23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Behindertenpolitik |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 10.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
In Z. 1758 einfügen
Zentrale politische Elemente der Europäischen Union sind die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung aller Menschen. Eine Politik der Chancengleichheit und Gleichbehandlung zielt auf den Abbau und die Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale wie die einer Behinderung.
Dabei umfasst Behinderung viel mehr als die bloße Vermeidung von Ungleichbehandlung aufgrund des Merkmals „Behinderung“. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können –überall in der Europäischen Union.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Etablierung einer europäischen Politik für Menschen mit Behinderung basierend auf den Menschen- und Bürgerrechten.
Daher begrüßt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Kommission. Mit diesem Übereinkommen werden Menschen mit Behinderungen als Träger von Rechten anerkannt und nicht mehr zu Objekten der Fürsorge. Als einen weiteren Schritt halten wir es für unabdingbar, dass der Rat dem Vorschlag über einen Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen und zum Fakultativprotokoll zustimmt.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine europäische partizipations- und menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik.