29. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
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EP-01-2061Europawahlprogramm
Antragsteller/innen:KV Rostock
Gegenstand:Europawahlprogramm
Anmerkungen:Beschluss vom 16.12.2008, unterstützt vom LaVo M-V

Änderungsantrag zu EP-01

In das Europawahlprogramm wird im Absatz V "Demokratie und Bürgerrechte" an geeigneter Stelle eingefügt:

 "Heute werden in der internationalen Schifffahrt die Bürgerrechte von Seeleuten auf Freizügigkeit durch den ISPS Code erheblich eingeschränkt, Bündnis 90/ Die Grünen wollen im Europaparlament für internationale Verhandlungen zur Abschaffung des ISPS Codes eintreten."

Begründung: Der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) besteht aus einem umfangreichen Paket von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Schiffen und Häfen. Diese Vereinbarung wurde am 12. Dezember 2002 auf maßgebliche Forderung der USA getroffen. Auslöser waren die Terroranschläge am 11.September 2001 in New York. Seit dem müssen nahezu alle Schiffe, die einen Hafen anlaufen, zuvor explizit übermitteln welche Ladung sie an Bord haben. Die Behörden des anlaufenden Hafens haben umfassende Kontrollrechte. Des Weiteren wurde bestimmt, dass die Hafenanlagen - die bisher praktisch für jeden frei zugänglich waren - hermetisch abgeschottet werden. Ein Zugang ist jetzt nur noch für bestimmte Personenkreise möglich, diese müssen sich regulär ausweisen und bekommen dann für die Dauer ihres Aufenthalts in den Hafenanlagen eine Identifikationskarte ausgehändigt, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, selbst Familienangehörige und Seelsorger werden zurückgewiesen. Die Seeleute können oft nicht von Bord gehen und sind in ihrer Bewegungsfreiheit in den Häfen eingeschränkt. In der EU wurde der ISPS-Code durch eine Verordnung am 31. März 2004 umgesetzt. Dabei wurden die Regelungen, die eigentlich nur für internationale Schiffe gelten sollten, auch auf den Schiffsverkehr innerhalb der Europäischen Union und seiner Mitgliedsstaaten ausgeweitet.

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