23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Europa |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 02.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
Ab Zeile 1192 nach "teilnehmen können" ersetzen durch:
"In dem Zusammenhang wollen wir auch die Rahmenrichtlinie für Information und Konsultation anpassen und sie im Bezug auf die Verfahren und die Sanktionen verbindlicher gestalten und die Rolle der Gewerkschaften aufwerten. Langfristig sollte auch auf europäischer Ebene den Partnern im betrieblichen Sozialen Dialog in personellen und sozialen Angelegenheit ein echtes Mitbestimmungsrecht zugestanden werden.
Die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in den Betriebsräten ist für uns GRÜNE selbstverständlich und muss daher auch Vorgabe für Europäische Betriebsräte sein."
Begründung:
Die Betriebsräterichtlinie wird derzeit überarbeitet, allerdings nicht wie von uns gefordert revidiert. Die durch den Änderungsantrag eingefügten Sätze sollen dies deutlich machen und unsere darüber hinaus gehenden Forderungen unterstreichen. Die bisherige Formulierung zum Frauenanteil in Betriebsräten ist zu defensiv. Für Unternehmensführungen sagen wir ja auch nicht, dass wir gemeinsam mit den Unternehmen den Frauenanteil erhöhen wollen.