30. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
08. - 10. Mai 2009, Berlin, Velodrom
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V-01Verschiedenes
Antragsteller/innen:Omid Nouripour u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:vertagt von der BDK Dortmund

Internationale Sicherheit ist keine Privatsache!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern,

  1. dass die Sicherung des Gewaltmonopols des Staates und deren rechtsstaatliche Ausübung Leitgedanke aller weiteren Beratungen über den Einsatz privater Sicher-heitsunternehmen ist,
  2. dass in Deutschland alle Fragen der Vereinbarkeit des Einsatzes privater Unterneh-men für sicherheits- oder militärisch relevante Aktivitäten mit dem Friedensauftrag des Grundgesetzes vorrangig geklärt werden müssen,
  3. dass das Engagement privater Unternehmen im Sicherheits- und Militärbereich im Ausland auf Ausnahmen beschränkt bleibt, bei denen Einsätze ausgeschlossen sind, die nicht auch von Streitkräften übernommen werden können,
  4. dass für den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen eindeutige menschen- und völ-kerrechtlich verbindliche Regeln formuliert werden sowie eine umfassende staatliche Kontrolle sichergestellt wird,
  5. dass von deutschen Firmen im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen ge-nauso unter die Restriktionen des Außenwirtschaftsgesetzes fallen wie die Rü-stungsexporte,
  6. dass die Rechtsstellung privater Sicherheitsunternehmen gesetzlich geklärt und die Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass strafrechtlich relevante Vorfälle schnell und umfassend verfolgt werden,
  7. dass die Klärung auch auf den Bereich nicht-militärischer privater Sicherheitsunter-nehmen ausgeweitet wird,
  8. dass ethische und entwicklungspolitische Aspekte zentral in die Bewertung des Ein-satzes privater Sicherheitsunternehmen im Ausland einfließen,
  9. dass auf EU-Ebene die Bedingungen des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen gemäß den hier formulierten Forderungen geklärt werden,
  10. dass der Einsatz deutscher privater Sicherheitsunternehmen in zerfallenen Staaten, in denen keinerlei Kontrolle mehr möglich ist, verboten wird.

Begründung: Der Einfluss privater Sicherheits- und Militärunternehmen nimmt bei internationalen Frie-dens- und Kriseneinsätzen immer mehr zu. Nach dem Ende des Kalten Krieges entstand ein neuer Markt für „private Sicherheits- und Militärdienstleistungen“ mit unerwartet hohen Wachstumsraten. Laut einer Studie des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI von September 2008 schloss das US-Verteidigungsministerium im Jahr 2006 Verträge mit privaten Unternehmen in Höhe einer Summe von 113,4 Milliarden US-Dollar für sogenannte „other services“ neben Rüstung und Forschung ab, wovon der weitaus größte Teil der Ver-tragspartner zumeist oder vollständig militärische Dienstleistungen lieferten. In Großbritanni-en betrugen die Ausgaben für „defence support services“ im Jahr 2005 geschätzte 4 Milliar-den Pfund (7,3 Milliarden US-Dollar). Für Deutschland ermittelte SPIRI eine Summe von ge-schätzten 1,7 Milliarden Euro (2,1 Milliarden US-Dollar) pro Jahr. Nach Angaben der Euro-päischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency – EDA) gaben die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2006 14,1 Milliarden Euro (17,5 Milliarden US-Dollar) für das „Outsourcing“ militärischer Dienstleistungen aus.

Im September 2007 erschossen Mitarbeiter der US-Firma „Blackwater“, die von US-Behörden mit dem Schutz von Diplomatinnen und Diplomaten und anderen US-Offiziellen im Irak beauftragt waren, in der irakischen Hauptstadt Bagdad 17 Zivilistinnen und Zivilisten. Sie lösten damit den sogenannten „Blackwater-Skandal“ aus. Erst Anfang Dezember 2008 erhob ein US-Gericht Anklage gegen fünf Mitarbeiter der Firma wegen Totschlags, versuchten Tot-schlags und Verstoßes gegen Waffengesetze, da sie das Feuer gegen unbewaffnete Zivili-stinnen und Zivilisten eröffnet hatten.  Erst kurz nach der Tötung der irakischen Zivilistinnen und Zivilisten verabschiedete der US-Kongress Anfang Oktober 2007 eine Regelung, nach der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Privatunternehmen, die im Auftrag der US-Regierung operieren, der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Bis dahin ope-rierten private militärische Unternehmen im rechtsfreien Raum. Außerdem galt für Beschäf-tigte der US-Regierung Immunität gegenüber irakischen Gerichten.

Im April 2008 wurde außerdem bekannt, dass im Auftrag der deutschen Firma BDB Protec-tion GmbH deutsche Polizisten in Libyen als private Sicherheitsausbilder auftraten. Dies hat die Aktivitäten privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland ebenfalls in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Schließlich bestätigte die Bundesregierung im Juni 2008, dass zwei private Dienstleistungsunternehmen im von den USA zur Koordinierung des Anti-Terror-Kampfes in Afrika eingerichteten Regionalkommando „AFRICOM“ in Stuttgart ohne geklärten Rechtsstatus eingesetzt wurden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im September 2008 gemeinsam mit sechzehn anderen Staaten und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) das „Montreux-Dokument“ unterzeichnet, das Regeln für den Einsatz von privaten Militär- und Sicherheits-unternehmen festschreibt. Dies kann jedoch nur ein Anfang sein, um die Umsetzung von Menschenrechten und Völkerrecht auch für private Militärdienstleister verbindlich zu machen.  

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben Mitte November 2008 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Anspruch „nichtstaatliche militärische Sicherheitsunterneh-men kontrollieren“ zu wollen. Zu Recht haben die Koalitionsfraktionen diesen Antrag Anfang Dezember von der Tagesordnung des Bundestages selbst abgesetzt, da er in wesentlichen Fragen zu kurz greift. So wird die Frage einer zu erwartenden Ausheblung des staatlichen Gewaltmonopols weitgehend ausgeblendet. Dies ist unverantwortlich, zumal die Durchset-zung des staatlichen Gewaltmonopols eines der zentralen Ziele von Demokratien und einer auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichteten internationalen Ordnung ist.

AntragsstellerInnen: Omid Nouripour (KV Frankfurt am Main), Volker Beck (KV Köln), Sonja Grigat (KV Pankow), Felix Pahl (KV Pankow), Rainder Steenblock (KV Pinneberg),  Jürgen Frömmrich (KV Waldeck-Frankenberg), Andrea Graf (KV Groß-Gerau), Klaus Tandler (KV Bergstraße), Mürvet Öztürk (KV Lahn-Dill), Michael Hack (KV Wetterau), Sarah Wecke-mann (KV Frankfurt am Main), Daniel Mouratidis (KV Rems-Murr), Melanie Schnatsmeyer (KV Göttingen), Peyman Pakzad (KV Stuttgart), Kordula Schulz-Asche (KV Main-Taunus), Daniel Mack (KV Main-Kinzig), Angela Dorn (KV Marburg-Biedenkopf), Matthias Münz (KV Limburg-Weilburg), Priska Hinz (KV Lahn-Dill), Manuel Sarrazin (KV Hamburg-Harburg).

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