29. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
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EP-01-1549Europawahlprogramm
Antragsteller/innen:BAG Wirtschaft und Finanzen
Gegenstand:Europawahlprogramm
Anmerkungen:Beschluss vom 11.1.09

Änderungsantrag zu EP-01

Die BDK möge beschließen:

Einfügen in Zeile 1549 nach „…an der Grenze endet?“:

„Gibt es eine gemeinsame Reaktion auf Konjunkturkrisen? Und wer koordiniert diese? Diesen Problemen steht die EU ohne geeignete Instrumente gegenüber. Im Gegenteil: die bisherigen Ansätze für eine Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitiken sind mangelhaft. So zwingt der Maastrichter Wachstums- und Stabilitätspakt die Mitgliedsstaaten zu einer prozyklischen Finanzpolitik – in Zeiten der Konjunkturkrise macht der Pakt ein frühes entschiedenes Gegensteuern unmöglich, gleichzeitig setzt er keine Anreize für Haushaltsüberschüsse in guten Zeiten. Zu Recht wurde er nun in der Krise de facto ausgesetzt. Und die Europäische Zentralbank, der als Hüterin der Geldpolitik entscheidende Verantwortung zukommt, hat immer wieder viel zu spät auf Konjunktureinbrüche reagiert. Dies liegt auch an der Fehlkonstruktion des Maastrichter Vertrags, in dem die Europäische Zentralbank lediglich auf das Ziel der Geldwertstabilität verpflichtet wurde – und somit keine Verantwortung für Beschäftigung oder Wachstum trägt.“

Begründung:

Die suboptimale makroökonomische Politik Deutschlands hat ihre Ursachen auch im institutionellen Rahmen der Europäischen Union. Zusätzlich zur asymmetrischen Geldpolitik, die schnell restriktiv aber nur zögerlich und verspätet expansiv reagiert, begrenzt der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Handlungsspielraum der Wirtschaftspolitik. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestraft einseitig expansive Fiskalpolitik, setzt aber keinerlei Restriktionen für Länder, die durch eine Kürzungspolitik das Wachstum der Union insgesamt gefährden. Gleichzeitig führt der Pakt zu einer prozyklischen Finanzpolitik, da er unterhalb des 3%-Kriteriums den Mitgliedstaaten keinerlei Vorschriften zum Sparen in wirtschaftlich guten Zeiten auferlegt. Er zwingt die Mitgliedstaaten zum Sparen, wenn das Gegenteil ökonomisch geboten wäre.

Der Stabilitätspakt krankt aber auch durch die Vermischung von unterschiedlichen Zielen. Die Aufgabe des Paktes ist es eine Fiskalpolitik zu bestrafen, die sich als problematisch für die Stabilität der Gemeinschaftswährung herausstellt. Der Versuch über den Pakt nachhaltige Staatsfinanzen in den Mitgliedsstaaten durchzusetzen, überlastet den Pakt, indem er Konflikte auf ihn überträgt, die im nationalen politischen Prozess ausgetragen werden müssen. Nachhaltige Staatsfinanzen sollten stattdessen eher im Rahmen mittel- und langfristig angelegter europäischer wie nationaler Nachhaltigkeitsstrategien implementiert werden.

