23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | Matthias Rampke u.a. |
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| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu EP-01
Z. 2257 - 2265 ersetzen durch:
Wir wollen neben dem Ausbau der Breitband-Infrastruktur die Stärkung des Datenschutzes fördern. Der Kampf gegen Softwarepatente zeigte, wie entscheidend die europäische Ebene für die Gestaltung unserer digitalen Zukunft ist. Zuletzt ging es beim Telekom-Paket darum, sicher zu stellen, dass Einschränkungen der Netzneutralität und unverhältnismäßige Kontrolle des Internets nicht die digitale Entwicklung Europas ausbremsen. Anstatt veraltete Geschäftsmodelle und Quasimonopole durch immer härtere Gesetze zu stützen setzen wir uns für faire Vergütungsverfahren ein. Zur Stärkung nachhaltiger Informationstechnik sind einheitliche Regelungen und Standards unverzichtbar. Hierbei und bei der Vergabe von Aufträgen nach europäischen Standards muss Freie und Open-Source-Software mindestens gleichberechtigt behandelt werden. Zum Datenaustausch mit und in der Europäischen Union dürfen keine Formate verwendet werden, die durch Patente oder unzureichende Standardisierung bzw. Dokumentation nur von einzelnen proprietären Produkten verwendet werden können.
Begründung
Klarere Ansagen statt nur leichter Andeutungen. Auf Drängen der Musik- und Filmindustrie sollten im Telekom-Paket BenutzerInnen, die gegen das - den Neuen Medien schlicht nicht mehr entsprechende - UrheberInnenrecht verstießen, der Zugang zum Internet völlig verwehrt werden ("3 strikes and you're out"). Das Internet ist für immer mehr Menschen zentrales Informations- und Kommunikationsmittel; ihnen den Zugang zu verwehren wäre eine tiefgreifende Verletzung diverser Menschen- und BürgerInnenrechte und damit völlig unverhältnismäßig. Proprietäre Software und Datenformate schließen Menschen - insbesondere außerhalb der Industrieländer - zugunsten einzelner quasi-monopolistischer Firmen von der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft aus. Freie und Open-Source-Software steht allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung. Sie darf bei Ausschreibungen sowohl der EU selbst als auch wenn EU-Mittel involviert sind nicht benachteiligt, sondern muss gefördert werden, ebenso wie allen gleichermaßen zur Verfügung stehende Daten- und Austauschformate.
AntragstellerInnen: Matthias Rampke (KV Leipzig); Patrick Hanft (KV Würzburg Land); Julius Hacker (KV Nürnberg); Oliver Buschbaum (KV Mainz); Julia Seeliger (KV Verden); Lukas Emele (KV Bodenseekreis); Matthias Gauger (KV Würzburg Stadt); Katharina Günther (KV Würzburg Stadt); Maximilian Plenert (KV Bergstraße); Markus Beckedahl (KV Rhein-Sieg); Benedikt Wildenhain (KV Essen); Julian Mehnle (KV München); Jakob Hahn (KV München); Katharina Spiel (KV Weimar); Philipp Steffen (KV Fürth Stadt); Matthias Schneider (KV Duisburg); Lars Brücher (KV Hamburg-Altona); Ario Ebrahimpour Mirzaie (KV Köln); Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald); Co-Pierre Georg (KV Jena) u.a.