23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | KV Lüchow-Dannenberg |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 09.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
Die BDK möge beschließen:
Die Zeilen 418-421 sind wie folgt zu ändern:
Der Satz "Eine viel strengere Obergrenze der Emissionen für das Handelssystem als bisher von den Mitgliedstaaten diskutiert ist ausschlaggebend für dessen Erfolg und muss auf dem Ziel basieren, den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis 2020 um 30% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren." ist zu ersetzen durch:
Das Ende 2008 beschlossene System, das lediglich auf einer 20%igen CO2 Reduktion bis 2020 basiert, muss entsprechend der zukünftig notwendigen internationalen Verpflichtung Europas eine 30%ige Emissionsreduktion anvisieren. In diesem Zusammenhang muss auch die Entscheidung überdacht werden, den größten Teil der verarbeitenden Industrie von der Zertifikateversteigerung auszunehmen. Wenn sich auch andere Länder auf Klimaschutzziele festlegen, ist die Gefahr des Abwanderns der energieintensiven Industrie aus Europa nicht mehr gegeben.