PM Nr.009/09 vom 29.01.2009

Rechtsschutz bei Atommüll-Transporten gestärkt

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Anwendbarkeit des Atomrechts zum Schutz der Bürger erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Rebecca Harms, Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Europawahl:

"Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Damit gibt das Gericht endlich den Anwohnerinnen und Anwohnern an der Strecke der Atommülltransporte Recht, die sich seit Jahren vergeblich gegen die Transporte zur Wehr setzen. Wieder einmal zeigt sich: Die Atommülltransporte durch das Wendland werden unter Missachtung der Grundrechte der Bevölkerung durchgeführt.

Das Urteil ist eine große Niederlage für das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das großspurig die Klage als unzulässig abgetan hatte. Seit heute ist klar: Das Atomrecht kann und muss auch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger angewendet werden können.

Wir erwarten und unterstützen neue Klagen der Bewohnerinnen und Bewohner der Castor-Transportstrecke gegen die gefährlichen Transporte."


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