23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Migration und Flüchtlinge |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 30.11.2008 |
Änderungsantrag zu EP-01
Zeilen 1858-1865 ersetzen durch:
Leben von Flüchtlingen retten
Wir wollen keine Militarisierung der Flüchtlingspolitik durch FRONTEX, der "Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen". Es ist nicht hinzunehmen, dass weder nationale Parlamente noch das Europaparlament über genaue Informationen zu den FRONTEX-Einsätzen verfügen. Demokratische Kontrolle und Einfluss auf die Art der Einsätze sind so unmöglich.
Mitten auf dem Meer aufgegriffene Flüchtlinge haben nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Das muss auch jenseits der 12-Meilen-Zone ohne Abstriche gelten. Kapitäne, die Menschen aus Seenot retten und diese im Hafen eines Mitgliedslandes absetzen, dürfen nicht wegen angeblicher Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafrechtlich verfolgt werden.
Die Agentur FRONTEX arbeitet eng mit EU-Partnern wie Europol und CEPOL zusammen und ist auch zuständig für die Unterstützung von Mitgliedsstaaten bei der Organisation von Rückführungsaktionen, für die Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten an den nationalen Grenzen sowie für die Einführung einheitlicher Ausbildungsstandards. Für die Arbeit der Agentur FRONTEX muss daher ein rechtlich bindender Ausbildungs- und Verhaltenskodex hinsichtlich der Menschenrechte und zum Umgang mit Migranten und Flüchtlingen erarbeitet werden. Die Formulierung dieses Kodex ist nicht allein der Exekutive zu überlassen. Neben dem Europäischen Parlament sollte der UNHCR an der Erarbeitung mitwirken können. Darüber hinaus fordern wir eine enge Zusammenarbeit mit der von uns vorgeschlagenen Friedensagentur.