23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | Dietmar Weihrich u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu EP-01
Zeile 787 bis 793 werden durch folgenden Text ersetzt:
Zugang zu Gerichten ermöglichen
Wir wollen gemäß der dritten Säule der Aarhus-Konventionen einen umfassenden Zugang zu Gerichten ermöglichen. Zukünftig sollen nicht nur Betroffene, sondern Verbände und Einzelpersonen die Möglichkeit haben, behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können. In den vergangenen Jahren haben auf europäischer Ebene zahlreiche Gesetzgebungsverfahren auf Druck der GRÜNEN zu erheblichen Verbesserungen geführt. Es fehlt jedoch nach wie vor die entsprechende Richtlinie für die Umsetzung des Klagerechts auf nationaler Ebene.