnahme am wirtschaftlichen Wettbewerb eine für den Bürger und die Bürgerin günstigere Gebührengestaltung möglich wird, darf eine Teilprivatisierung bzw. eigenbetriebliche Lösung nicht dazu führen, dass der Staat sich seiner Verantwortung auf Versorgung aller BürgerInnen begibt.