29. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
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EP-01-2015Europawahlprogramm
Antragsteller/innen:BAG Europa
Gegenstand:Europawahlprogramm
Anmerkungen:BAG-Beschluss vom 02.01.2009

Änderungsantrag zu EP-01

Ersetze Zeile 2015 bis 2021 durch folgenden Text

"EUROJUST ist eine sinnvolle Einrichtung, um die Arbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitender schwerster Kriminalität sowie Betrug und Korruption zulasten der EU zu koordinieren. Wir befürworten die Ausweitung der Zuständigkeiten von EUROJUST auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Sollte EUROJUST nach dem In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon eigenständige Ermittlungsbefugnisse erhalten oder zu einer europäischen Staatsanwaltschaft ausgebaut werden, muss als Gegengewicht eine europäische Strafverteidigung geschaffen werden."

Begründung:

EUROJUST ist derzeit ein Netzwerk zur Koordination der nationalen Strafverfolgungsbehörden und zur Verbesserung des Informationsaustausches aber keine europäische Staatsanwaltschaft. Es hat keine eigenständigen Ermittlungszuständigkeiten. Diese können aber geschaffen werden, falls der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt.

Steueroasen und Steuerschlupflöcher müssen zuerst mit gesetzlichen Maßnahmen bekämpft werden. Solange das "Steuern sparen" legal ist oder keine Möglichkeiten  bestehen, grenzüberschreitend Informationen zu erhalten (Bankgeheimnis!), kann auch EUROJUST nichts ausrichten. Da hilft auch keine Ausweitung der Ermittlungszuständigkeiten.

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