Auf der Angebotsseite der Wirtschaftspolitik – also zum Beispiel in den Bereichen der Lohn- oder Steuerpolitik – fehlt der europäische Rahmen weitgehend. Gemeinsam mit den Freiheiten des Binnenmarkts, denen ein sozialer und ökologischer Regulierungsrahmen fehlt, bildet sich in der Union ein liberaler Wettbewerbsförderalismus heraus, der negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung haben wird. Bereits deutlich wird das am Steuersenkungswettbewerb für Unternehmen, in dem die einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten bei der Konkurrenz um möglichst viele ausländische Direktinvestitionen ihre Staatsfinanzen nachhaltig schädigen. Die Ablehnung der europäischen Verfassung von der französischen und niederländischen Bevölkerung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Menschen kein Europa, das die erreichte soziale und ökologische Regulierung zerstört, wollen. Die Grünen, als die Europapartei, müssen dies Ernst nehmen und ein anderes Europa – ein Europa der Bürgerinnen und Bürger – einfordern.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen wir auf europäischer Ebene einen grundlegend anderen Rahmen für die Makropolitik schaffen. Der Stabiltitäts- und Wachstumspakt ist insofern zu modifizieren, dass Defizitobergrenzen nur noch dann durchgesetzt werden, wenn zugleich das betreffende Land eine überdurchschnittliche Inflationsrate aufweist. Da Inflationsraten in konjunkturellen Schwächephasen gering sind, würde diese Änderung die prozyklische Wirkung des Paktes beseitigen. Weiterhin darf eine diskretionäre Verschuldung nicht erst dann zulässig sein, wenn - wie bislang - die Wirtschaft mit mehr als 2% schrumpft. Sie muss bereits zur Abwendung einer Rezessionsgefahr erfolgen, um eine vorausschauende Fiskalpolitik und eine wirksame Stabilisierung des Auslastungsgrads zu ermöglichen. Damit sollte jedoch auch klar sein, dass die 2004 erfolgte Reform des Stabilitätspakts in die falsche Richtung ging, weil sie die Wirkungsweise des Paktes nicht grundlegend verändert hat. Es wurden lediglich Außnahmen für falsche Regeln eingeführt und die Durchsetzbarkeit des Paktes damit erschwert, anstatt ökonomisch sinnvolle Regeln zu schaffen, diese dann aber auch konsequent durchzusetzen.

Die Einführung des Euro hat die Handlungsfähigkeiten der Mitgliedsstaaten in der makroökonomischen Politik begrenzt, ohne dass im Gegenzug ein entsprechendes Instrumentarium auf supranationaler Ebene geschaffen worden wäre. Die Geldpolitik wurde dem nationalen Einfluss vollständig entzogen und bei der EZB angesiedelt. Diese berücksichtigt jedoch nur die Gesamtsituation der EU und kann nicht auf länderspezifische Situationen reagieren. Dies wäre an sich nicht negativ, wenn sie auf die symmetrischen Krise reagieren würde. Da dies nicht der Fall ist, liegt derzeit die gesamte konjunkturpolitische Aufgabe nun nur noch bei der Fiskal- und Lohnpolitik der Nationalstaaten. Die Fiskalpolitik ist durch den Stabilitätspakt stark eingeschränkt und die Lohnpolitik wird immer stärker mit dem Argument der nationalen Wettbewerbsfähigkeit konfrontiert, weshalb auch sie zur Stabilisierungspolitik weitgehend ausfällt. Auf jede Krise wird mit Lohnsenkungen und auf gute ökonomische Situationen mit überhöhten Lohnsteigerungen reagiert. Eine weitere Dezentralisierung der Lohnfindungsprozesse halten wir daher nicht nur für nicht notwendig, sondern sogar für ökonomisch kontraproduktiv. Gerade von den Löhnen als größtem Nachfragefaktor sollte Stabilität ausgehen.

Um mit dieser Problematik umgehen zu können, bedarf es einer makroökonomischen Koordinierung in der Union, in der alle Staaten, die Tarifparteien und die Zentralbank ihre Politiken absprechen. Der bislang existierende Kölner-Prozess ist erst ein kümmerlicher Einstieg in eine solche Koordinierung. Er hat sich besonders durch seine geringe Verbindlichkeit und die Weigerung der EZB Absprachen zu treffen als wenig erfolgreich erwiesen. Die EZB muss zukünftig durch eine Änderung der Verträge hierzu verpflichtet werden.

Ein weiterer Schwachpunkt sind die sehr differenzierten nationalen Lohnverhandlungssysteme und die beschränkte Koordinierung der Tarifparteien innerhalb der EU. Hier wird es nur sehr langfristig zu Erfolgen kommen. Weil dieser Prozess viel Zeit in Anspruch nimmt, müssen wir jetzt die ersten Schritte machen. Dazu müssen wir den europäischen Gewerkschaftsbund und die europäischen Arbeitgeberverbände stärken, indem sie im neuen wirtschaftspolitischen Institutionengefüge der EU mitgedacht werden. Den auch in Deutschland sichtbaren Trend zu dezentraleren Lohnverhandlungen sehen wir daher mit Sorge, da dies die dringend erforderliche europäische Koordinierung der Makropolitik weiter erschwert. Vielmehr muss es darum gehen die Tarifparteien gesamtwirtschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen.

Des weiteren gilt es eine Lohnregel zu finden, die die Wettbewerbssituation der Länder möglichst unverändert lässt, aber Raum zum Ausgleich größerer Handelsungleichgewichte schafft. Als Grundlage bietet sich der goldene Regel der Tarifpolitik an, bei der allerdings eine Orientierung an der Zielinflationsrate der EZB wichtig wäre, um auch einen Ausgleich der Inflationsraten herbeizuführen. Die Finanzpolitik kann koordiniert werden, indem auch auf europäischer Ebene Ausgabenpfade vereinbart werden. Diese könnten zunächst direkt für die Ausgabenbereiche festgelegt werden, die für das Erreichen der Lissabon-Ziele existenziell sind. Langfristig halten wir auch einen eigenen Haushalt der EU mit eigenen Steuerkompetenzen für erstrebenswert. Er könnte das Hick-Hack um die EU-Finanzen beenden, die Fiskalpolitik auf europäischer Ebene koordinieren und effizienter gestalten. Eine solche neue EU-Finanzverfassung würde aber auch einen stärkeren Ausgleich zwischen den Regionen der EU erfordern. Der europäische Finanzausgleich könnte unterentwickelten Regionen eine Entwicklungsperspektive schaffen, ohne dass sie - wie derzeit - dazu gezwungen wären in einen ruinösen Standortwettbewerb einzusteigen. Dies würde auch die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit der Geberländer verbessern. Asymmetrische Schocks könnten besser überwunden werden.

Auf kurzfristige Sicht könnte die Situation dadurch verbessert werden, dass Politiken auf Kosten anderer finanziell unattraktiver gestaltet werden. Ein möglicher Weg zur Verhinderung solcher „beggar-thy-neighbour“-Politiken scheint uns die Einführung eines weiterentwickelten Keynes-Planes zu sein, der auch den notorischen Handelsüberschussländern einen Teil der Anpassungskosten beispielsweise über Ausgleichszahlungen anlastet,. Die Einnahmen hieraus könnten auch eine mögliche Finanzierungsquelle für einen europäischen Finanzausgleich darstellen.

Aus der von uns vorgeschlagenen Koordinierung der Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik würden Vorteile für alle Beteiligten erwachsen. Der große Vorteil für die Eurozentralbanker wäre, dass sich die Inflationsraten tendenziell angleichen, die Tarifpolitik berechenbarer würde. Zum Beispiel könnte die vorgeschlagen Konzeption dafür sorgen, dass in einem Aufschwung die Lohnsteigerungen nicht inflationstreibend wirken. Die Tarifparteien wiederum profitieren im Gegenzug von niedrigen Zinsen und einer guten Investitionspolitik der öffentlichen Hand. Die Planbarkeit und die Möglichkeiten der Finanzpolitik vergrößern sich, während eine Konsolidierungspolitik in einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld endlich erfolgreich betrieben werden könnte. Die BürgerInnen und Bürger Europas erhielten nicht nur eine stabile Gemeinschaftswährung, sondern auch eine dynamisch wachsende Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsquoten und einem stärkeren solidarischen Ausgleich zwischen Arm und Reich, zwischen entwickelten Regionen und solchen mit Strukturproblemen und Aufholbedarf.

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